Double Opt in Verfahren

Doppel-Opt-In-Verfahren

Gerade im Zuge der gerade in Kraft getretenen DSGVO ist daher die Anwendung des Double-Opt-In-Verfahrens unumgänglich. Auch hier gibt es drei gute Gründe für das Double-Opt-In-Verfahren: Ein Double Opt-in ist hier nicht ausreichend, so dass dieses Verfahren nicht rechtssicher ist. Ich suche eine Formularkomponente, die den Double-Opt-In-Prozess direkt unterstützt.

Doppel-Opt-In im E-Mail-Marketing (Definition und Beispiele)

Begriffsbestimmung: Was ist Double Opt-In im E-Mail-Marketing? Das Double Opt-In ist ein Anmeldeverfahren im E-Mail-Marketing, das auf der Vorstellung des so genanten Permission-Marketings basiert: Beim Double Opt-In muss der Interessierte in einem zweiten Schritt ein Newsletter-Abonnement nachweisen. Dazu wird eine E-Mail (eine sogenannte DOI-E-Mail) mit einem Aktivierungs-Link an den (zukünftigen) Adressaten versendet.

Aus rechtlicher Sicht ist das Double-Opt-In-Prinzip das sicherste Registrierverfahren und inzwischen üblich im E-Mail-Marketing. Beispiel: Double Opt-In Mail von Gartenxxl.de.

Doppel-Opt-In

Beim so genannten Double Opt-in handelt es sich um ein Verfahren im Online-Marketing, bei dem der Empfänger eines Newsletter oder der Empfang von Firmeninformationen seine Einwilligung in einem zweiten Verfahrensschritt gegenüber dem One Opt-in nochmals bekräftigen muss. Dieses Verfahren ist eines der heute üblichen Verfahren, mit dem Benutzer ihre Einwilligung zum Empfang von E-Mails erteilen.

Ob das Double Opt-in allerdings zu einer umfassenden rechtlichen Sicherheit führt, ist noch nicht endgültig klar (Stand Juni 2015). Aufgrund der verschärften Werbegesetzgebung müssen Online-Händler und Firmen zunehmend darauf achten, dass Sendungen nicht ohne Zustimmung der Adressaten versendet werden (Permission Marketing). Infolgedessen die Suche nach einer rechtskonformen Problemlösung, insbesondere im Bereich des E-Mail-Marketings, um die Zustimmung von Seiten der Auftraggeber oder Interessierten zum Versand von E-Mails einzuholen.

Auch hier wurde lange Zeit das Confirmed Opt-in verwendet, bei dem es genügte, seine Postadresse in eine Mailingliste eintragen zu lassen, um neue Schriftzeichen oder Mails zu erhalten. Beim Abonnieren von Newslettern oder Info-Mails oder Push-Nachrichten für Anwendungen oder SMS-Informationen hat sich das Double-Opt-In-Verfahren mehrfach durchgesetzt. Die Anwendung des Double -Opt-In-Verfahrens ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen.

Mit dem Double -Opt-In-Verfahren gibt der Nutzer zunächst durch Anklicken eines Felds oder Ankreuzen eines Kästchens an, dass er in Zukunft per E-Mail informiert werden möchte. Im zweiten Arbeitsschritt wird eine Bestätigungs-E-Mail an die gespeicherte Anschrift versendet. Hier muss der Adressat den Empfang von Werbe- oder Info-Mails durch Anklicken eines Bestätigungslinks nachweisen.

Opt-in oder Opt-out werden oft nicht diskriminierend benutzt. Grundsätzlich kann ein Double Opt-In auch durch ein Double Opt-Out generiert werden, d.h. wenn ein Adressat z.B. den Erhalt von Werbe-E-Mails durch Entfernen eines Haken im Bestellschein zulässt. Dementsprechend sollte das Verfahren auch als " double opt-in and out " bezeichnet werden.

Wegen seiner Vereinfachung wird jedoch immer von Double Opt-In gesprochen, auch wenn es sich aus zwei unterschiedlichen Optionen zusammensetzt (Auswahl oder Deselektion). Ein Double Opt-In erfordert im Gegensatz zum Simple Opt-In -Verfahren zwei Stufen, um sicherzustellen, dass der Adressat auch Mailings erfährt. Durch das Double Opt-In Verfahren wurde eine fast rechtlich sichere Variante eingeführt, mit der Firmen den Empfang von E-Mails ihrer Auftraggeber oder Interessierten bestätigt bekommen können.

Bei der Einrichtung der Bestätigungs-E-Mail sind gewisse Vorschriften zu beachten. Weil der Nutzer den Empfang von Mails oder Newslettern nur durch Klicken auf einen Link freischalten muss, gibt es die Gefahr, dass er sich nach dem ersten Mausklick gegen den Empfang von elektronischen Werbemails entscheidet oder dass die Bestätigungs-E-Mails in den Spam-Ordner gelangen und in den Hintergrund geraten.

Damit der Kunde auf die Bestätigungs-E-Mail klickt, arbeitet man in vielen Online-Shops z.B. mit einem Gutschein für ein Newsletter-Abonnement, das erst nach erfolgreicher Anmeldung verschickt wird. Nachteilig ist auch der größere administrative und technische Arbeitsaufwand, den Webmasters aufwenden müssen, um das Double -Opt-In-Verfahren durchzusetzen. Gleichzeitig hat dieses Verfahren aber auch den Vorteil, dass es bisher (Stand Juni 2015) keine klare Rechtssicherheit bietet und im Notfall immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führen kann.

Im Jahr 2012 interpretierte das Oberlandesgericht München die Bestätigungs-E-Mail beim Double Opt-In als Spam. 1] Auch 2014 klassifizierte ein Kammergericht in Berlin die zweite Post als Werbesendung, da der Adressat dieser Post nicht explizit zustimmte. 2] Damit das Double Opt-in rechtlich sicher ist, jedenfalls im Anhang, um nicht gegen das UWG[ 3] zu verstoßen und Warnungen zu umgehen, müssen die Absender bestimmte Vorschriften beachten:

Der Absender der Werbepost muss im Falle eines Streits beweisen können, dass der Adressat dem Empfang der Post zustimmt. Das Double Opt-In kann einen Dritten wenigstens in der Theorie daran hindern, die Mail ohne Genehmigung des Adressaten anzufordern. Das Double Opt-in ist zwar noch keine vollständige rechtliche Sicherheit, aber es ist dem Simple Opt-in zu vorziehen.

Grundsätzlich haben Vermarkter und Webmasters die Gelegenheit zu beweisen, dass eine bestimmte Personen dem Empfang von Werbe- oder Informationsmaterial zustimmen. Mit der doppelten Rückmeldung wird auch sichergestellt, dass diejenigen Adressaten, die sich nicht wirklich für den Empfang der Sendungen interessieren, vorab ausgelesen werden. Dies erhöht neben der teils besseren Rechtslage die Wahrscheinlichkeit, dass der Adressat auch die von ihm angeforderten Newsletters durchliest.

Mehr zum Thema