Was tun wenn Mieter keine Miete Zahlt

Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt

Der Mieter zahlt nicht, was er tun soll? Aber wenn der Mieter nicht zahlt? Was der Mieter Ihnen sagt, muss nicht immer wahr sein. Zahlt Ihr Mieter keine (mehr) Miete, sollten Sie schnell reagieren, denn längeres Warten kann Sie teuer zu stehen kommen. Und wenn der Mieter nicht zahlt und Sie es nicht bemerken?

Die Mieterin zahlt keine Miete, was jetzt? Und was soll ich mit meinem Mieter machen?

Der Mietzins entspricht der Vergütung des Leasingnehmers für die Nutzungsüberlassung des Leasingobjektes durch den Leasinggeber. Für Standardmietverträge muss die Miete für den jeweiligen Zeitraum im Vorhinein bezahlt werden, in der Regel bis zum dritten Arbeitstag. Der Mietzins wird vom Eigentümer geplant und ist in der Regel für den ökonomischen Unterhalt des Mietobjektes unentbehrlich. Das macht es um so lästiger, wenn die Miete nicht oder nur teilbezahlt wird.

Also was tun, wenn die Miete nicht bezahlt wird: Die zu lange Wartezeit des Vermieters verursacht leicht einen erheblichen Mietzinsrückstand und damit auch einen nicht mehr ersetzbaren Nachteil. Frag zuerst deinen Mieter. Möglicherweise gibt es einen Mietgrund ( "Kontoumstellung", Defekte am Mietobjekt, die zur Minderung der Miete berechtigt, Zahlungsrotation mit den Kontendaten usw.).

Der Mieter soll Ihnen die Lage erläutern und gegebenenfalls Nachweise erbringen. Was der Mieter Ihnen sagt, muss nicht immer wahr sein. Wenn es keinen ersichtlichen Anlass für die fehlenden Mieten gibt, sollten Sie sich zwei Dinge fragen: "Kann ich meine Mietforderung durchsetzen" und "Muss ich meinen Mieter unterrichten?".

Wenn Ihr Mieter in der Regel zahlungsfähig ist, können Sie Ihre Mietforderung vor dem für Sie zuständige Bezirksgericht geltend machen. Eine Kündigung des Mieters ist in diesem Falle nicht notwendig, da auch künftige Mieten abgesichert sind. Wenn Ihr Mieter jedoch zahlungsunfähig ist, macht es oft keinen Sinn, Mietforderungen zu hohen Kosten geltend zu machen.

Dabei ist zu prognostizieren, ob der Mieter den Schaden in absehbarer Zeit decken kann. Hier ist es jedoch besonders wichtig, den Vertrag so schnell wie möglich zu beenden, damit die Ferienwohnung möglichst schnell wieder vermietet werden kann. Mit einer solchen Beendigung müssen Sie als Hauswirt einige berücksichtigen:

Zum Beispiel muss die fristlose Beendigung schriftlich erklärt werden, der Anlass der Beendigung muss angegeben werden und die Umstände, die zur Beendigung berechtigen, müssen beschrieben werden. Hier kann ein ungeschulter Hauswirt durchaus mal etwas falsch machen, was den Kündigungseffekt überflüssig macht. Damit hat der Mieter keinen Anlass, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn die Miete nicht einmal bezahlt wird. Nach § 543 II Nr. 3 BGB ist der Mieter zur außerordentlichen Auflösung des Mietverhältnisses befugt, wenn er sich entweder mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unwesentlichen Teiles der Miete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Rückstand befindet oder mit der Zahlung des Mietzinses in einem mehr als zwei Tage dauernden Zeitabschnitt in Rückstand ist.

Wenn der Mieter trotz Beendigung nicht auszieht, sollten Sie die Klage auf Räumung und gegebenenfalls die anschließende Vollstreckung der Räumung nicht unterlassen. Erst wenn Sie als Mieter zum nächstmöglichen Termin eine ordentliche Auflösung erklären und ohne zu überlegen rechtliche Maßnahmen ergreifen, können Sie Ihren Schadensersatz optimal mindern. Schließlich möchten wir aus Gründen der Ordnungsmäßigkeit darauf hinweisen, dass diese Rechtsberatung die Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzt.

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