Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Gegendarstellung zur Abmahnung
Widerruf der WarnungGegenerklärung im Falle einer Warnung: die passende Taktik
Falls Sie glauben, dass Sie eine ungerechtfertigte Warnung erhalten haben, können Sie eine Gegenerklärung verfassen. Nach dem Arbeitsgesetz ist der Unternehmer dazu angehalten, diese in die Personalkartei aufzunehmen. Informieren Sie sich, wann und warum es für Sie Sinn macht, auf diese Weise gegen einen Warnhinweis vorzugehen. Der Warnhinweis ist im Bereich des Arbeitsrechts eine Gelegenheit für den Unternehmer, auf Verfehlungen aufmerksam zu machen und Sie zu bitten, eine Veränderung vorzunehmen.
Warnungen ebnen oft den Weg für einen Abbruch und sollten als Warnung für den Fall sein. Die Rechtfertigung einer solchen Warnung kann von Ihnen und Ihrem Auftraggeber anders beurteilt werden. Daher kann es nützlich sein, eine Gegenerklärung zur Warnung zu schreiben. Nach § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) haben Sie das Recht, Ihre Meldungen in die Belegschaftsakte aufzunehmen.
Bei der Abfassung der Gegenerklärung sollten Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt wenden. Er kann beurteilen, welche Rezepturen in Ihrem Falle Sinn machen. Gehen Sie gegen die Warnung vor - empfehlenswert? Selbst wenn Sie Anspruch auf eine arbeitsrechtliche Rüge haben, ist dies nicht immer nachvollziehbar. Durch die Beschreibung Ihrer Ansicht der Sache enthüllen Sie Ihre Vorwürfe.
Bei einem Kündigungs- und Kündigungsschutzverfahren weiss Ihr Auftraggeber bereits, wie Sie sich gegen seine Anschuldigungen wehren und sich darauf einrichten. Das Gegenargument zur Warnung kann daher unvernünftig sein. In der Öffentlichen Verwaltung ist es jedoch oft Sinn, zu handeln. Staatliche Auftraggeber verwenden kaum Warnungen, um sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen.
Falls Sie gegen die Warnung anders verfahren wollen, besteht auch die Chance, den Konzernbetriebsrat um Hilfe zu ersuchen. Nach § 85 BetrVG ist er dazu angehalten, Ihre Reklamation entgegen zu nehmen und mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten, wenn er dies für gerechtfertigt erachtet.
? Antwort auf eine Verwarnung - Arbeitsgesetz
Ich stelle die gleiche Fragestellung, ob der Mitarbeiter zu dem Ereignis konsultiert wurde, d.h. vor der Warnung? im Zusammenhang mit den unter die USK/FSK-Richtlinie fallenden Speichermedien. Dadurch entsteht der Anschein, dass ihm sein Lichtbildausweis nicht vorgelegt wurde. Dem Bauunternehmer wurde sein Lichtbildausweis gezeigt, aber er hat sich bei der Prüfung, ob er volljährig war, falsch berechnet, ich sehe keine 1:1-Bestätigung.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet auch bei einer Verwarnung Anwendung. Immerhin hat der Mitarbeiter seine Verpflichtung zur Überprüfung seines Personalausweises erfüllt, sich aber einmal falsch berechnet. Wenn ich Sie aber richtig verstanden habe, sollte man möglichst gar keine Gegenerklärung für die Personalien verfassen, sondern den genauen Ablauf in den eigenen Privatdokumenten festhalten, für den Falle, dass es mal zu einer Beendigungskündigung auf diese Warnziele kommt.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Das kann man so behandeln, dass man private Aufzeichnungen macht und im Notfall, z.B. bei einer Beendigung, die Verletzung der Pflicht, aufgrund derer eine Verwarnung ausgesprochen wurde, ablehnt. Es besteht jedoch auch das Recht auf eine Gegenerklärung zur Personalienakte (§ 82 Abs. BetrVG).
Der Kunde kann auch aufgefordert werden, unberechtigte Warnungen zu unterdrücken. Zusatz: Das Recht sieht nicht vor, dass Sie Ihren Personalausweis vorzeigen müssen, sondern dass Sie keine Gegenstände an Personen unter einem gewissen Lebensalter abgeben dürfen. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen.
Korrekt und damit dies nicht geschieht, ist der Mitarbeiter verpflichtet, im Zweifelsfall das Lebensalter zu überprüfen.