Abmahnung öffentlicher Dienst

Warnung vor dem öffentlichen Dienst

Ein erfahrener Rechtsanwalt berät Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Betriebsräte in Hamburg und Bremen in allen arbeitsrechtlichen Fragen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bleiben unberührt. Der gesetzeskonforme Warnhinweis: Ein Wegweiser für HR- und....

- Leidenschaftlicher Mensch: Pascal Croset, Markus Dobler

80 Prozent aller Warnungen sind arbeitsrechtswidrig und industriepsychologisch nachteilig. Diese Arbeit ist ein praktisches Hilfsmittel für den Alltag von HR-Mitarbeitern und Managern. Sie hat eine eindeutige Arbeitgeberperspektive und befasst sich unilateral mit der Warnung der Arbeitnehmer. Nous n' aux la carte. Wir haben keine Kritik an den üblichen Stellen gefunden. Herr Croset ist Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht und hat bereits mehrere Bücher publiziert.

Dr. Markus Dobler ist Arbeits- und Organisationspsychologe und Dozent an der TU Berlin.

Öffentliche Verwaltung - kündigen wegen einer strafbaren Handlung?

Im Prinzip haben Beschäftigte des Öffentlichen Sektors die gleiche Kündigungsmöglichkeit wie andere Beschäftigte. Abgesehen von der Entlassung aus betrieblichen und persönlichen Gründen kann bei der Verübung von strafbaren Handlungen auch eine Entlassung aus Verhaltensgründen in Erwägung gezogen werden. Der Schweregrad der Pflichtverletzung und die mangelnde Übereinstimmung bestimmen, ob die ordnungsgemäße oder unangekündigte Beendigung sachgerecht ist. Ein fristloses Kündigen ist auch für Beamte möglich, die gemäß 34 Abs. 2 TVöD/TV-L nicht kündbar sind.

Eine ausserordentliche Auflösung muss nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit "letztes Verhältnis" erfolgen. Ein Abmahnschreiben ( 314 Abs. 2 BGB) ist für eine gerichtliche Prüfung der Beendigung regelmässig vorzusehen. Abhängig von der Schwierigkeit der Pflichtverletzung und der mangelnden Übereinstimmung ist eine sofortige oder unangekündigte Beendigung angebracht. Der Grund kann sein:

Im Rahmen der Dienstleistung: betrügerische Ausgaben oder eine absichtlich falsch abgegebene Erklärung im Rahmen eines Rechtsstreits mit dem Auftraggeber. Eigentumsdelikte eines Treuhänders - LAG Düsseldorf BB 1956.434, LAG Frankfurt BB 1972, 82 9 Der öffentlich-rechtliche Auftraggeber ist zur Prüfung anderer arbeitsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten als der Beendigung, z.B. der Verlegung oder des Übergangs eines anderen Verantwortungsbereiches, verpflichte.

Das Kündigungsschreiben kann auch in Form einer Änderungsmitteilung erfolgen. Besteht eine Vertrauensposition oder ein besonderer Werbeeffekt, ist ein sofortiger Wechsel vonnöten. Es ist nicht nur ein Fehlverhalten erforderlich, auch die Anzahl der Unfälle ist adäquat. Alle Vermögensdelikte gelten als Verbrechen, da das Vertrauens-Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zerschlagen wird.

Außerhalb des Services begangene Verbrechen sind nur dann zur Entlassung berechtigt, wenn sie den Mitarbeiter direkt untauglich machen. Prinzipiell muss der Auftraggeber zunächst den Mitarbeiter konsultieren (Sorgfaltspflicht). Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob die Fortsetzung der Beschäftigung bis zum Ende der regulären Frist nicht einmal sinnvoll ist.

Eine negative Prognose ist hinsichtlich des Auftretens von weiteren Störfällen vonnöten. Der Abschluss muss zweckmäßig sein. Die geleisteten Dienste, die Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflicht sind zu überprüfen. Das Wissen Dritter kann auch dem Auftraggeber zugeschrieben werden. Vorraussetzung ist, dass der Dritte den auf Grund seiner Position im Unternehmen gekündigten Dienstgeber benachrichtigt hat und dass eine schuldhaft mangelhafte Betriebsorganisation zu einer verzögerten Erkenntnisgewinnung führt.

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