Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Email Marketing Schweiz
E-Mail-Marketing Schweizund was ist zulässig, was nicht?
Email-Marketing in der Schweiz - was ist zulässig, was nicht? Ein automatischer Massensendungsversand von Werbemitteln per E-Mail ist in der Schweiz nur unter gewissen, rechtlich standardisierten Bedingungen zulässig. Rechtliche Grundlage für den massenhaften Versand von Werbe-E-Mails in der Schweiz ist das UWG, namentlich Artikel 3, der die Anforderungen für den Versand von E-Mails festlegt.
Von der schweizerischen Rechtslage ergeben sich aus diesem so genannten "Anti-Spam-Artikel" Auflagen, die zu erfüllen sind, damit der Newsletterversand in der Schweiz legal ist. Diese durch den Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen beinhalten die Zustimmung des Adressaten, die Anzeige eines richtigen Versenders und die jederzeitige Abmeldung vom Verteiler. Die erste Bedingung ist, dass der Empfänger die Zustimmung des Adressaten zum Versenden eines E-Mail-Newsletters einholen kann.
Es gibt verschiedene Methoden, um die Zustimmung des Adressaten einzuholen, und zwar Opt-in, Opt-out und Double-Opt-in. Mit dem Opt-in wird die Zustimmung des Adressaten vor dem Versenden der Werbe-E-Mail einholt, ohne dass eine Bestätigungs-E-Mail verschickt wird. Vielmehr geschieht die Quittierung durch das aktive Handeln des Adressaten im Internet, indem er dem Erhalt der Nachricht durch Ankreuzen des Kästchens zugestimmt hat.
Dieses Einverständnis kann der Adressat auch im Zuge eines ersten Kontaktes erteilen. Double Opt-in beinhaltet das Einholen der Zustimmung im Vorfeld und das Versenden einer Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, den der Nutzer anklicken muss, um die Zustimmung zu erteilen. Auch der Versender der E-Mail muss für den Adressaten ersichtlich sein.
Insofern empfiehlt es sich, das im Internet vorhandene Impressum in der E-Mail zu verwenden oder über einen Link auf das im Internet vorhandene Internetangebot zu verlinken. In jedem per E-Mail versandten E-Mail muss sich der Adressat einfach und kostenlos abmelden können. Das Versenden von E-Mails ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
In der Schweiz und auch in den USA reicht das Opt-out-Verfahren völlig aus, um die Zustimmung des Adressaten einzuholen, in Deutschland ist das Opt-in-Verfahren im E-Mail-Marketing obligatorisch. Ein Versender sollte den Newsletterversand nicht auf die leichte Schulter nehmen. 2. E-Mails, die die drei Voraussetzungen nicht erfÃ?llen, können als Spams eingestuft werden, was bedeutet, dass sie als unfairer Konkurrenzkampf gelten und daher straf- und zivilrechtlich bestraft werden.
Email-Marketing ist ein sehr kosteneffektives und wirksames Marketing-Instrument. Im Vergleich zu anderen Marketing-Aktivitäten hat E-Mail-Marketing den großen Nutzen, dass es sich in der Wirtschaft als Kommunikationsmedium großer Beliebtheit erfreut. Emails sind die am meisten verbreitete Technik im Intranet. WÃ?hrend herkömmliche Direct Mailings mit Druck-, Porto- und Lettershopkosten verbunden sind, sind die Versandkosten fÃ?r den WerbetrÃ?ger E-Mail relativ niedrig, und eine vollstÃ?ndige Realisierung vom Schreiben bis zum Versenden ist innerhalb weniger Stunden durchfÃ?hren zu können.
Sofort nach dem Versenden sind die ersten Rückmeldungen bereits erkennbar und meßbar, die im Gegensatz zur herkömmlichen direkten Werbung in den ersten drei Tagen erreicht werden. Insofern kann die Gestaltung der Werbemittel unterschieden und auf die Anforderungen des Adressaten abgestimmt werden. Bei Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sieht sich der Adressat geehrt.