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457 Bgb

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln. Gegenwärtiger und historischer Volltext des § 437 BGB. Lösungsfall 15. 1. 1.

I. 437 Nr. 2, 441 IV 1 BGB. Der Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB II. Das BGB bestimmt, welche Rechte dem Käufer wegen eines Sach- oder Rechtsmangels zustehen (§§ 434, 435 BGB).

437 BGB-Rechte der Käufers bei Mängeln

Neuartige Suchfunktion: Ist die Sache fehlerhaft, wird die Käufer, wenn die nachstehende Bestimmung vorliegt und wenn nicht anders bestimmend, in der Regel unter den Voraussetzungen des 439 nach der Forderung eines 3. nach den 440, 280, 281, 283 und 3111a Schadenersatzes oder nach 284 Auslagenersatzes. Ersatzanspruch (§Â 437 Nr. 2, 439 I Case 2 BGB) eines SKODA Octavia ....

Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch richterliche Erklärung mit.... Eigentumswohnung: Zwangsvollstreckung des Kaufvertrages.... Pferde-Kaufvertrag: Verjährungshemmung durch richterliche Erklärung mit .... Die folgenden Regelungen beziehen sich auf  437 BGB: Redaktioneller Querverweis auf § 437 BGB:

437 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln BGB

Bei Mängeln der Sache kann der Besteller, wenn die nachfolgenden Bestimmungen erfüllt sind und soweit nichts anderes vereinbart ist, nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 vom Vertrage zuru?

Regelung zur Gewährleistung von Mängeln bei Einkaufsverträgen, § 437 BGB

Sachmängel liegen vor, wenn die Liefersache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die zugesicherte Eigenschaft aufweist. Ist die Qualität nicht zugesichert, findet 434 I Nr. 1, Nr. 1, Nr. 1, Nr. 3 Anwendung, und die Verschlechterungs- oder Untergangsgefahr der Sache geht mit dem Gefahrenübergang auf den Zahlungsempfänger über. Informieren Sie sich über die Gewährleistungsregelung für Mängel bei Einkaufsverträgen, § 437 BGB auf Jura Online!

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Mangelhaftung

Muss ein Händler immer für alle durch einen von ihm verkauften mangelhaften Gegenstand verursachten Schaden büssen? Schadenersatzansprüche des Bestellers bei einem Mangel der Sache sind nur gegeben, wenn der Lieferer den Mangel zu verantworten hat, und zwar vor allem, wenn er im Sinne des 276 BGB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begangen hat oder eine Gewährleistung (ohne Rücksicht auf ein Verschulden) übernimmt.

Das Recht nach 280 Abs. 1 S. 2 BGB setzt jedoch voraus, dass der Auftragnehmer für den entstandenen Sachschaden einzustehen hat, so dass der Auftragnehmer beweisen muss, dass er im einzelnen kein eigenes Verschulden trifft und keine Gewähr für den Auftraggeber besteht. Der Schadensersatzanspruch ist daher das alleinige Recht auf Mängel, das ein Verschulden der Verkäuferin vorausgesetzt wird - Erfüllung, Wandelung und Herabsetzung sind dagegen auch dann möglich, wenn der Verkäuferin der Fehler überhaupt nicht zuzurechnen ist.

Hat die Verkäuferin dem Besteller die durch eine fehlerhafte Anlieferung entstandenen Aufwendungen (z.B. Schaden durch Betriebsausfall) zu erstatten? Ja, aber nur, wenn der Anbieter ein Fehler gemacht hat. Soweit dem Besteller infolge eines Mangels der gelieferten Sache ein Schaden entstanden ist, haftet der Lieferer - gleichgültig, ob der Besteller nach erfolglosem Fristablauf selbst (zusätzlich) Schadenersatz für die beanstandete Sache erwirken kann.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im B2B-Bereich besonders bedeutsam, wenn z.B. eine defekte Anlage einen Ausfall verursacht. Nachdem der Produzent den Mangel bereits erkannt hatte, hatte er den Händler vorher explizit darauf aufmerksam gemacht, die Kaffeemaschine aus dem Angebot zu entfernen und unter keinen Umständen weiter zu vertreiben. Weil der Auftragnehmer ein solches schuldhaftes Verhalten aufweist, hat er den durch den Raumbrand verursachten materiellen Schaden gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB zu ersetzen.

Die Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruchs ist auch ohne Setzung einer Frist möglich, da sich der Schaden nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Sache, sondern nur auf die Folgen des Fehlers beruft. Folgeschäden durch einen Mangel sind Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Sache an einer anderen Sache oder einem anderen rechtlichen Vermögenswert des Bestellers verursacht werden.

Der Auftragnehmer hat Folgeschäden zu erstatten, wenn er nicht nachweisen kann, dass er den entstandenen Sachschaden nicht zu verantworten hat (vgl. 280 Abs. 1 BGB), namentlich, dass er kein eigenes Verschulden hat. Liegt der entstandene Sachschaden jedoch erwiesenermaßen auf einer unsachgemässen Behandlung durch den Besteller und damit nicht auf dem Fehler des Kaufgegenstandes, so ist ein Schadensersatzanspruch allein deshalb nicht gegeben, weil der Fehler nicht die Ursache des Schadens war.

Unter welchen Bedingungen kann der Besteller den Preis in Schadenersatz zurückfordern? Schadenersatzansprüche des Bestellers setzt voraus, dass der Lieferer uns gegenüber eine ihm gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt oder die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer für die Fehlerhaftigkeit der Sache verantwortlich sein, d.h. er muss in der Regel mindestens ein Verschulden trifft.

Die Verkäuferin ist verpflichtet, dies nachzuweisen. Das heißt, er muss beweisen, dass er kein Fehler ist. Unterlässt er dies, geht das Recht davon aus, dass der Veräußerer ein schuldhaftes Handeln hat. Ist die Verkäuferin dafür verantwortlich? Nach § 278 BGB wird das Benehmen der Mitarbeiter (sog. Erfüllungsgehilfen) dem Auftragnehmer auf seine Kosten zuerkannt.

Wenn Mitarbeiter des Auftragnehmers einen Irrtum begehen, z.B. einen Defekt an der gekauften Sache hervorrufen und dabei ein Fehlverhalten vorliegt, dann ist es nach dem Recht so, als ob der Auftragnehmer selbst handelte. Letztendlich ist die Verkäuferin für die Irrtümer und das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Ist die Verkäuferin für einen Materialfehler verantwortlich, auch wenn dieser letztendlich dem Transportunternehmen zuzurechnen ist?

In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer für das Fehlverhalten des Spediteurs nach § 474 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 447 BGB. Wurde zwischen dem Käufer und dem Käufer ein Transport der gekauften Ware an den Käufer beschlossen, so ist der Käufer zur Lieferung der fehlerfreien Ware verpflichtet und haftet auch für das Fehlverhalten eines selbständigen Spediteurs (z.B. DHL, Hermes, UPS, etc.).

Hat der Besteller die beanstandete Sache nach Inanspruchnahme des Schadensersatzes zurückzugeben? Einerseits hängt es von der Form der Entschädigung ab. Handelt es sich lediglich um Schäden, die durch den mangelhaften Kaufgegenstand an anderen Sachen des Bestellers entstanden sind, hat der Besteller das fehlerhafte Erzeugnis nicht zurückzusenden.

Eine fabrikneue Waschanlage enthält chemische Rückstände, die nach der ordnungsgemäßen Inbetriebsetzung durch den Besteller im ersten Waschzyklus zur Beschädigung der Bekleidung des Bestellers führen. Dabei kann der Kunde die Maschine beibehalten, wenn er nur den Wäscheschaden ersetzen lassen möchte - zum Beispiel, wenn die Maschine nach einer professionellen Säuberung im Zuge einer Instandsetzung oder allein durch Auswaschen fehlerfrei geworden ist.

Andererseits ist die Verpflichtung des Bestellers zur Rücksendung der fehlerhaften Sache davon abhängig, ob er diese zurückbehält und daher nur die Differenz zwischen der fehlerhaften und einer fehlerfreien Sache im Umfang der Entschädigung ersetzt haben möchte. Verlangt der Besteller jedoch - etwa nach einem kostspieligeren Bedeckungskauf - nach § 281 BGB oder nach 283 BGB sog. Schadenersatz statt der Erfüllung, so hat er die fehlerhafte Sache gemäß 281 Abs. 5 BGB oder gemäß 283, 281 Abs. 5 BGB an den Lieferer zurückzugeben.

Beispiel: Der Kunde bezieht ein Funkgerät des Types XY vom Anbieter für 30 EUR. Der vom Besteller dem Lieferer gestellte Termin zur Nacherfüllung verstrichen ist. Anschliessend erhält der Kunde das Funkgerät des gleichen Types und Fabrikats in einem anderen Laden für 40 EUR. Sofern der Anbieter ein Versäumnis begeht, hat er dem Besteller nun 10 EUR zu zahlen.

Das Funkgerät ist vom Besteller an den Händler zurückzugeben. 9 Die nachträgliche Erfüllung verschiebt sich, es wurde jedoch kein Fixtermin festgelegt. Steht dem Besteller eine Entschädigung zu? Zuerst muss der Kunde den Anbieter jedoch mahnen. Der Besteller kann einen Verzugsschaden gemäß 280 Abs. 1, 2, 286 BGB neben einer eventuellen Entschädigung für die fehlerhafte Sache selbst geltend machen. 2.

Schadenersatzansprüche nach 286 Abs. 4 BGB bestehen jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass er die verzögerte Erfüllung nicht zu vertreten hat. Gewährleistet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen - etwa im Wege einer Gewährleistungserklärung -, so hat er auch den durch die Verspätung entstandenen Schaden des Auftraggebers zu ersetzen, sofern er nicht anderweitig ein Verschulden trifft. b.

Der Liefertermin für die Lieferung wird nicht eingehalten. 8 Die Frist für die Lieferung wird verlängert. Steht dem Besteller eine Entschädigung zu? Ja, wenn ihm durch die verspätete Erfüllung ein Verzugsschaden erwachsen ist. Wurde zwischen Besteller und Auftragnehmer ein Fixtermin für die Nacherfüllung festgelegt, kann der Besteller unverzüglich den Verzugsschaden verlangen.

Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB muss er den Auftragnehmer nicht vorher unterrichten. Schadenersatzansprüche des Bestellers nach § 286 Abs. 4 BGB sind jedoch ausgeschlossen, auch wenn der Lieferer nachweist, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. 2. Beispiel: Der Kunde erwirbt am Montagetag ein Zweirad.

Deshalb holt er das Rad am Folgetag zum Händler und bittet ihn, das Rad bis spätestens am Freitag zu warten. Wenn der Kunde das Rad wie verabredet am kommenden Tag abholt, muss er erkennen, dass es völlig unberührt ist. Jetzt hat der Veräußerer dem Erwerber eine Entschädigung für die Verspätung der Nachbesserung, z.B. für die Fahrkarten der Straßenbahn, zu bezahlen, die der Erwerber nun für die Anfahrt mit der Straßenbahn statt mit dem Rad ausgeben muss - allerdings nur, wenn er die fehlenden Reparaturen zum festgesetzten Termin zu verantworten hat, z.B. wenn er schlichtweg keine Fahrradausbesserung gewünscht hat.

Andernfalls, wenn der Anbieter kein eigenes Versäumnis hat, z.B. wenn die Bremsbacken derzeit nicht auslieferbar sind. Er muss dann keine Entschädigung zahlen.

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