Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Gegen Arbeitgeber
Vorsicht vor dem ArbeitgeberWas kann ich gegen eine Warnung tun?
Nach einer Abmahnung ergibt sich die Fragestellung nach den rechtlichen Schutzmöglichkeiten gegen die Abmahnung des Mitarbeiters. Auf eine Verwarnung muss er nicht antworten. Dies ist vor allem davon abhängig, ob die Warnung gerechtfertigt ist oder nicht. In jedem Falle liegt die Beweispflicht beim Arbeitgeber.
Er verweist auf die formale Zulässigkeit der Abmahnung sowie auf die Ordnungsmäßigkeit des Inhalts der gemahnten Pflichtverletzung und auch auf den effektiven Zugriff auf den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter hat in der Summe mehrere Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen die Abmahnung. Jede Abmahnung wird prinzipiell in der Mitarbeiterakte des betreffenden Mitarbeiters festgehalten. Bei unberechtigter Abmahnung kann der Mitarbeiter die Löschung seines Eintrags aus der Mitarbeiterakte beantragen.
Verweigert der Arbeitgeber die Erfüllung dieser Behauptung, ist es manchmal notwendig, eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Arbeitsamt einzuleiten. Der verwarnte Mitarbeiter hat in jedem Falle ein Recht auf Antwort, das in der Personalkartei enthalten ist. Dadurch wird das Gegenteil belegt, aber die Warnung wurde nicht entfernt. Zu den rechtlichen Schutzmöglichkeiten gegen die Abmahnung gehört das Recht des Mitarbeiters auf Berufung gegen den Chef oder den Konzernbetriebsrat, der im Falle einer ungerechtfertigten Beanstandung durch Vermittlung eingreifen muss.
Die Einrede ist das Mittel, das dem Mitarbeiter zur Seite steht, wenn er gegen eine Abmahnung vorgeht. Nach § 83 Abs. 2 BetrVG ist der Arbeitgeber in einem solchen Falle dazu angehalten, den Widerruf sowie die Gegenerklärung des Mitarbeiters in seiner Belegschaftsakte zu notieren. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht zu konkreten Maßnahmen gezwungen, so dass auf den Einspruch nicht reagiert werden kann.
Im Bedarfsfall muss der Mitarbeiter daher von seinem gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zurückgreifen. Ist der Arbeitgeber mit dem Widerruf der Abmahnung nicht einverstanden, kann der Mitarbeiter weitere Maßnahmen nach dem Arbeitsrecht ergreifen und ggf. das Gericht anrufen. In einem solchen Verfahren obliegt die Nachweispflicht dem Arbeitgeber, der die Abmahnung amtlich zu begründen hat.
Unterlässt er dies, ist der Einspruch des Mitarbeiters erfolglos, so dass die Abmahnung für ungültig erklärt wird. Bis wann kann ich Einspruch gegen ein Mahnschreiben einlegen? Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber gewarnt wurden und sich unfair verhalten, weil sie keinen Anlass für eine Warnung erkennen, können sich gegen die Warnung wehren.
Sie als Mitarbeiter müssen die Warnung sowieso nicht kommentieren und können sie daher auch implizit akzeptieren. Bei unberechtigter Abmahnung ist dies jedoch in der Regel nicht möglich, da der entsprechende Vermerk in der Personendatei die berufliche Laufbahn zum Teil erheblich mindern kann. Daher ist es notwendig, der Abmahnung zu widersprechen oder eine Gegenerklärung der eigenen Personalien beizufügen.
So wird die Situation nicht nur unilateral aus Arbeitgebersicht beschrieben. Prinzipiell hat der Mitarbeiter die Option, einen diesbezüglichen Einspruch zu erheben, solange sich der Arbeitgeber an die Abmahnung hält. In vielen anderen Fällen gilt dies jedoch nicht, wenn gegen eine Abmahnung Einspruch erhoben wird.
Wem aber nach einer Abmahnung nicht mehr zu den Schulden kommen kann und das kritisierte Benehmen aufhört, kann davon ausgehen, dass die einmal geäußerte Abmahnung nach langer Zeit als sinnlos anzusehen ist.