450 Euro Job neben Vollzeitjob

Zusätzlich zur Vollzeitstelle 450 Euro Job

Den Urlaub im Hauptberuf für einen zweiten Vollzeitjob zu nutzen, ist nicht in Ordnung. Zahlreiche Vollzeitbeschäftigte sind mit ihrer 40-Stunden-Woche voll ausgelastet. Ihr Nebenerwerb für diesen Zeitraum zu einem Vollzeitjob entwickeln. So kann ein Job mit bis zu 450 Euro Einkommen, die steuerfrei sind, nicht den Nebenjob zur Vollzeitbeschäftigung nehmen.

Vollzeitbeschäftigung und Minijob: Welche Abschläge muss ich machen?

Leseranfrage Mein wichtigster Arbeitgeber stellt mich hauptberuflich ein. Jetzt habe ich die Gelegenheit, an einem Wochenende etwa acht Wochenstunden an einer Tankstation zu verbringen. Der Stundenlohn beträgt 9,50 Euro. Handelt es sich um einen Mini-Job mit all den Vorzügen, von denen ich bisher hörte, oder muss ich mit großen Abschlägen auf meine Nebentätigkeit gerechnet haben?

Bei Ihrem Teilzeiteinkommen unterschreiten Sie die Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat. Sie können Ihr Zusatzeinkommen, das Sie an der Tanke erwirtschaften, für den Nettobetrag bezahlen lassen, da Ihr Teilzeitarbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % für Ihr Gehalt abzieht (es sei denn, Sie haben eine Steuer auf der Einkommenssteuerkarte beschlossen, die für Sie jedoch einen ungünstigen Steuereffekt haben würde).

Die Lohnzusatzkosten für Ihr Gehalt werden zu einem großen Teil von Ihrem Dienstgeber getragen: 15 % werden von der Pensionsversicherung getragen, 13 % von den Krankenkassenbeiträgen - und die maximale Erhöhung Ihres Rentenversicherungsbeitrags bis zum Rentenversicherungsbeitragssatz.

Abzug auf 450 Job außer Zeit? Wofür? (Geld, Arbeiten, Beruf)

Es kommt dann darauf an, ob der Auftraggeber den Mini-Job zum Pauschalpreis erhebt. Im Falle der Pauschalbesteuerung zahlt der Unternehmer die 2 Prozent Pauschallohnsteuer, kann diese aber an Sie weitergeben. Bei der Abgeltungssteuer wird der Mindestbetrag versteuert und fällt nicht in die Steuermeldung, noch können Sie irgendwelche einkommensbezogenen Ausgaben einfordern. Die erste Mini-Job ist für Sie steuerfrei, wenn Sie auf die Versicherungsverpflichtung in der Pensionsversicherung verzichten und der Unternehmer die Abgeltungssteuer von 2% zahlt (was er in der Regel tut).

Wenn Sie nicht auf Ihre obligatorische Pensionsversicherung verzichten, werden Ihnen 3,7% der Vergütung aus dem Mini-Job als Zuschuss zur Pensionsversicherung in Rechnung gestellt. Bezahlt der Unternehmer die Abgeltungssteuer nicht, dann müssen Sie im Ministerium für Arbeit nach Klasse VI versteuern, können diese aber im Anschluss an die Umsatzsteuererklärung einfordern. Allerdings werden dann alle zusätzlichen Minijobs, die Sie aufnehmen, zur Haupttätigkeit hinzugefügt und Sie müssen die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

Vom Bruttoarbeitslohn wird eine pauschale Steuer in Höhe von 2% erhoben, die der Unternehmer an den Bergarbeiterverband zahlt. Andernfalls gibt es keine weiteren Abstriche, der Mini-Job ist beitragsfrei.

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