Höchstarbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes

Maximale Arbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes

Nach dem oben genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt dies jedoch gegen die geltenden Arbeitszeitrichtlinien. und die Höchstarbeitszeiten müssen eingehalten werden. und, falls genehmigt, muss die Höchstarbeitszeitgrenze deaktiviert werden. Vorschriften über Höchstarbeitszeiten und fordert die Einhaltung von Ruhepausen und.

Arbeitszeitgesetz: Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen

Tatsächlich findet das Gesetz über die Arbeitszeiten auf Unternehmen und Behörden aller Arten Anwendung. Für alle Ihre Arbeitnehmer, Angestellte und Praktikanten mit Ausnahmen für leitende Angestellte gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 ArbZG). Neben dem Arbeitsstundengesetz gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen, die Sie beachten müssen. Wenn Ihr Unternehmen einen Kollektivvertrag oder eine Vereinbarung hat, kann dies zu einer anderen Arbeitszeitregelung für Ihre Arbeitnehmer führen.

Von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes kann vor allem durch einen Kollektivvertrag abgerückt werden. Im Gegenzug dürfen sie nicht zum Nachteil des Mitarbeiters durch Arbeitsverträge vom Kollektivvertrag oder der Arbeitsvereinbarung abweicht. Sie sind als Unternehmer dazu angehalten, Kopien des Arbeitszeitgesetzes und der aufgrund dieses Gesetz erlassenen gesetzlichen Verordnungen an einer geeigneten Stelle im Unternehmen auszustellen oder einzustellen (§ 16 ArbZG).

Begriffsbestimmung: Arbeitszeiten sind die Zeit vom Anfang bis zum Ende der ununterbrochenen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Die Arbeitszeitregelung läßt offen, wenn die Arbeiten beginnen und enden. Daher ist es zweckmäßig, dies im Anstellungsvertrag genauer zu spezifizieren. Der Zeitraum der Arbeitszeiten bezeichnet die von Ihrem Arbeitnehmer geschuldete Zeit.

Aus dem Anstellungsvertrag resultiert immer die Laufzeit. Auch wenn Sie sich eine Regelung in Ihrem Anstellungsvertrag über Ihr Führungsrecht reservieren, bleibt dies unverändert. Der Arbeitsort beinhaltet die Aufteilung der Zeit, die für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung steht. Sie haben als Unternehmer das Recht, Zeit, Platz und Arbeitsart Ihrer Mitarbeiter zu bestimmen.

Der Umfang Ihres Verwaltungsrechts ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dem Kollektivvertrag, dem Betriebsvertrag oder dem Anstellungsvertrag. Im Rahmen dieser Einschränkungen können Sie z.B. Arbeitsbeginn und -ende, Bereitschaftszeit, Arbeitspausen, Geschäftsreisen definieren. Einsatzbereitschaft oder Bereitschaft ist Teil der Arbeitszeiten. Sie sind einsatzbereit, wenn Ihre Mitarbeitenden während der regulären Arbeitszeiten keine Tätigkeiten ausführen müssen, die ihre ganze Konzentration erfordern.

Die Abwechslung zwischen Vollzeitarbeit und Einsatzbereitschaft ist oft flüssig. Solange Anna A. auf Kunden gewartet hat, ist sie bereit zu arbeiten. Beide sind Arbeitszeiten und müssen von Ihnen so bearbeitet und vergütet werden. Die Arbeitszeiten beinhalten nicht die Reisezeit und die Änderungs- und Waschezeiten. In Ausnahmefällen ist die Wechselzeit Bestandteil der Arbeitszeiten, wenn das Wechseln der Kleidung für die Berufstätigkeit unbedingt notwendig ist (BAG, Entscheidung vom 11.10.2000, Az.: 5 AZR 122/99). Ihre Arbeitnehmer bleiben außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten an einem von Ihnen als Unternehmer festgelegten Ort innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, um bei Notwendigkeit ihre Vollzeitbeschäftigung auszuüben.

Mit der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Bereitschaftszeit Teil der Zeitarbeit ist. Daher müssen Sie alle rechtlichen Einschränkungen wie maximale Arbeitszeiten und Pausen beachten, auch die auf Abruf für Ihre Angestellten. Die Bereitschaftsdienste dürfen jedoch nicht mit den Rufbereitschaften verwechselt werden; dies ist keine Zeit.

Der Bereitschaftsdienst ist nur dann gegeben, wenn Ihre Angestellten außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für die Ausführung ihrer Arbeit zur Verfügung stehen. Damit ist eine Wohnsitzbeschränkung nur insofern verknüpft, als gewährleistet sein muss, dass der Beschäftigte schnellstmöglich ansprechbar ist. Konsequenz: Anton A. kann sich in dieser Zeit ungehindert fortbewegen und sein ganzes Wochende auskosten.

Er kann jedoch seine 300 Kilometer entfernte Tochter nicht aufsuchen, weil er dann nicht mehr in der Lage wäre, so schnell wie möglich mit der Tätigkeit zu beginnen. Bereitschaftszeiten sind keine Arbeitszeiten, sondern Ruhezeiten. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Angestellte seine Tätigkeit antritt. Die Arbeitszeitgesetzgebung regelt die maximale tägliche Arbeitsstundenzahl. Dementsprechend darf ein Beschäftigter nicht mehr als 8 Arbeitsstunden pro Arbeitstag leisten ( 3 S. 1 ArbZG).

Das bedeutet, dass eine Arbeitswoche von 48 Std. erlaubt ist. In Ausnahmefällen können Sie die Arbeitszeiten an Arbeitstagen auf bis zu 10h anheben. Diese Fristverlängerungen nach 3 S. 2 ARZG müssen sie dann jedoch innerhalb von 6 Monaten oder 24 Kalenderwochen so kompensieren, dass die durchschn.

Sie müssen bei der Ermittlung der Wochentagsarbeitszeit nun auch die Bereitschaftszeiten addieren, damit Sie z.B. Ihren Angestellten nach Ablauf der Tagesarbeitszeit von 8 Std. keine weiteren 8 Std. Bereitschaftszeit zuordnen können. Wichtig: Wenn Sie einen Angestellten über die maximale Arbeitsleistung hinaus einstellen, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung nach 22 ARZG, die mit einer Geldstrafe von bis zu EUR15000.

Wenn Sie absichtlich gegen die Höchstarbeitszeitverordnung verstoßen und damit die gesundheitliche Situation eines Mitarbeiters bedroht haben, ist dies nach § 23 ArbZG auch strafbar. Das Gleiche trifft zu, wenn die Überschreitung der maximalen Arbeitszeitdauer anhaltend ist. Folgende abweichende Höchstarbeitszeiten können in Kollektivverträgen oder Werkverträgen zulässig sein: Arbeitszeitverlängerung auf mehr als 8 Arbeitsstunden pro Arbeitstag, auch ohne Entgelt, wenn die Arbeitszeiten regelmäßige und erhebliche Bereitschaftszeiten oder Bereitschaftsdienste beinhalten ( 7 Abs. 2a ArbZG); vorausgesetzt, dass durch Sonderregelungen die Gefährdung der Mitarbeiter nicht gewährleistet ist und der Mitarbeiter in schriftlicher Form zustimmt.

Es ist Ihnen untersagt, Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Unterbrechung mehr als 6 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen zu dürfen (§ 4 ArbZG). Wenn Sie zwischen 6 und 9 Uhr gearbeitet haben, müssen Sie eine 30-minütige und wenn Sie mehr als 9 Uhr gearbeitet haben, eine 45-minütige Auszeit einräumen. Der Ruhezeitraum ist nicht Teil der Arbeitszeiten.

Die Ruhepause ist die Nichtarbeitszeit zwischen dem Ende der Arbeitszeiten und der Wiederaufnahme der Tätigkeit. Sie müssen Ihrem Arbeitnehmer nach Ablauf der Arbeitszeiten 11 Arbeitsstunden ununterbrochenen Urlaub einräumen ("§ 5 Abs. 1 Arb-ZG"). Bei einigen Anlagen wie z. B. Spitälern, Seniorenheimen oder Restaurants kann die Erholungszeit auf 10 Std. verkürzt werden.

Jede Reduzierung einer Ruhepause auf 10 Std. muss dann jedoch innerhalb von 1 Monat oder 4 Wochen kompensiert werden. Die übrigen Ruheperioden müssen dann auf 12 Std. erhöht werden. Im Notfall können Sie als Unternehmer temporär von der Arbeitszeitregelung abrücken. Ist eine allgemeine Bestimmung oder Veränderung der Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer vorgesehen, soll der Anfang oder das Ende der Tagesarbeitszeit verändert oder die Arbeitszeiten anders aufgeteilt werden, so hat der Betriebsrat das Recht der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1.

Sie sollten die Arbeitszeitregelung in einer Werksvereinbarung eintragen. Unternehmensvereinbarungen sind Einzelvereinbarungen zwischen Ihnen als Unternehmer und Ihrem Gesamtbetriebsrat, die für das gesamte Unternehmen gültig sind.

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