Abmahnung Verjährung Filesharing

Warnung Einschränkung Filesharing

Eine häufige Problematik beim Erhalt einer Filesharing-Warnung ist die Frage der Verjährung. Die Verjährungsfrist für Abmahnungen, Kosten und Schäden im Filesharing. hat eine Schadensersatz- und Kostenerstattungsklage nach Abmahnung abgewiesen.

In der BGH - Beurteilung vom 12.05. Im Jahr 2016 - I ZR 48/15 - Jedes Mal, wenn wir uns berühren, ging es um den Namen "Everytime we touch" der Band "Cascada", daher der Begriff der Entscheidungsfindung. In seiner Rechtsprechung verweist der BGH in vielen Punkten auf die Entscheidungen der Börse I-III von 2015. Aufregend - aber unangenehm im Resultat - sagt der BGH über die Verjährung von Zahlungsansprüchen nach Filesharing-Warnungen.

Die Verjährung solcher Forderungen war strittig, d.h. wenn sie nicht mehr durchsetzbar waren.

Die urheberrechtliche Schadenersatzforderung hat aus Ansicht des Beschwerdeführers zwei Nachteile: Andererseits verjähren sie nach einer Frist von 3 Jahren, 102 S. 1 UrhG.

Nachdem die Verjährungsfrage in den vergangenen Jahren sehr umstritten war, musste der BGH nun darüber befinden, ob die Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt.

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