Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Zustellung Kündigung Einschreiben
Lieferschein EinschreibenKündigungsprobleme per Einschreiben/Quittung
Sie haben die Mitteilung eines eingeschriebenen Briefes in Ihrem Postfach gefunden? Das könnte ein Rücktritt sein. Kündigungsschreiben per Einschreiben / Rückschein können nicht gültig sein. Weil der Unternehmer zu früh lernt, wenn die Kündigung nicht eingetroffen ist. Bei der Versandform Einschreiben/Bestellschein kann eine Kündigung nachweislich erfolgen, wenn der Briefträger beim Empfänger der Kündigung eintrifft und die Zustellung bestätigt wird.
Falls der Adressat nicht gefunden wird, kann es zu Lieferproblemen kommen. Weil der Briefträger dann einfach einen Benachrichtigungszettel in den Postkasten legt. Der Widerruf wird dann bei der zuständigen Poststelle zur Einziehung aufbewahrt. Ist die Benachrichtigung jetzt beim Adressaten eingegangen? Lediglich das Benachrichtigungszertifikat hat den Kontrollbereich des Adressaten erreicht, nicht die Kündigung.
Falls der Adressat das Rücktrittsschreiben nicht bei der Zustellung abholt, wird es an den Versender zurückgeschickt. Nach mehr als zweiwöchiger Kündigung hat der Auftraggeber die Kündigung wieder in der Tasche und weiss, dass sie nicht erfolgt ist. Häufig wird der Zugriff mit der Einreichung der Notiz gefälscht - so dass man so tun kann, als hätte der Adressat das Schreiben der Kündigung wirklich bekommen, weil er es nicht selbst abholte.
Erst wenn Sie als Mitarbeiter wissen, dass Sie nun eine Kündigung bekommen, müssen Sie den Brief einsammeln, um ggf. Termine einzuhalten. Die Kündigung wird dann als eingegangen betrachtet, obwohl Sie sie nicht in den Händen haben. Für die Annahme eines akzeptierten Zugangs müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Meldeschein für den Einschreibebrief/Rückschein muss in den Posteingang eingeworfen werden.
Mit einer Kündigung muss der Adressat bald gerechnet werden. Bei Bekanntwerden der misslungenen Lieferung muss unverzüglich ein neuer Lieferversuch erfolgen. Wurde das Rücktrittsschreiben von der zuständigen Poststelle als nicht eingezogen an den Versender zurückgeschickt, muss der Auftraggeber unverzüglich einen neuen Lieferversuch einleiten. Erst wenn dieser neue Lieferversuch gelingt, wird die Erfindung in Kraft gesetzt und die Lage so gehandhabt, als ob der erste Einschreibebrief/die erste Empfangsbestätigung eingetroffen wäre.
Ist dies nicht der Fall, muss der Unternehmer zurücktreten.