Personalrat

Betriebsrat

Insbesondere im Bereich der Prävention kann der Personalrat einen entscheidenden Einfluss ausüben. Herzlich willkommen auf der Homepage des Personalrats. Die Arbeitnehmervertretung vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber. Betriebsrat und Jugend- und Lehrlingsvertretung.

Welche Aufgabe hat der Personalrat bei der Arbeitssicherheit?

Insbesondere im Bereich der Vorbeugung kann der Betriebsrat einen entscheidenden Einfluss ausüben. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die rechtlichen Bestimmungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nur ungenau sind und in der Regel nur allgemeine Vorschriften sind. Diese Korrekturen müssen innerhalb der Abteilung vorgenommen werden - immer in enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat. Was sind die Mitspracherechte des Betriebsrats? Der Betriebsrat hat daher ein Mitspracherecht bei der Vorbeugung von Arbeits- und Betriebsunfällen sowie anderen Gesundheitsschäden, ggf. durch den Abschluß von Dienstverträgen.

Dies ist bei Arbeitssicherheitsmaßnahmen in der Regel nicht der Fall. 2. Die Schutzmassnahmen, zum Beispiel gegen Lärmbelästigung, Wärme oder beim Handling von Gefahrstoffen, müssen dann gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt werden. Auch bei der Arbeitsplatzgestaltung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht (§ 75 Abs. 3 Nr. 16 ObersVG).

Auch der Betriebsrat kann selbst tätig werden, um Massnahmen zur Arbeitssicherheit einzuleiten (§ 70 Abs. 1 BPersVG). Was ist die Aufgabe des Personalrats bei der Risikobewertung? Das zentrale Arbeitssicherheitsinstrument ist die Risikobewertung. Bei der Risikobeurteilung handelte es sich noch nicht um eine mitbestimmte Massnahme nach 75 Abs. 3 Nr. 11 BPRVG.

Sie kann jedoch verlangen, dass Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen im Einklang mit einer Risikobewertung getroffen werden.

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beginnt, wenn die Unternehmensleitung auf der Grundlage einer Risikobewertung Arbeitsschutzmaßnahmen ergreift. Übernimmt der Personalrat weitere Funktionen im Bereich Arbeitssicherheit und -hygiene? Der Betriebsrat hat beispielsweise gemäß 81 Abs. 1 BPG die für Arbeitssicherheit und Gesundheitsrisiken verantwortlichen Organe, die Unfallversicherungsträger und die anderen relevanten Gremien durch Anregungen, Ratschläge und Informationen zu begleiten und sich zur Umsetzung der Regelungen zur Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in der Abteilung zu verpflichten.

Der Betriebsrat ist bei allen Prüfungen und Fragestellungen zur Arbeitssicherheit oder Unfallprävention sowie bei der Unfalluntersuchung zu konsultieren (§ 81 Abs. 2 BPersVG). Hat der Personalrat die Geschäftsführung zu beaufsichtigen? Die Personalvertretung hat dafür zu sorgen, dass die Geschäftsführung alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften beachtet und die notwendigen Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist der Personalrat zur Erfüllung seiner Aufgabe frühzeitig und ausführlich zu unterrichten ("§ 68 Abs. 2 ObersVG").

Wenn der Betriebsrat Beweise dafür hat, dass gewisse Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet wurden oder dass die Arbeitsstätten nicht für die Gesundheit geeignet sind, kann er sich ein eigenes Bild einholen.

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