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Anwalt Ausbildung
JuristenausbildungWenn Sie als Rechtsanwalt arbeiten wollen, müssen Sie eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren.
Rechtsanwalt werden - Der Weg zum Anwalts- oder Staatsanwaltsberuf
Und wie werde ich Anwalt? Für den Beruf des Rechtsanwalts ist ein abgeschlossenes Jurastudium erforderlich. Der Jurastudiengang umfasst mind. 7 Jahre und endet mit dem zweiten juristischen Staats-Examen. Sie erwartet nach dem Abschluss Ihres Studiums aufregende Aufgabenstellungen und ein vielseitiges Berufsleben. Wieso Anwalt werden? Zudem ist die Arbeit als Rechtsanwalt hoch geschätzt und oft einträglich.
Doch wer Anwalt werden will, muss zunächst ein langwieriges und sehr forderndes Studienprogramm durchlaufen. Die juristische Ausbildung - üblicherweise als Jurastudium bezeichnet - endet mit dem zweiten juristischen Staats-Examen. Nach mehrjähriger Ausbildung absolvierte er ein zweijähriges Referendariat. Jeder, der ein Jurastudium und eine Anwaltsausbildung anstrebt, hat eine mühsame Ausbildung vor sich.
Nichtsdestotrotz ist das Jurastudium seit einigen Jahren eines der populärsten Studiengänge. Wer Rechtsanwalt werden will, benötigt das Abi oder die fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung im Fachbereich Recht. Weil man nur an einer Hochschule klassisches Recht studieren kann. Auch das Land Brandenburg ermöglicht Ihnen ein Jurastudium, wenn Sie für die Fachhochschule bereit sind.
Nahezu jede Hochschule in Deutschland verfügt über einen Abschluss in Rechtswissenschaften. In der folgenden Übersicht finden Sie die beliebtesten juristischen Studiengänge: Das Jurastudium an einigen Universitäten ist durch einen Numerus clausus (NC) eingeschränkt. In Marburg und an der Unversität Augsburg waren die vergangenen Semester des Jurastudiums jedoch zulassungsfrei. Das Jurastudium kann an vielen Universitäten erst zum WS beginnen.
Sie sollten jedoch noch einige Anforderungen an sich selbst stellen, wenn Sie Rechtsanwalt werden und im weiteren Verlauf Ihres Studiums und Berufslebens Erfolg haben wollen: Andere wesentliche Fertigkeiten sind organisatorisches Talent und Empathie - denn als Jurist arbeiten Sie mit Menschen, die sich in einer Konfliktsituation befinden. Außerdem braucht man viel Disziplin und Beharrlichkeit für das Jurastudium, da die Hochschulausbildung lange Zeit in Anspruch nimmt und in der Regel sehr theorieorientiert ist.
Wer sich langsam langweilt, ist mit dem Jurastudium vielleicht die richtige Entscheidung. Der Studiengang klassisches Recht ist in der Regel in 4 Studiensemester des Grundstudiums und weitere 5 Studiensemester des Hauptstudiums unterteilt. Normalerweise schließen Sie Ihr Basisstudium mit einer Vorprüfung ab. Im Anschluss an Ihr Haupstudium absolvieren Sie das "1. juristisches Staatsexamen" (früher: "1. juristisches Staatsexamen").
Das Prüfungsreglement für die erste Rechtsprüfung ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Wenn Sie die Klausur erfolgreich abgelegt haben, haben Sie den Universitätsteil Ihrer Ausbildung zum Rechtsanwalt abgeschlossen. Das Grundstudium besteht aus dem Zivil- und Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafprozessrecht in jedem Studiengang. Die möglichen Studienschwerpunkte sind:
Das sind die Inhalte Ihres Grund- und Hauptstudiums: Wenn Sie Rechtsanwalt werden wollen, sind fundierte juristische Fachkenntnisse unerlässlich. Im Gegensatz zu einem weit verbreitetes Gemunkel bestehen Jurastudien nicht aus dem Auswendiglernen von Absätzen. Trotzdem ist das Jurastudium sehr theorieorientiert und aufwendig. Nach 9 Studiensemestern absolvieren Sie Ihr eigentliches Jurastudium mit der ersten Juristenprüfung.
Sie können jedoch erst nach einem zweijährigen Referendariat und dem anschliessenden "2. staatlichen Examen" Rechtsanwalt werden. Die erste juristische Staatsprüfung ist nur der erste berufsbegleitende Abschluss des Rechtsreferendariats und damit der erste berufsbegleitende Teil. Am Ende Ihres Rechtsreferendariats legen Sie das zweite juristische Staatsexamen ab. Im Anschluss an das Referendariat absolvieren Sie das Abitur. Der Schwerpunkt des zweiten Staatsexamens unterscheidet sich vom ersten Rechtsexamen.
Für die Zulassung zum Rechtsanwalt müssen Sie das zweite Juristenexamen ablegen. Wenn Sie scheitern, müssen Sie Ihren Wunsch, Anwalt zu werden, noch nicht aufgeben. Wenn Sie das zweite Juristenexamen ablegen, ist Ihre Ausbildung beendet und Sie können nun Rechtsanwalt werden. Im Jurastudium sind die Leistungen in der Regel geringer als in anderen Studienrichtungen.
Staatsexamens haben Sie die Möglichkeit, als Anwalt, Generalstaatsanwalt, Richterin oder Notarin zu arbeiten. Sie können sich nun "Assessor" oder "Volljurist" bezeichnen und die Anwaltszulassung erwirken. Im folgenden Film werden das Jurastudium und die Berufsaussichten zusammengefasst: Und nach dem Jurastudium? Mit dem Jurastudium erfüllen Sie alle Anforderungen, um Anwalt zu werden.
Als Alternative werden sie als Rechtsanwälte in einer großen Kanzlei mitarbeiten. Was kann ich als Anwalt übernehmen? Sie haben als Anwalt ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Vielmehr sind die von Ihnen als Anwalt übernommenen Mandate mit vielen verschiedenen Aufgabenstellungen verbunden. Im Anschluss an das zweite juristische Staats-Examen ist ein Direkteinstieg möglich. Ihre Tätigkeitsfelder, wenn Sie Anwalt werden wollen, sind abwechslungsreich.
Sie arbeiten als Anwalt in einer Kanzlei oder in einem Betrieb als Rechtsberater. Staatsexamens erhalten Sie eine Qualifikation für das Amt des Richters. Sie können neben der Rechtsanwaltschaft auch als Richterin oder als Richterin arbeiten. Ihre Karrierechancen können Sie durch Qualifizierungen wie einen weiteren Master-Abschluss, eine Promotion oder fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse erheblich steigern.
Der Wille, Anwalt zu werden, ist oft nicht zuletzt auf die gute Gehaltsperspektive der Anwälte zurück zu führen. Manche Hochschulabsolventen erhalten nach dem Abschluss keinen festen Arbeitsplatz. Wenn Sie Rechtsanwalt werden wollen, gibt es keine andere Möglichkeit als das Hochschulstudium und das anschließende Referendariat. Mit dem Bologna-Prozess - also der Umwandlung in die Abschlüsse B. und M. - haben sich jedoch einige Varianten des Rechtsstudiums durchgesetzt.
An vielen Hochschulen und FHs in Deutschland werden die Abschlüsse Jura (Bachelor und Master) angeboten. Die Absolvierung dieser Kurse ermöglicht es Ihnen nicht, Rechtsanwalt zu werden, aber Sie können mit ihnen praktizieren. Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind zum Beispiel in Unternehmen als Wirtschaftsjuristen, in der steuerlichen Beratung oder im Versicherungswesen tätig.
Der Studiengang führt zum Abschluss eines Bachelors oder Masters. Entsprechende Studiengänge sind auch an Fernuniversitäten oder als duales Studienangebot möglich. Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaft gemacht haben, sich aber während oder nach dem Abschluss Ihres Studiums entscheiden, ist ein Übergang zu einem klassischen Jurastudium möglich.
Sie können die Studienleistungen in der Regel gutgeschrieben bekommen. Alternativ ist auch die Ausbildung zum Rechtsanwalt, z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellter, möglich. Eine Übersicht über die Ausbildung gibt die Agentur für Arbeit. Hier finden Sie einen Auszug.