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Minijob neben Rente
Mini-Job neben der PensionMehr und mehr Ältere arbeiten: Soviel können Sie als Pensionär verdienen.
Der Anteil der Ruheständler, die im Alter etwas mehr verdienen, nimmt merklich zu. Die Einkünfte, aus denen eine Rentenreduktion zu erwarten ist und was für steuerliche Zwecke zu berücksichtigen ist, finden Sie hier. Egal ob aus Langweiligkeit oder weil die Rente nicht zum Überleben ausreicht: Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit sind 943.000 ältere Menschen ab 65 Jahren marginal beschäftigt.
Diejenigen, die nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte arbeiten, müssen jedoch mit einer erhöhten Steuerlast und möglichen Rentenkürzungen gerechnet werden. Die so erwirtschafteten Einkünfte werden nicht mit der Rente saldiert. Wenn Sie früher in Rente gehen, können Sie bis zu 450 EUR pro Kalendermonat verdienen, ohne dass dies in Ihrer Rente berücksichtigt wird.
Bis zu 900 EUR können auch zwei Monaten im Jahr erwirtschaftet werden, ohne dass dies zu einer flächendeckenden Rentenkürzung von einem Dritteln geführt hätte. Bei klarer Vereinbarung, dass ein Minijob auszuüben ist, werden zwei Prozentpunkte des Zusatzeinkommens ausbezahlt. Infolgedessen sind die Erträge nicht mehr berichtspflichtig. Andernfalls wird der Arbeitslohn zur Rente hinzugerechnet, was zu einer Steuerzahlung kommen kann.
Steuerpflichtig sind nur dann, wenn die Höhe der zu versteuernden Renteneinkünfte und eventueller sonstiger Erträge wie z. B. Zins-, Gewinnanteil, Miet- und Pachteinnahmen den steuerfreien Grundbetrag überschreitet. Ein Teil der Rente ist jedoch weiterhin steuerbefreit. Derzeit müssen Pensionäre nur einen Teil ihrer Rente besteuern. Die nicht zu versteuernde Rente wird als Pensionszulage bezeichnet.
Dies sind 28% der Rente im Jahr 2016. Die Höhe des Rentenzuschusses ist abhängig vom Eintritt in den Ruhestand und wird daher in den folgenden Jahren nicht verändert. Allerdings können Pensionäre eine Anzahl von Aufwendungen wie Sonderbelastungen, einkommensbezogene Aufwendungen und Sonderaufwendungen in Abzug bringen, um die Steuern zu senken. html+='''; html+=' '; html+=''; html+='; html+='
Lohngutschrift auf Hinterbliebenenversorgung
Einer unserer Mitarbeiter hat uns gefragt, ob und inwieweit das Gehalt aus einem Minijob eine Hinterbliebenenversorgung (z.B. Witwenrente) reduziert. Unsere Antwort: 40 % des Einkommens, das das 26,4-fache des heutigen Rentenwertes überschreitet, wird auf die Hinterbliebenenversorgung gutgeschrieben ( 97 SGB VI). Gegenwärtig beträgt der Zuschuss in den neuen Ländern 693,53 EUR.
Aufgrund der Rentenanhebung zum Stichtag des Jahres 2008 erhöhen sich die Zulagen auf 701,18 EUR (alte Bundesländer) bzw. 616,18 EUR in den neuen Ländern. Die Bruttovergütung soll um 40 vom Hundert gekürzt werden (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Ein Beispiel: Eine Kölnerin hat 600 EUR in ihrer eigenen Rente und 450 EUR in ihrer WG.
Sie bekommt 400 Euros von einem Minijob. Dabei wird die eigene Rente zunächst um den vom Rentner gezahlten Teil der sozialen Sicherheit reduziert (halber Krankenversicherungssatz und gesamter Pflegesatz). Dies führt bei einem Beitrag von 14% für die Krankenkasse zu einem Rückgang von 8,7% (7 + 1,7%). 52,20 EUR.
Hierfür werden 547,80 EUR (= 600 EUR./. 52,20 EUR) gutgeschrieben. Hinzu kommt die Bezahlung aus dem Minijob (400 Euro). Der Rentner hat damit neben der Verwitwetenrente ein Einkommen von 947,80 EUR. Diese Summe übertrifft den Zuschuss von 693,53 EUR um 254,27 EUR. Bei den 254,27 EUR sind 40 v. H. (= 101,71 EUR) anrechenbar.
Die Pensionärin behält eine Verwitwetenrente von 348,29 EUR (= 450 EUR./. 101,71 EUR). Einer unserer Mitarbeiter hat uns gefragt, ob und inwieweit das Gehalt aus einem Minijob eine Hinterbliebenenversorgung (z.B. Witwenrente) reduziert.