Abmahnung Unterlassungserklärung Beleidigung

Vorsicht Unterlassungserklärung Beleidigung

((Verwendung von Namen, Begriffen), Persönlichkeitsrechte (z.B. Beleidigungen). Der Umfang der Unterlassungserklärung ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Der Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte wird mit einer Verwarnung geahndet.

Sind Abmahnungen oder Abmahnungen möglich, wenn mich jemand beleidigt oder bedroht, mich schlägt oder sexuell belästigt?

Der Nächste ist frech - Warnung und Unterlassungserklärung wie gemacht? !

Hallo, hop(t)e, dass 2 Dinge nun zu Funk-Stille führten: "verbotenes" Schild, das ihn nicht an der Verkettung interessierte? Grund seiner Verärgerung ist das angeblich helle Gebäude über seinem Besitz, das bereits 1988 übernommen wurde (!) und ihm im Jahr 2000 (scheinbar?) wurde.

Interessant ist, dass er 1988 am Überbau dabei war ( "Unterstützung für das schwarze Gebäude") und im angrenzenden Wohnhaus wohnte! Nun aber wird er von einem vermeintlichen Gewässerschaden an seiner Wand geplagt, wo er und seine Ehefrau (wie immer) (wie immer) mürrisch, anspruchsvoll und trotz 15 Jahren (aufgrund eines gutnachbarlichen Willens) den Anforderungen nachgegeben haben.

Nachher hätte er mich rufen können, aber nein, er musste seine Ansprüche an mein verschlossenes Anwesen (! ! ) wieder laut und höchstpersönlich mit seiner frechen Sorte lüften. Daraufhin kamen jedoch verschiedene Beschimpfungen wie "Krattlerbua" oder "........-Kratler" auf mich zu.

Deshalb benötige ich erweiterten Support.... Bevorzugt gebe ich ihm eine Abmahnung (wenn möglich?) verbunden mit einer Unterlassungserklärung, mit einer vollstreckbaren Strafe, zu jedem Umgang mit mir, bevor der Stalker Qualitäten mit aggressiven Handlungen an mir hat oder mir psychischen Schaden zufügt, weil es mich sehr strapaziert!

Ich möchte ihm auch verbieten, in meinem Sichtungsradius von wenigstens 20m aufzutauchen, geschweige denn zu kommunikativ! Fragen Sie jetzt Ihre aktuellen Fragen und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. Lieber Frager, ich vertrete folgende Position zu Ihrer Frage: Nach der Beschreibung des Sachverhalts gibt es mehrere Beschimpfungen und, wenn nötig, einen Angriffsversuch.

Was die Beleidigung betrifft, haben Sie (nur) die Gelegenheit, Anklage zu erheben, wenn die Beleidigung durch ZeugInnen nachgewiesen werden kann. Wir haben einen Streit unter unseren Mitmenschen, der zu explodieren droht. 4. Du sagst, der Nächste beleidigt dich seit wochenlang. Dies wird den Nächsten dazu bringen, sich etwas anderes auszudenken, um Sie zu nerven.

Du wirst dann darüber nachdenken, wie du den Nachbar woanders kennenlernen kannst. Damit ist eine Zuspitzung nahezu programmiert, so dass Ihre Lebenssituation darunter leiden kann. Du bescheinigst deinem Nachbar Stalker-Qualitäten. Daher können wir in solchen Situationen nur raten, den Nachbar so weit wie möglich zu meiden.

Sie denken an eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung mit Strafklausel, z.B. bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Sie können nur vernünftigerweise verhindern, dass Ihr Nachbar Ihr Anwesen aufschreibt. Selbst für ein Vorgehen, das dem Nachbar verbietet, sich Ihnen anzunähern, haben Sie keine Chance auf einen erfolgreichen Abschluss.

Sie können auch nicht verhindern, dass Ihr Nachbar mit Ihnen kommuniziert. Der Nachbar ist nach Ihrer Beschreibung ein unangenehmer Zeitgenosse. Jeder Prozess, den Sie verloren haben, gibt Ihrem Nachbar Zufriedenheit, die nicht in Ihrem Interesse sein kann. Wer also in Ruhe weiterleben will, muss seine Nachbarschaft wo immer möglich ausklammern.

In manchen Fällen überzieht man seine Nachbarschaft in jeder Beziehung mit idiotischen Vorgängen. Diese Vorgänge gehen verloren, aber es wird offenbar zum Lebenselexier und zum Sinn des Lebens, wenn diese Menschen das "Prozessverbot" aufgeben. Lieber Mr. Raab, "Ich habe ein kleines Dilemma - Sie fühlen nicht so, wie ich es will".

Mit ihm hat die Gendarmerie bereits bei Ziffer 1 (des Anfangsschreibens) abgeklärt, dass er mein Eigentum nicht mehr eingeben muss. Wenn ich dem Polizisten einen Finger zeig oder ihn beleidigen, dann habe ich GLEICH eine Bestrafung ohne Abzweigungen am Nacken. Wie Sie es mir beschreiben, hat er völlige Torenfreiheit bei Beschimpfungen und Dipharmazeutika, da die Gerechtigkeit selbst mit ZeugInnen (die nicht immer dabei sind oder die Fakten aussagen wollen) dann nur leicht bestraft wird?

Du hast es richtig eingeschätzt, dass es mir keinesfalls hilft und ich wüsste, ob du deinen Weg ebenso ignorierst, wenn du beschimpft, gedroht und dipharmettiert wirst, oder nicht? Übrigens - heute las ich: "Die Gewalttätigkeit in Köln nimmt mit Hooligans + Rechtsextremen usw. zu." Man versucht, in mein Bewußtsein zu sprechen, aber am Ende stärkt man das Bewußtsein der Menschen in dieser Schicht, weil sie sich gestärkt fühlten, weil es einem nicht wirklich wehtut.

Aber wenn Sie oder Ihre Sprösslinge oder Liebhaber dann in die Schar der Rowdys kommen, bedenken Sie DIESEN TAG, wo Sie die Karte wieder schlurfen oder dementsprechend für die weitere Entwicklung, Anwalt, denn "Vorbeugen war schon immer besser als Nachsorgen! Durch Ihre Bemerkungen in der Frage entsteht der Anschein, als ob Sie der Ansicht wären, dass der Anwalt einen "Club" aus dem Kopf ziehen und die "Lösung" zustande bringen könnte, die der Betreffende anstrebt.

Mehr zum Thema