Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
1 Abmahnung Schreiben
Vorsichtshinweis 1Aber bevor du anfängst, die Warnung zu schreiben, solltest du dich besser beruhigen. Beispiel Straße 1. 11111 Beispiel Stadt.
Warnung vom Auftraggeber
Wenn Sie von Ihrem Auftraggeber eine Verwarnung per Briefpost oder per Telefon bekommen haben, stellen sich immer wieder Fragen, wie Sie sich jetzt aufzuführen haben. Als Faustregel gilt: Akzeptieren Sie die Warnung und nicht die Warnung. Es besteht keine Verpflichtung, die Warnung in schriftlicher oder mündlicher Form zu kommentieren.
Das heißt, auch wenn Ihnen die Warnung selbst ausgehändigt wird, akzeptieren Sie die Warnung und schließen das Telefonat freundschaftlich ab, indem Sie z.B. darauf hinweisen, dass Sie die Warnung zunächst in aller Stille erwägen. Unterzeichnen Sie nichts, wenn Sie die Warnung bekommen haben. Wieso gibt es überhaupt eine Warnung?
Bei der Abmahnung weist der Auftraggeber darauf hin, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt haben (Warnfunktion der Abmahnung) und warnt Sie vor einer Wiederholung dieses Missverhaltens (Warnfunktion der Abmahnung), indem er droht, das Arbeitsverhältnis im Falle eines Wiederauftretens zu beenden. Diese Warnung ist eine Warnung, der Auftraggeber hat Ihnen die "gelbe Karte", aber noch nicht die "rote Karte" vorgewiesen.
Der Auftraggeber wird die Warnung in Ihre Mitarbeiterakte aufnehmen. Die Warnung hat keine weiteren direkten Konsequenzen. Trotzdem sollten Sie die Warnung ernst genommen werden. Oft bereitet sich der Unternehmer durch eine Abmahnung auf eine Aufkündigung vor. Was können Sie auf die Warnung ausrichten? Möglicherweise 1: Sie können eine Antwort schreiben. Auch die Gegenerklärung wird in die Akte aufgenommen.
Auch bei der Erstellung der Gegenerklärung ist darauf zu achten, dass der behauptete Rechtsverstoß nicht explizit anerkannt wird. Aus rechtlicher Hinsicht wird diese Option nur in Ausnahmefällen empfohlen. Einerseits kann der Disput über die Warnung durch eine Gegenerklärung geschürt werden, die das Betriebsklima nicht verbessert. Andererseits können Sie mit Ihrer Gegenerklärung auf Irrtümer in der Warnung des Arbeitgebers aufmerksam machen.
Dies ermöglicht es dem Auftraggeber, eine weitere Warnung zu verschieben, dieses Mal möglicherweise ohne Fehler. Möglicherweise können Sie die Abmahnung durch ein Gericht prüfen und die Abmahnung vorlegen. Sie verklagen in diesem Falle Ihren Auftraggeber auf Löschung der Abmahnung aus Ihrer Belegschaftsakte. Durch die Nutzung dieser Möglichkeiten wird auch das bereits angespannte Arbeitsumfeld nicht in ruhigeres Gewässer abgelenkt.
Auch wenn Sie die Klage gewonnen haben, was bei den vielen Irrtümern, die beim Schreiben einer Warnung vorkommen können, sehr wohl möglich ist, haben Sie nicht notwendigerweise Anlass, sehr glücklich zu sein. Weil der Unternehmer dann aus dem Ermessen ableiten kann, welche konkrete Irrtümer er bei der Erstellung der Abmahnung gemacht hat und schon gar nicht bei der Erstellung einer weiteren Abmahnung.
Auch wird der Auftraggeber nicht daran gehindert, sich wieder und dieses Mal richtig an das ursprünglich zu Unrecht gemahnte Missverhalten zu erinnern. Es ist daher ratsam, von dieser Option Gebrauch zu machen, wenn Sie sowieso keine Zukunftsperspektive mehr bei Ihrem Dienstgeber haben und in die Kündigungsdiskussion eintreten wollen. Möglicherweise: Wenn Sie die Abmahnung für berechtigt halten, weil Sie eindeutig fehlerhaft gehandelt haben, können Sie sich auch bei Ihrem Auftraggeber in schriftlicher Form dafür entschuldigen. Die Abmahnung wird Ihnen dann zugestellt.
Variante 4: Warten Sie! Die Warnung bleibt in diesem Falle in Ihrer persönlichen Akte. Sollten sich im Lauf der Zeit immer mehr Warnungen in Ihrer Personalkartei ansammeln, können Sie davon ausgehen, dass dies von Ihrem Auftraggeber nicht auf Dauer akzeptiert wird. Eine gewisse Zahl von Warnungen führen jedoch nicht zwangsläufig zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Falls der Auftraggeber Sie zu einem spÃ?teren Termin benachrichtigt, weil Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder verletzt haben sollen, können Sie im Zuge des KÃ?ndigungsschutzverfahrens auch gegen die vorher ausgesprochene(n) Abmahnung(en) klagen, auch wenn die Abmahnung(en) Jahre zurÃ?ckliegt. Weil der Auftraggeber Sie in diesem Falle sowieso beseitigen möchte, verursacht das Verfahren gegen die Warnungen keinen überflüssigen Nachteil.
Arbeitgeber machen oft Irrtümer bei der Erstellung eines Warnschreibens. Die Warnschreiben sind oft zu vage. Wenn Sie beispielsweise beschuldigt werden, sehr kundenfeindlich zu sein, ist der Verdacht zu vage, die Warnung ist illegal und muss aus Ihrer Mitarbeiterakte gestrichen werden, da Sie nicht einmal wissen, was mit "sehr unfreundliches Verhalten" zu tun hat.
Wenn Sie beschuldigt wurden, die Bücher nicht korrekt zu führen, obwohl Sie im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags keinerlei buchhalterische Tätigkeiten ausführen müssen, ist diese Warnung ebenfalls ungültig. Sie sollten jedoch nicht gleich auf solche Irrtümer aufmerksam machen, auch nicht in einer Gegenerklärung. Doch wenn Sie ihn mit der Schnauze Ihres Arbeitgebers treffen, hat er Zeit, seine Warnung zu berichtigen - und das wäre für Sie nachteilig.