Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Schriftliche Mahnung
MahnschreibenSchneller Überblick über die Erinnerungen: Mahnungen, Rückstände und Mahnungen korrigieren
Mahnung, Zahlungsverzug und Zahlungstermine kennen - das ist für alle Unternehmen und Selbständigen eine Selbstverständlichkeit. Irgendwann muss man sich mit einer nicht bezahlten Abrechnung beschäftigen. Mit Mahnschreiben und zur Verspätung erläutern wir die rechtliche Situation, präsentieren die 40 Euro Mahnpauschale und vermitteln Ihnen Hinweise für ein wirksames Mahnungsverfahren. Auch ohne Mahnung kommen Firmenkunden in Zahlungsverzug - gesetzlich jedenfalls dann, wenn sie 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt der Rechnungen nicht gezahlt haben.
Der Privatkunde gerät bei verspäteten Zahlungen nur dann ohne weiteres in Zahlungsrückstand, wenn er in der Abrechnung über die 30-Tage-Frist und den bevorstehenden Zahlungsrückstand explizit informiert wurde. Der Zahlungspflichtige hat auch Ihre Kosten zu tragen. Für rückständige Unternehmen und Einrichtungen können Sie eine " Mahngebühr " von 40 EUR erheben, ungeachtet der Forderungshöhe.
Sie können ein Mahnwesen gegen rückständige Debitoren anstoßen. Ein gut formuliertes Mahnschreiben kann den Eingang der Zahlung auslösen und zugleich die Geschäftsverbindung aufrecht halten. Sind drei Warnungen obligatorisch? Aus rechtlicher Sicht ist dies keinesfalls notwendig, da die Verpflichtung, mehrere Mahnschreiben geduldig zu versenden, nie wirklich bestanden hat.
Noch bis vor wenigen Jahren hatten die Kreditgeber das große Nachholproblem. Wenn nicht bereits im Kontrakt ein exakt definiertes Fälligkeitsdatum angegeben war, hatte die Mahnung daher die Aufgabe, zu einem späteren Zeitpunkt einen bindenden Zahlungstermin festzulegen. Nur wenn diese Frist abgelaufen ist, ist der Zahlungsrückstand des Schuldners eingetreten, erst dann kann der "Verzugsschaden" in der Höhe von Verzugszinsen für die offene Forderung beansprucht und die Mahnkosten an den Zahlungspflichtigen weitergegeben werden.
Nach der ersten drastischen Novelle des 286 BGB kommt der Zahlungspflichtige prinzipiell nicht später als (!) "30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer Rechnung" in Zahlungsverzug. Seither steht darin: "Der Zahlungspflichtige gerät spätestenfalls in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer Faktura oder gleichwertiger Zahlungserklärung bezahlt; dies trifft für einen Zahlungspflichtigen, der Konsument ist, nur zu, wenn auf diese Konsequenzen in der Faktura oder Zahlungserklärung ausdrücklich verwiesen worden ist.
Bei ungewissem Eingang der Faktura oder des Zahlungsnachweises kommt der Zahlungspflichtige, der kein Konsument ist, innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt der Leistung in Zahlungsverzug. "Die automatische Standardfunktion ist für Privatpersonen nur dann gültig, wenn der Auftragnehmer auf der Abrechnung daraufhinweist.
Bei B2B-Transaktionen gilt: Wenn nicht klar ist, wann die Rechnungen beim Rechnungsempfänger eingetroffen sind (="Rechnungseingang oder Zahlungsnachweis"), hängt dies vom Zeitablauf ab. Gewerbetreibende können den Fall der Verspätung mit Verweis auf eine angeblich nicht vorhandene Rechnungsstellung nicht aufhalten! Sie können Ihren "Verzugsschaden" einfordern, sobald Ihr Zahlungspflichtiger in Zahlungsverzug gerät.
Dies erfolgt in Mahnspesen und Zinsen auf die ausstehende Forderung: Der Höchstbetrag der Zahlungsverzugszinsen ist in 288 BGB exakt festgelegt: Bei den Unternehmern darf der Zins nun 9 %-Punkte über dem Basiszins der Deutsche Bundesbank betragen (derzeit -0,88 %[minus! ], per Feb. 2018) - zurzeit 8,12 %.
Beispielsweise führt eine Geschäftskundenforderung in der Größenordnung von EUR 5000 und einer Verzugsfrist von sechs Monaten (= 42 Tage) zu einem Verzugszins von aktuell EUR 50 (EUR 5000 x 8,12% = EUR 406 / EUR 360 x 42 = EUR 47,37). Das " Verzugszinsengesetz " (PDF, 56 KB) hat neben der Erhöhung des Verzugszinssatzes vor einiger Zeit wesentliche Veränderungen bei den Mahnspesen bewirkt: Befindet sich ein Unternehmer oder ein öffentlich-rechtlicher Kunde im Rückstand, kann der Rechnungssteller ohne weiteren Nachweis eine pauschale Mahngebühr von 40 EUR nach § 288 Abs. (' 6 BGB) verlangen - und mehr bei nachgewiesenen Mehrkosten.
Das heißt: Ungeachtet des Wortlauts des Einzelvertrages muss die Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen - andernfalls gerät der Unternehmer in Zahlungsverzug. Die 40 EUR Pauschale dürfen Sie nicht an Verbraucher (= Privatpersonen) weitergeben! Es gibt noch keine genauen Angaben zu ihrer Größe. In vielen Industriezweigen liegt eine angemessene Vergütung der anfallenden Material- und Transportkosten (nicht aber der Bearbeitungskosten!) in der Grössenordnung von 2,50 EUR pro Mahnung.
Vorraussetzung für das Inkasso von Mahnspesen ist aber auch und gerade gegenüber privaten Kunden, dass der Auftraggeber bereits in Zahlungsverzug ist. Kommt der Zahlungspflichtige mit der ersten Mahnung oder Mahnung in Zahlungsverzug, dürfen für diese Mahnung keine Kosten berechnet werden! Ist die Verspätung aufgetreten, können Sie auch ohne weiteres das gesetzliche Mahnen auslösen.
Anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Schuldners. Auch die Bekanntgabe eines Zahlungsbefehls ist oft ein Wunder: Auch wenn die Rechnungen nicht umgehend und vollständig bezahlt werden, werden sich viele Zahler zumindest bewegen. Nur formell überprüft das zuständige Gericht Ihren Antrag auf Plausibilisierung und gibt dann die Mahnung an Ihren Debitor aus.
Nachdem die gerichtliche Mahnung zugestellt wurde, hat Ihr Mandant 14 Tage Zeit, um Berufung zu einlegen. Sollte Ihr Debitor nicht widersprechen, können Sie sofort einen Vollstreckungstitel einholen und Ihre Forderungen durch einen Vollstreckungsbeamten einfordern. Angaben zur Höhe der Prozesskosten für Mahnungen: bis zu 1000 Euro: 32 EUR, 2.500 EUR: 54 EUR, 5000 EUR: 73 EUR, 10000 EUR: 120,50 EUR.
Selbst wenn Schuldner nun rascher im Rückstand sind und Mahnungen recht leicht zu erhalten sind, sollten Sie sich auf eine sachgerechte und freundschaftliche Kundenansprache konzentrieren. Wenn Sie diese nicht innerhalb der folgenden 30 Tage bezahlen, kommen Sie nach § 286 BGB ohne weiteres in Zahlungsrückstand. Von da an verrechnen wir einen Verzugszins von 8,12% p.a.
"Kurz vor dem Verzug informieren Sie uns per Telefon über den Fristablauf und stellen sicher, dass die Rechnungsstellung eintrifft. Nachdem die Voreinstellung erfolgt ist, senden Sie eine (einmalige) schriftliche Mahnung. Berechnen Sie einen Zwischenspeicher von wenigen Tagen bis zu zwei Wochen, je nach Höhe der Forderung und Laufzeit der vorherigen Geschäftsbeziehung, damit Ihr Auftraggeber genügend Zeit hat, eine außergerichtliche Beilegung mit Ihnen zu erreichen.
Vergeuden Sie keine unnötige Kraft, wenn ein Klient oder Klient nicht zahlen muss - so natürlich diese auch ist. Wieso wird nicht gezahlt? Erstens geht es nur darum, den Zahlungspflichtigen an die Bezahlung zu mahnen, wenn sie wirklich in Vergessenheit geraten ist; zu erfahren, warum die Bezahlung nicht erfolgt ist.