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Made in Kennzeichnungspflicht
Hergestellt in der KennzeichnungspflichtWissenswertes zum Thema "Made in marking" zum Gratisdownload
Exportunternehmen können nun besser steuern, wie sie ihre Waren beim Verkauf in 108 Absatzmärkten mit einer Herkunftskennzeichnung versehen sollen. Bislang herrscht Unsicherheit: Müssen die Exportgüter mit einer Made in Origin-Kennzeichnung versehen werden und sind weitere Details erwünscht? Ist die Herkunft eines Produktes nicht korrekt gekennzeichnet, reagiert das Land anders: Im besten Falle wird das Produkt noch geduldet und kann importiert werden.
Schlimmstenfalls wird die Warenbeschlagnahme durchgeführt. Nahezu alle betrachteten Ländern haben Vorschriften für die Etikettierung ausgewählter Produktgruppen, z.B. Lebensmittel oder Kosmetik. In 26 Ländern, darunter bedeutende Wirtschaftspartner wie die USA oder die arabische Region, wird in der Regel eine Bezeichnung mit der Bezeichnung Made in country of origin, ungeachtet der Warenart, vorgeschrieben.
Der Grund für die Kennzeichnung ist ein anderer. Hier ist neben der Kennzeichnung der Waren ein Ursprungszeugnis der Industrie- und Handelskammer für die Herkunftssicherung erforderlich. Hier ist eine spezielle Pflege erforderlich. In der Regel kann die Bezeichnung "Made in Germany" für ein bestimmtes Produkt im Bestimmungsland nicht erforderlich sein.
Doch nur wo Made in Germany drin ist, kann es auch Made in Germany heißen.
erste einführung
Ein Produzent kann selbst über die Bezeichnung "Made in Germany" bestimmen. Das Kennzeichnen von Waren "Made in Germany" geschieht auf eigene Gefahr. In Deutschland gibt es keine Einrichtung, die die Korrektheit der Produktkennzeichnung bescheinigt. Das Etikett kann sich der Produzent ausleihen. Das Zeichen "Made in...." verweist immer auf den Ort der Herstellung eines Produktes und damit auf dessen Herkunft.
"In vielen Industrien wird" seit vielen Jahren als Beweis für besonders hohe Qualität angesehen. Deshalb ist "Made in Germany" heute als geographische Herkunfts- und Qualitätsangabe für in Deutschland hergestellte Waren im In- und Ausland geschÃ?tzt. Kennzeichnungspflicht "Made in...." Ob eine "Made in...."-Kennzeichnung notwendig ist, hängt von der jeweiligen Landesgesetzgebung ab.
Das Etikettieren von Waren mit "Made in...." ist daher eine Selbstverständlichkeit. Die von der EU vorgesehenen Regelungen werden dies jedoch abändern. In der EU galten die oben angeführten Vorschriften bisher sinngemäss. Das EU-Parlament verabschiedete 2010 einen Antrag auf eine Kennzeichnungspflicht für in die EU eingeführte Waren (z.B. "Made in USA").
Aber da es im Europarat eine Blockademinorität gegen diese Verordnung gibt, geschieht zunächst nichts, die Verordnung ist auf Eis gelegt. 2. Ausserhalb der EU wird in vielen Ländern die Markierung "Made in...." explizit vorgeschrieben. Der Begriff "Made in EU" wird jedoch in einigen Ländern nicht anerkennt. Die Kennzeichnungspflicht "Made in Germany" entfällt daher, wenn die Ware nur innerhalb der EU im Verkehr ist.
Die Richtigkeit der Kennzeichnung der Erzeugnisse hängt von den Regelungen des Herkunftslandes ab. Beschließt der Produzent, die Waren mit dem Vermerk "Made in Germany" zu versehen, muss dies nach den entsprechenden Rechtsvorschriften geschehen. Die Herkunftsbezeichnung "Made in Germany" ist bei einem komplett in Deutschland hergestellten Erzeugnis aus gutem Grund selbstredend.
Deshalb ist es notwendig, die Produktionsverfahren zu berücksichtigen, um die korrekte Etikettierung zu beurteilen. Für die korrekte Markierung von Waren im Grenzverkehr kommt dem Madrider Übereinkommen eine zentrale Bedeutung zu. Die unrichtige oder missverständliche Etikettierung der Produkte führt zur Beschlagnahmung der Waren durch den Zoll. 2. Der EU-Zollkodex legt in Art. 60 die Fragestellung fest, wann ein Produkt nach dem Zollrecht zum Produkt eines Staates wird (gewerblicher Ursprung der Waren).
Sie ist daher für die Warenkennzeichnung " Made in Germany " nicht direkt relevant. Eine praktikable Möglichkeit zur richtigen Produktkennzeichnung stellt jedoch die Vorschrift "letzte wesentliche und ökonomisch gerechtfertigte Be- oder Verarbeitungen in einem zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen" dar. Dies schließt in der Praxis eine Irreführung der Etikettierung aus. Die Präferenzursprung der Ware ist in keinem Falle ein Hinweis auf die Warenkennzeichnung.
Die nationalen Vorschriften zum Thema "Made in Germany" sind im "Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb" (UWG), das für das Bundeswettbewerbsrecht von grundlegender Bedeutung ist, seit seiner Überarbeitung nicht explizit enthalten. Dennoch darf die Kennzeichnung der Ware den Verbraucher nicht über die Herkunft des Produktes irreführen und damit unter Umständen zu falschen Qualitäts- und Zuverlässigkeitserwartungen führen.
Das Werben mit falscher geographischer Angabe ist explizit untersagt. Da" Made in Germany" spezielle Anforderungen an die Qualität und Verlässlichkeit der Produkte stellt, ist diese Auszeichnung Produkten, die in Deutschland entscheidend für die Qualität der Produkte behandelt wurden, reserviert. Für Deutschland übernimmt das Markenschutzgesetz die Bestimmungen des MadridAbkommens über geographische Herkunftsbezeichnungen und erklärt sie und die Konsequenzen einer irreführenden Etikettierung in einem ausführlicher.
Aufgrund der unklaren rechtlichen Situation ist eine Interpretation der Vorschriften notwendig. Ob das Label "Made in Germany" durch den Herstellungsprozess gerechtfertigt ist, kann in Ausnahmefällen zu Widersprüchen führen. Dort, wo der jeweils letztgenannte Fertigungsschritt für die Güte nicht ausschlaggebend ist, ist eine ökonomische Verwiegung der Ware vonnöten.
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Herkunftsland des Ursprungszeugnisses und der Markierung der Waren kann der fremde Zoll diese einziehen. Diesem Umstand sollte bei der Beschlussfassung über die Produktkennzeichnung Rechnung getragen werden. Das Dokumentieren der Beweggründe, die zur Wahl des Labels "Made in Germany" führten, ist vernünftig und schließt Täuschung aus, wenn die Beweggründe nachvollziehbar und vernünftig sind.
Vereinzelt werden nur der Firmenname und das Herkunftsland des Firmensitzes angegeben (Beispiel: Bauers Deutschland). Wenn in einem Auslandsmarkt eine Produktkennzeichnung erforderlich ist, reicht es in der Regel nicht aus, nur ein bestimmtes Herkunftsland zu nennen. Führt eine rein länderspezifische Bezeichnung als Kennzeichnung in die Irre, wenn die Waren in einem anderen Staat hergestellt werden, z.B. wenn die Fa. Bauer in Deutschland Fackeln verkauft?
Das hat der BGH in einer Rechtsprechung von 1994 bestätigt (Aktenzeichen: BGH NJW-RR 1995, 493-494; BGH MDR 1995, 279), daher kann eine solche Kennzeichnung den Handelsgesellschaften nicht empfehlen. Nach dem 2004 in Deutschland geltenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetz muss jedoch der Hersteller oder, wenn er nicht im EWR beheimatet ist, der Bevollmächtigte oder Importeur und seine Anschrift auf dem Erzeugnis oder seiner Umhüllung angegeben werden.
Beispiel: Eine deutsche Firma mit Hauptsitz in Stuttgart hat eine Tochtergesellschaft in Thailand (Bauer Ltd.). Welches Herkunftszeichen für die in Thailand gefertigten Erzeugnisse möglich ist: Ein Produkt der Firma Bauers Group Worldwiderichtig ist jedoch explizit "Made in...." durch das importierende Land. - dass diese Markierungen nicht ausreichen. Jeder, der mit fehlerhafter Kennzeichnung handelt, kann in Deutschland auf einstweilige Verfügung und - im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung - auf Schadenersatz verklagt werden (§ 128 MarkenG i.V.m. § 13 Abs. 2 UWG).
Darüber hinaus kann die Ein-, Aus- oder Weiterleitung von falsch gekennzeichneten Produkten nach 151 MarkenG oder dem Markenabkommen von Madrid beschlagnahmt werden, um die illegale Etikettierung zu beseitigen.