Anhörung Betriebsrat Kündigung

Betriebsratsanhörung

Vor der Kündigung ist der Personalrat einzuschalten. Bei jeder Entlassung besteht unter anderem die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats. Die Kündigung ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat ist unwirksam. Das gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Sie als Arbeitnehmer müssen im Rahmen der Kündigungsschutzklage lediglich die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratsanhörung bestreiten.

Welche Aufgaben hat der Vorstand unter KündiÂ? href="#" title="Zum Seitenanfang">

Mehr zum Thema