Miete Unpünktlich Abmahnung

Nicht pünktliche Miete Vorsicht

Die Miete zahlt der Mieter unpünktlich. und dass der Mieter nach der Abmahnung wieder unpünktlich zahlt. Beendigung des Mietverhältnisses wegen wiederholter verspäteter Zahlung der Miete. Die Mietrichtung stellt gleichzeitig eine qualifizierte Warnung dar.

Kann ich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist für unpünktliche Mietzahlungen kündigen?

Es ist bekannt, dass der Eigentümer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen kann, wenn der Pächter die Miete über einen gewissen Zeitabschnitt nicht bezahlt. Aber was geschieht, wenn der Pächter die Miete bezahlt, aber nicht zum festgelegten Zeitpunkt, sondern ein paar Tage später? Prinzipiell sollte der Vertrag zuerst betrachtet werden, da dort in der Regel die Zahlungsfrist der Miete zu vereinbaren ist; in 99 Prozent der FÃ?lle muss die Miete spÃ?testens am "dritten Arbeitstag eines Monates im Voraus" an den Vermieter zu bezahlen sein.

Wenn der Leasingnehmer nicht rechtzeitig bezahlt, auch wenn die Zahlung nur einen Tag später erfolgt, bedeutet dies eine Verletzung der Pflichten des Leasingnehmers aus dem Leasing. Dieser Pflichtverstoß bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine außerordentliche Aufhebung. Dies liegt daran, dass nach 543 Abs. 1 S. 2 BGB, der die rechtliche Grundlage für die Auflösung wegen nicht fristgerechter Mietzahlung darstellt, ein wesentlicher Kündigungsgrund nur besteht, wenn der kündigende Vertragspartner unter Beachtung aller im Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten, vor allem des Verschuldens der Vertragspartner und unter Wahrung der beiderseitigen Belange, das Mietverhältnis nicht bis zum Fristablauf oder der anderweitigen Auflösung des Mietungsverhältnisses fortsetzen kann.

Das heißt, dass eine Beendigung wegen einer Verletzung der Pflichten aus dem Mietverhältnis gemäß 543 Abs. 3 BGB erst nach erfolgloser Abmahnung durch den Leasinggeber eintritt. Ist eine Verwarnungspflicht gegeben? Will der Hausherr wegen nicht fristgerechter Mietzahlung kündigen, muss er - wie bereits oben beschrieben - den Pächter zunächst über sein nicht fristgerechtes Mietverhalten informieren, d.h. ihn warnen.

Nur wenn der Pächter trotz Abmahnung an seinem unzeitgemäßen Zahlungsmoral fest hält, gibt es die Kündigungsmöglichkeit durch fristloses Kündigen. "Denn durch die Abmahnung erhÃ?lt der Vermieter Möglichkeiten, das durch die vorhergehenden unpÃ?nktlichen MietgebÃ??hren gestörte Vertauensen des Vermieters rechtzeitig wieder herzustellen; den Mieters wird somit vor Auftragsbeendigung noch eine Gelegenheit zum Vertragsverhalten eingerÃ?umt", so auch BGH Schriftformerfordernis VIII ZR91/10, sollte dies jedoch auf jeden Fall bei Rechtsstreitigkeiten, also im Gericht verfahren, stattfinden, um die Abmahnung glaubhaft machen zu können.

Wie oft muss ich unpünktlich zahlen, um den Mietvertrag ohne Vorankündigung zu beenden? Die Häufigkeit, mit der der Pächter seine Miete unpünktlich bezahlt haben muss, um eine außerordentliche Beendigung zu begründen, ist rechtlich nicht festgelegt. Der BGH hat bereits in seinem Beschluss vom 13. Mai 2011, Az. VIII ZR91/10, bekräftigt, dass bei Zahlungsverzug eine außerordentliche Auflösung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig ist.

Hier hatte der Hausherr jedoch erst nach sieben Verspätungen und wiederholten Abmahnungen fristlos gekündigt. Bereits nach vier unpünktlichen Zahlungen hielten andere höhere Landgerichte die Beendigung für rechtskräftig. In diesem Zusammenhang ist es nicht möglich, exakt vorherzusagen, wie oft Mahnungen erfolgen oder wie oft die Miete verspätet bezahlt werden muss.

Daher ist immer der individuelle Fall zu berücksichtigen, vor allem, ob der Mieter den weiteren Mietvertrag noch akzeptieren kann. Dies kann nicht allein aus einer gewissen Zahl von Verzögerungen resultieren, der entscheidende Faktor ist auch und hängt davon ab, ob und wie lange das Objekt bereits im Voraus problemlos war.

Es ist auch von Bedeutung, ob der Eigentümer die persönliche und ggf. finanzielle Situation des Vermieters kennt. In Zweifelsfällen ist es daher besser, zu viel als zu wenig zu warnen. In diesem Zusammenhang musste der BGH auch im Jahr 2016 darüber befinden, inwieweit Mietzinsverzögerungen des Arbeitsamtes für den Pächter auf den Pächter zurückzuführen sind.

Der BGH hatte hier dem Räumungsantrag entsprochen und die Beendigung für rechtskräftig befunden, da der Pächter das unangemessene Zahlungsmoral der Arbeitsagentur mit Wissen um die bereits ergangenen Verwarnungen berücksichtigen musste.

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