Fotolia Urheber Nennen

Name des Fotolia-Autors

sonstige Archivalien, um immer den Autor oder die Quelle zu nennen. Der Fotograf wird als Autor der Bilder nicht erwähnt. Name des Fotografen bei PIXELIO in der folgenden Form: Trotz Einhaltung dieser Richtlinien werden Fotolia-Nutzer derzeit gewarnt, die - ausschließlich - den Autor in ihrem Impressum erwähnen. Als Bildnachweis ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Quelle anzugeben.

Photolia und das Fehlen eines Copyright-Hinweises

Wir haben derzeit eine Reihe von Copyright-Warnungen in einer neuen Variante. Dabei geht es um die unbefugte Nennung des Autors von "Fotolia pictures". Eine Fotografin reicht seine Fotos bei Fotolia ein und läßt sie von Fotolia an verschiedene Dritte einlizenzieren. Eine Drittpartei verwendet die Fotos gemäß den Lizenzbedingungen....fast mindestens. Dabei vergißt er, den Photographen als Autor der Fotos zu nennen.

Der Fotograf mag das nicht - aus guten Gründen. Erwähnt werden möchte er und hofft, dass dies zu Reklame, Weiterverwendung seiner Fotos und letztendlich zu weiteren Einnahmen führen wird. Wird der Autor nicht benannt, ist dies eine Verletzung von Rechten, die der Dritte auslassen muss. Der Fotograf hat darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz.

Die Vergütung wird regelmässig im Umfang der Lizenzvergleiche festgelegt. Der Verzicht auf die Nennung des Autors kann nach den jeweiligen Lizenz-Tabellen mit einem Aufschlag von 100% auf die Grundgebühr vergütet werden. Die Grundgebühr von Fotolia ist jedoch in der Regel sehr niedrig - vielleicht 1-3 EUR. Dem Fotografen steht auf dieser Basis nur eine Vergütung von 1-3? zu.

Anstelle der anfallenden "Fotolia Grundgebühr" verwendet er lediglich eine fiktive Grundgebühr aus einer Lizenztafel als Kalkulationsgrundlage und bekommt so eine fiktive Grundgebühr von 300 EUR. Zuerst ist zu überprüfen, ob der Autor im Zuge der Fotolia Lizenzierung auf die Benennung des Autors verzichtet hat und, falls nicht, ob eine geeignete Lizenzierung geboten wird, in der der Autor nicht benannt werden muss.

Nur wenn feststeht, dass eine bestimmte Lizenz, die eine Namensnennung nicht gerechtfertigt hätte, nicht existiert, kann ein Zuschlag auf die Grundgebühr erhoben werden. Genau gesagt, muss die Grundgebühr von Fotolia angewendet werden. Eine Entschädigung in einer Größenordnung von 1-3 EUR ist jedoch nicht angemessen, da das Recht zur Erwähnung unter anderem auch dazu dienen soll, dem Autor außerhalb des eigentlichen Nutzungsrechts an Bekanntschaften und Nachbestellungen zu helfen.

FotografInnen und NutzerInnen der Bilddatenbank sollten die Problematik der Nennung von AutorInnen im Blick haben. Die Fotografin muss sich bewusst sein, dass insbesondere Fotolia in einigen FÃ?llen die Verwendung von Bildern ohne Nennung des Urhebers zulassen kann. Der Bildnutzer sollte sich auch die Konditionen, unter denen ihm ein Nutzungsrecht gewährt wird, näher ansehen.

In den meisten Fällen wird sehr ausführlich dargelegt, ob und wie der Autor zu benennen ist. Dem Nutzer muss bewusst sein, dass er im Zweifelsfall nachweisen muss, dass er die Fotos konkret verwenden durfte.

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