Krankmeldung per Mail

Benachrichtigung bei Krankheit per E-Mail

Sie erhalten nach dem erfolgreichen Upload eine Bestätigung per E-Mail. sofort, vorzugsweise vor Beginn Ihrer Arbeitszeit, oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unverzüglich Ihr Arbeitsamt informieren, am besten telefonisch oder per E-Mail. Die Krankmeldungen werden über den E-Mail-Verteiler an die verschiedenen Werkstattleiter und Heimleiter verschickt. die OÖGKK persönlich, telefonisch oder per E-Mail informieren:.

Benachrichtigung bei Krankheit per E-Mail: Darf das sein?

Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit muss der Unternehmer so rasch wie möglich informiert werden. Aus rechtlicher Sicht ist es auch möglich, Krankheiten per E-Mail zu berichten - allerdings gibt es ein paar Dinge zu berücksicht. Wenn Sie erkrankt sind und nicht zur Arbeit kommen können, müssen Sie Ihre Erwerbsunfähigkeit sofort Ihrem Auftraggeber mitteilen. Die Art und Weise, in der die Meldung beim Auftraggeber ankommt, ist nicht vorbestimmt.

Im Weitervergütungsgesetz (EFZG) wird hier nicht zwischen Telefonaten und E-Mails unterschieden, beides ist zulässig. Es ist sehr praktikabel, einen Krankheitsbericht per E-Mail einzureichen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die E-Mail frühzeitig eingelesen wird, damit sich Ihr Unternehmen um einen Vertreter kümmert. Das können Sie sicher sein, wenn Sie einen Anruf tätigen.

Krankheitsmeldung per E-Mail oder telefonisch? Daher sollte man sich genau überlegen, ob man seinen Krankenstand per E-Mail, SMS oder telefonisch übermittelt. Ist die E-Mail ein in Ihrem Betrieb üblicher und stets benutzter Kommunikationskanal und Sie sind überzeugt, dass auch Ihre Krankheitsmeldung auf diese Weise umgehend vermerkt wird, steht nichts dagegen.

Wenn Sie nicht abschätzen können, wann die E-Mails abgeholt werden, ist es besser, das Handy abzuheben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht sofort nachkommen. Egal ob per E-Mail, telefonisch oder per SMS: Wenn Sie länger nicht arbeiten können, genügt ein einmaliger Krankenstand nicht. Die " gelben Karte " des Arztes muss dem Auftraggeber bis zum dritten Tag der Erwerbsunfähigkeit zur Verfügung stehen - je nach den Vorgaben Ihres Auftraggebers noch früher.

Selbst wenn Sie bereits eine Krankheit per E-Mail gemeldet haben, müssen Sie dies berücksichtigen und Ihrem Arbeitgeber ggf. die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht per Briefpost zusenden.

Krankheitsmeldung: Ist eine E-Mail ausreichend?

Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit steht außer Zweifel, dass der Auftraggeber so bald wie möglich benachrichtigt werden muss. Erstaunlicherweise ist es sogar möglich, Krankheiten per E-Mail zu berichten. Wenn Sie erkrankt sind und keine Beschäftigung aufnehmen können, müssen Sie Ihre Erwerbsunfähigkeit so bald wie möglich Ihrem Dienstgeber mitteilen. Es ist jedoch nicht festgelegt, wie die Art der Meldung beim Auftraggeber ankommt.

Im Entgeltsteuergesetz (Entgeldfortzahlungsgesetz, EFHG) wird nicht zwischen einer telefonischen und einer elektronischen Post unterschieden. Beides ist in der Regel ebenfalls zulässig. In der Tat ist es sehr praktikabel, eine Krankschreibung per E-Mail vorzuweisen. Allerdings muss auch dafür gesorgt werden, dass diese E-Mail gelesen und zur Kenntnis genommen wird. Nur dann kann sich das Unternehmen während Ihres Krankenstandes um einen geeigneten Vertreter kümmer.

Falls erforderlich, sollten Sie erneut telefonieren, um sicherzustellen, dass die E-Mail zur Kenntnisnahme kommt. Krankheitsmeldung per E-Mail oder per Telephon? Selbst wenn eine Krankheitsmeldung per E-Mail zulässig ist, sollte man sehr sorgfältig prüfen, ob dieser Vorgang wirklich Sinn macht. Wird die E-Mail von allen Mitarbeitenden stark frequentiert und ist sie ein übliches Kommunikationsmedium, dann gibt es keinen Grund, warum sie nicht als krank gemeldet werden sollte.

Wenn Sie jedoch nicht beurteilen können, ob die E-Mail wirklich zur Kenntnis nimmt, dann sollten Sie auf jeden Fall den Hörer abnehmen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihrer Meldepflicht nicht sofort nachgekommen sind. Unabhängig davon, für welche Art der Zertifizierung Sie sich entscheiden, sollten Sie diese immer so rasch wie möglich durchführen.

Wenn Sie länger nicht arbeiten können, ist ein einmaliger Krankenstand nicht ausreichend. Der Dienstgeber muss bis zum dritten Tag erwerbsunfähig sein. Wenn möglich, sollte das gelbes Etikett früher bei Ihrem Auftraggeber erhältlich sein. Auch wenn Sie eine vorläufige Krankheitsmeldung per E-Mail versenden, müssen Sie einige wenige Hinweise beachten und ggf. auch den Brief frühzeitig per Brief an Ihren Auftraggeber einsenden.

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