Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fareds Abmahnung Fake
Fahrgeldwarnung FälschungEinspruch gegen eine Abmahnung der Anwaltskanzlei FAREDS
Mit dem ersten Aufforderungsschreiben wird der Verwarnte aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von mehreren hundert Euros an die Anwaltskanzlei FAREDS zu zahlen. Aber sind die von der Anwaltskanzlei Fareds erhobenen Forderungen gerechtfertigt? Können Tarife von Ihnen eine Abmahnung fordern und wenn ja, in welcher Ausprägung?
Musst du überhaupt auf die Fahrpreiswarnung eingehen? Seit vielen Jahren arbeite ich als Rechtsanwältin mit den Warnungen der Anwaltskanzlei Fareds. Immer wieder merke ich, dass eine Vielzahl von Warnungen ungerechtfertigt sind, entweder weil die Copyright-Verletzung überhaupt nicht erfolgen konnte, der störende Charakter ausbleibt, die Schadensersatzansprüche oder die Anwaltskosten zu hoch und damit fehlerhaft gesetzt sind.
Ich möchte Ihnen im Zusammenhang mit diesem Online-Leitfaden meine Erfahrung mit Warnungen der Anwaltskanzlei Fareds aufzeigen. Man sollte bedenken, dass eine Verteidigung gegen die Tarifforderungen möglich und erwünscht ist. Bei jeder Warnung wegen angeblicher Dateifreigabe über Internet-Filesharing-Dienste besteht das Hauptproblem darin, dass Sie zunächst nur aufgrund Ihrer IP-Adresse als Generalverdächtiger gestempelt werden. Eine Einzelfallprüfung des Sachverhaltes erfolgt nicht, sondern Sie bekommen eine pauschale Abmahnung und werden gebeten, die in der Abmahnung genannten Voraussetzungen zu erfuellen.
Wie auch die meisten anderen tätigen Warnkanzleien setzen die Anwälte der Sozietät auf diesen pauschalierten Verdacht und erhoffen sich eine rasche Bezahlung durch das warnende Opfer durch einen so aggressiven und einschüchternden ersten Brief wie möglich. Genau aus diesem Grunde sollte jede Warnung von Fareds sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob die darin gemachten Behauptungen gerechtfertigt sind, ob die Zahlungsansprüche richtig kalkuliert wurden und ob eine Abmahnung abgegeben werden muss.
Wo hat mich die Anwaltskanzlei Fareds aufgelesen? Fareds arbeitet mit einem spezialisierten IT-Unternehmen zusammen, das mit einer speziell entwickelten Lösung den Filesharing-Austausch durchführt. Mit Fareds erhält das beauftragte IT-Unternehmen nun einen konkreten Leitfaden zur Einhaltung eines ganz bestimmten urheberrechtlichen Werkes. Je nachdem, welcher Urheber die Anwaltskanzlei Fareds beauftragt, konzentriert sie sich auf diese Arbeit.
Allerdings gibt die IP-Adresse noch keinen bestimmten Verbindungsinhaber an, dieser muss zunächst von der Anwaltskanzlei Fareds ermittelt werden. Die Fareds Rechtanwaltsgesellschaft mbH verlangt daher eine gerichtliche Anordnung. Daher richtet sich Fareds zunächst an das für ihn örtlich und sachlich kompetente Bezirksgericht und beantragt einen diesbezüglichen Bescheid. Dazu werden die festgelegten IP-Adressen präsentiert und der Verdacht von Urheberrechtsverstößen durch File-Sharing im Netz beschrieben.
Wenn die Anwaltskanzlei Fareds einen solchen Beschluss in ihren eigenen Händen hat, kann sie Ihren Name und Ihre Anschrift beim Festnetz-/DSL-Anbieter erfragen. Die Fareds Rechtanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen damit die Gelegenheit, Sie vor dem Austausch von Dateien zu warnen. Weil die Anwaltskanzlei Fareds nun alle für eine Strafverfolgung notwendigen Angaben kennt: Habe ich eine Verwarnung von Fareds bekommen?
Das Anwaltsbüro Fareds hat Sie entdeckt und wird Ihnen eine Verwarnung zukommen lassen. Diese Warnung ist jedoch nicht gerechtfertigt. Die Fareds Anwaltsgesellschaft mbH weiss nun nur noch, dass über Ihren DSL-Anschluss eventuell ein gewisses urheberrechtliches Angebot zum Austausch über Tauschbörsen gemacht wurde. Es ist Fareds nicht bekannt, ob diese Copyright-Verletzung wirklich eingetreten ist, und Fareds weiss nicht, ob Sie die Dateifreigabe oder eine völlig andere Personen durchgeführt haben.
In der Tat können in diesem ganzen Mahnwesen die unterschiedlichsten Irrtümer auftauchen. Nachfolgend möchte ich die gängigsten Probleme im Zusammenhang mit Filesharing und Tarifwarnungen aufzeigen. In vielen Fareds wird die IP-Adresse falsch ermittelt: Zunächst einmal funktioniert die vom IT-Unternehmen verwendete Applikation zur Bestimmung Ihrer IP-Adresse teilweise falsch.
Beim Versenden eines Warnschreibens wird deutlich, dass von der festgelegten Festnetz-/DSL-Verbindung kein File-Sharing durchgeführt werden konnte, z.B. weil diese DSL-Verbindung schon lange nicht mehr besteht und schon lange abmeldet ist. Über die Jahre haben mir die unterschiedlichsten Fehlerquellen gezeigt, die mich daran zweifeln ließen, dass die von der Fareds Anwaltsgesellschaft mbH genutzten IT-Unternehmen einwandfrei funktionieren.
Streng genommen ist es umgekehrt, denn Irrtümer und Unrichtigkeiten haben sich in eine große Zahl von Warnungen geschlichen. In meiner Anwaltskanzlei, aber auch in den Massenmedien gibt es unzählige Meldungen, dass die von den Kanzleien in Auftrag gegebenen Untersuchungsunternehmen in der Regel nicht einwandfrei ablaufen. Wenn Sie von der Anwaltskanzlei Fareds eine Verwarnung bekommen haben und Sie die vermeintliche Copyright-Verletzung durch File-Sharing über Ihre Internetverbindung in keiner Form begründen können, sind Sie nicht allein.
In einem solchen Falle liegt ein konkreter Hinweis darauf vor, dass die Kanzlei Fareds falsch untersucht hat und die Fareds-Warnung wegen File-Sharing daher nicht gerechtfertigt ist. Vermisste Täter - Wenn die Dateifreigabe über Ihren Internet-Zugang von einer anderen Personen durchgeführt wurde Ein weiterer Irrtum in der Tarifwarnung kann sein, dass Sie die beschuldigte Dateifreigabe nicht vorgenommen haben, sondern eine völlig andere Personen.
Der Anwaltskanzlei Fareds ist nicht bekannt, wer als Urheberrechtsverletzer tätig war, die Anwälte wissen nur Ihren Name und Ihre Adresse. Die Firma weiss nicht, wer mit Ihrer Internetverbindung verbunden ist und funktioniert damit. In extremen Fällen haben Sie überhaupt nichts mit der ganzen Warnung zu tun, da Ihre WLAN-Verbindung aus der benachbarten Wohnung geknackt wurde und die Anwohner dort die nun gewarnten Downloads und Upgrades gestartet haben.
Es ist daher unerlässlich zu überprüfen, ob der in der Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds enthaltene Verdacht auf Sie zutrifft. Sind Sie sich der genannten Arbeit in der Warnung bewusst? Warst du zum Zeitpunkt der Warnung zu Hause und in Tauschbörsen tätig? Dann ist die Fareds-Warnung wenigstens gegenüber den Tätern ungerechtfertigt.
Erheben Sie in einem solchen Falle Einspruch gegen die Abmahnung und geben Sie so detailliert und präzise wie möglich an, warum es Ihnen zum Zeitpunkt der behaupteten Straftat nicht möglich ist, das genannte Kunstwerk herunter- oder hochzuladen. Wichtig ist hier, die konkrete Situation so gut wie möglich zu beschreiben, damit sich für den verantwortlichen Anwalt in der Kanzlei Fareds ein deutliches Bild ergeben kann, warum Sie für die Abmahnung nicht aufkommen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie kein Urheber des in der Fareds-Warnung angeklagten File-Sharing sind, kann von Ihnen mindestens keine Entschädigung verlange. Wenn Sie kein Straftäter sind, kann die Anwaltskanzlei Fareds Rechtanwaltsgesellschaft mbH nur die Bezahlung der Anwaltskosten verlangen, wenn überhaupt. Wenn Sie den wahren Schuldigen kennen, stellen Sie sich die Fragen, ob Sie ihn nach dem Fahrpreis aussuchen.
Wenn meine Klienten zum Beispiel herausgefunden haben, dass ihr Sohn die Warnung vor Fahrpreisen verursacht hat, haben meine Klienten beschlossen, ihr eigenes Baby nicht an die Anwaltskanzlei Fareds zu übergeben. Nach einigen Recherchen entdeckten andere Kunden zum Beispiel, dass das Tauschbörsengeschäft von einem Submieter durchgeführt wurde, der vorübergehend in einem Raum in seiner eigenen Ferienwohnung saß.
Mein Mandant nannte den Straftäter und er bezahlte den verlangten Geldbetrag an die Anwaltskanzlei Fareds. Die anderen Kunden fanden heraus, dass die Tarifwarnung von ihren Nachbarinnen und Nachbarinnen ausgelöst wurde, die das Kennwort vor längerer Zeit erhalten haben und nun - ohne ein Gefühl von Ungerechtigkeit - das in die benachbarte Wohnung griff.
Sie haben auch ihre Tätigkeit zu den Fahrpreisen zugelassen und Schadenersatz und Anwaltskosten gezahlt. Tendenziell werden enge Familienmitglieder oder Freundinnen und Freunde nicht an die Anwaltskanzlei Fareds übergeben. Sind die Täter jedoch weit entfernt oder nur Nachbarn/Untermieter, ist es üblicher, dass sie in der Anwaltskanzlei Fareds genannt werden.
Sollten Sie keinen bestimmten Dateifreigabetäter kennen, aber mehrere spezifische Personengruppen Ihre Internetverbindung regelmässig benutzen, beschreiben Sie dies bitte der Anwaltskanzlei Fareds. Fahrgäste können an der Tatsache erkannt werden, dass die Verletzung des Urheberrechts von anderen in Ihrem Haus arbeiten. Nach der allgemeinen Erfahrung scheint es möglich zu sein, dass jede der benutzenden Person die in der Fareds-Warnung beschriebene Copyright-Verletzung ausgelöst haben könnte.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt des in der Warnung genannten Vergehens selbst nicht auf Ihrer Internetverbindung tätig waren, können Sie nur als "Unruhestifter" betrachtet werden. Das bedeutet für Sie ganz klar, dass Sie Fareds klar machen müssen, inwieweit Sie Ihren DSL-Anschluss hinreichend gesichert haben.
Wenn Sie dies der Fareds Anwaltsgesellschaft GmbH hinreichend erklären können, haben Sie Ihre Verpflichtung erfüllt. Entschädigung in der Fareds-Warnung zu hoch In der Warnung fordert Fareds regelmässig einen pauschalen Entschädigungsbetrag. Meiner Meinung nach ist dies bei der Verarbeitung vieler Tarifwarnungen immer wieder zu hoch gesetzt.
Allein schon aus diesem Grunde ist die Abmahnung der Firma Fareds ungerechtfertigt, da eine falsch berechnete Schadenersatzleistung zu einer ungerechtfertigten Geltendmachung des Anspruchs führen kann, die vom angeblichen Zahlungspflichtigen nicht zu zahlen ist. Fareds überprüft also, welchen Preis Sie an den Autor des gemahnten Werks zahlen müssten, um das Buch kostenlos im Netz verbreiten zu dürfen.
Problematisch ist, dass solche Genehmigungen für die aktive Dateifreigabe über File-Sharing-Dienste überhaupt nicht erteilt werden. Tarife müssen einen erfundenen Wert angeben, auch wenn die Lizenz-Analogie aufgerufen wird. Oft ist der in der Fareds-Warnung verlangte Wert viel zu hoch. So beanspruchen Fahrgäste in vielen Verwarnungen einen Schadenersatz von 600 EUR für einen einzigen Teil.
Zuerst überprüft das zuständige Gerichtsmedium, wie lange das Verwarnungsopfer wirklich im Internet war, oder welche Onlinezeit in der Börse der gemahnten Person vorzuwerfen ist. Sobald diese Anzahl festgelegt ist, wird der aktuelle Einkaufspreis für jede per File-Sharing vertriebene Unit verwendet. Die so ermittelte Schadenshöhe wird wiederum mit einem vom Richter festgelegten Steigerungsfaktor belegt und stellt letztendlich den endgültigen Betrag dar, den das warnende Opfer als Entschädigung zahlt.
In der Regel ergeben sich daraus ca. 20 EUR für einen per File-Sharing vertriebenen Teil. Kürzlich hat der BGH festgestellt, dass ein Beitrag von 200 EUR pro Musikstück (mp3) als sinnvoll angesehen werden kann. Der BGH legt damit eine deutlich höhere Entschädigung fest, als es viele Amtsgerichte zurzeit tun.
Der BGH warf nicht die Fragestellung auf, welche Art von Entschädigung für einen Spielfilm, das Gericht basierte ausschließlich auf MP3-Lieder. Diese Beurteilung macht deutlich, wie verschieden die Entschädigungsberechnung ausgehen kann, und wie verunsichert sich die Warnstellen dabei verhalten. Sofern keine Rechtsgrundlage für diese Berechnung besteht, sind die in den Warnungen angegebenen Entschädigungsbeträge in der Regel beliebig, so dass ein Gegensatz in Bezug auf die fehlenden Berechnungsgrundlagen ausgedrückt werden kann.
Neben dem Schadenersatz fordert die Fareds Anwaltsgesellschaft GmbH in den Abmahnungen regelmässig die Erstattung der Anwaltskosten. Für eine erste Verwarnung wegen Filesharing hat der Gesetzgeber einen fiktiven Betrag von 1000 EUR festgelegt. Weil die Anwaltskosten nach dem Wert des Streitwertes bemessen werden, kann die Anwaltskanzlei Fareds mit einer ersten Abmahnung Anwaltskosten in einem Wert von 147,56 EUR verrechnen.
Fareds berechnet in seinen Abmahnungen bedauerlicherweise immer wieder deutlich mehr. Denn die Tarife basieren auf einem größeren als den gesetzlich vorgeschriebenen 1000 EUR. Fareds verwendet dafür verschiedene Gründe. Wenn Fareds eine Entschädigung von 600 EUR festgelegt hat, erhöht die Anwaltskanzlei diesen Wert auf den Rechtsstreitwert, woraus sich bereits ein Wert von 1.600 EUR errechnet.
Die Legislative hatte das Bestreben, die Opfer, die zum ersten Mal mit einer Warnung wegen File-Sharing zu tun haben, eine Warnung zu geben. Nur wenn die verwarnte Personen trotz der ersten Verwarnung weiter Dateien austauschen, sollte der zu bezahlende Preis aufstocken. Die Anwälte der Anwaltskanzlei Fareds erheben trotz dieser rechtlichen Anforderungen regelmässig einen Mehrbetrag.
Die Fareds wetten wohl darauf, dass sich das Verwarnungsopfer nicht mehr mit der gültigen Rechtslage befasst und den in der Verwarnung genannten Geldbetrag so schnell wie möglich zahlt. Wenn in der Mahnung ein höheres Anwaltshonorar als die hier genannten 147,56 Euro berechnet wurde, sollten Sie diesem Anspruch widersprechen und auf die Rechtslage verweisen.
Nachdem Sie feststellen, dass die Fahrgeldwarnung völlig ungerechtfertigt ist, stellen Sie sich die Fragen, ob Sie bei der Kanzlei eine Abmahnung einreichen sollten. Fareds fügt in vielen Faellen keine vorgefertigten Unterlassungserklaerungen bei. Dies konfrontiert das warnende Opfer mit der Aufgabenstellung, eine eigene geänderte Abmahnung zu verfassen.
Vor allem aber erhebt sich die Fragestellung, ob diese überhaupt gegeben werden soll. Wenn du harmlos bist, weil du nie den Vorwurf des File Sharing gemacht hast, musst du nicht wirklich eine Abmahnung einreichen. Wenn Sie jedoch keine Abmahnung vornehmen, droht eine gerichtliche Unterlassungsanordnung.
Die Ursache dafür ist, dass Fareds nicht wissen kann, ob Sie die in der Warnung angeklagte Copyright-Verletzung wirklich begangen haben oder nicht. Bei Unschuld kann die Anwaltskanzlei Fareds trotzdem eine Forderung übernehmen und die Vorlage einer Abmahnung durch einstweilige Anordnung verlangen. Diese muss so gestaltet sein, dass sie keine Konzessionen an die Anwaltskanzlei Fareds macht, aber trotzdem von ihr angenommen wird.
Benachrichtigen Sie uns, dass Sie in der Vergangenheit gehandelt haben und in den nächsten Jahren ehrlich handeln werden und dass Sie keinem Dritten erlauben werden, eine Copyright-Verletzung durch File-Sharing über Ihre Internetverbindung auszulösen. Ich werde immer wieder von Kunden angesprochen, ob sie auf eine ungerechtfertigte Fahrpreiswarnung überhaupt antworten sollen.
Bei der Tarifwarnung erteile ich Ihnen daher die Anweisung, auf dem Weg absolut in schriftlicher Form zu antworten. Die Anwaltskanzlei Fareds erhält einen Einspruch, vorzugsweise per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung. Sie können Ihren Brief vorher per Telefax an Fareds und als PDF im E-Mail-Anhang einsenden. Mit diesem Dreifachversand erreichen Sie die Kanzlei Fareds.
In Ihrem Einspruch informieren Sie uns, dass Sie die Ansprüche nicht anerkennt. Beschreiben Sie zunächst, dass Sie nicht in Betracht kommen, da Sie selbst keine Dateifreigabe durchführt haben. Wenn Sie einen begründeten Zweifel haben, wer das File-Sharing möglicherweise betreibt, informieren Sie uns über die Tarife.
Sie sollten jedoch den Hinweis beachten, dass Sie nicht dazu gezwungen sind, der Fareds Anwaltsgesellschaft einen eventuellen Verursacher zu nennen, d.h. Sie sind nicht zur Auslieferung gezwungen. Es kommt, wie bereits oben beschrieben, immer auf den jeweiligen Fall an, ob man eine gegenüber liegende oder nicht. Dies sollte dazu führen, dass Sie Fareds darüber informieren, dass Sie bisher ehrlich agiert haben und dies auch in Zukunft tun werden.
Ausgehend davon lassen Sie Fareds dann wissen, dass sich die Kundschaft von Fareds keine Gedanken machen muss, denn Sie haben keine Arbeiten der Kundschaft durch Tauschbörsen beeinträchtigt und werden dies auch in der Zukunft nicht tun. Das im Warnhinweis genannte Produkt haben Sie nicht vervielfältigt, herunter- oder aufgeladen.
Beachten Sie auch meinen detaillierten Online-Leitfaden zum Themenbereich Warnungen: Online Guide: "The warning for file sharing" Dieser Guide beschäftigt sich nicht nur mit der Warnung vor Tarifen, sondern auch mit dem Themenkomplex File Sharing, Warnungen und Urheberrechtsverletzungen im Allgemeinen und etwas detaillierter als der hier präsentierte Special Fareds Guide. Sollten Sie ein spezielles Anliegen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen und Warnungen haben, können Sie mir gern eine kostenfreie und nicht verbindliche erste Anfrage senden.
Seit wann haben Sie die Warnung von Fareds bekommen? Für welche Kunden steht Fareds in Ihrem Falle? Was verlangt Fareds von Ihnen? Was sind die Termine von Fareds? Sind Sie mit dem in der Fareds-Warnung genannten Projekt vertraut oder haben Sie es über eine Dateitauschbörse herunter geladen? Warst du zu der in der Warnung genannten Zeit zu Hause und war dein Computer eingeschaltet?
Wenn es eine ungerechtfertigte Warnung ist, haben Sie eine Ahnung, wer der Mörder war? Hast du bereits auf die Warnung zum Fahrpreis in schriftlicher Form geantwortet? Sie haben bereits eine Erinnerung von Fareds bekommen? Sie können den Ihnen als PDF oder JPEG zugesandten Fareds-Warnbrief in den E-Mail-Anhang einfügen, dann kann ich mir ein Foto von der Warnung machen.
Hier finden Sie einen aktuellen Einblick in die Aktivitäten der vergangenen Woche im Rahmen der FAREDS Kanzlei F & A aus Hamburg: Kanzlei Fareds: Filmmwerk "MILF Hahn Teasers" Fareds Anwaltsanwälte Abmahnung: Die Anwaltskanzlei "Skin Trade" Fareds: Warnung vor dem Liebesfilm "X-Art" Warnung der Anwaltskanzlei Fareds for Spinnin Records BV: Die Anwaltskanzlei "Martin Garrix Don't Look Down" Warnung der Anwaltskanzlei Fareds for the rights owners Automata Productions Inc.
bei der A&T SPVH Inc. for the movie "The Humbling" Warning by Fareds for Malaysien Media LLC for "Twice The Fun" Warning Fareds: Die große Versuchung für Sie. Für der A&T SPVH Inc. for the movie "The Humbling" Warning by Fareds for Malaysien.