Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Impressum Fotolia"Absätze Impressum" Archivfotos und honorarfreie Fotos auf Fotolia.com
Die Standardlizenz ermöglicht die Verwendung von Bildern für alle Illustrationszwecke in allen Ausgabemedien. Mit der Erweiterten Version erhalten Sie alle Rechte der Standardlizenz und die Fähigkeit, unsere Daten mehr als 500.000 Mal zu kopieren und für Ihre eigenen Programme zu nutzen. Mit einer erweiterten Lizenzvereinbarung können Sie zudem Ableitungen oder Erzeugnisse für den Wiederverkauf oder die Distribution herstellen.
Postkarten, Glückwunschkarten, Kalender, Plakate, Magneten, Textilien, Druck- und Präsentationsschablonen, Videoclips, Videoanwendungen und jedes andere Vorhaben, bei dem die Fotolia-Datei dem zum Wiederverkauf oder zur Verteilung bestimmten Erzeugnis Priorität einräumt.
Warnung trotz Copyright-Hinweis: Fotolia-Kunde muss bezahlen[Update].
Eine Verwarnung hat ein Benutzer der Fotoplattform Fotolia trotz Nennung als Autor erwirkt. Es werden 1.248,50 EUR benötigt. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Kanzlei Pixel.law durch Warnungen an Website-Betreiber ausgezeichnet, die bei fehlenden oder angeblich nicht ausreichenden Urheberterminen Fotos von Börsenportalen ausnutzten. Kürzlich wurde ein Kunde von Fotolia verwarnt, obwohl er den Copyright-Vermerk im Impressum seiner Website angebracht hatte.
Nach Pixel.law ist damit nicht eindeutig, welche Fotos von ihrem Auftraggeber sind. Für diesen Kunden, den Photographen Benjamin Thorn, fordert die Anwaltskanzlei nun 1.248,50 EUR. Dies geht aus einem Blog-Artikel der Firma Ploutte hervor, der die Warnung enthält. Der Betrag besteht aus 702 EUR Entschädigung und 546,50 EUR Anwaltskosten.
Doch die Anwaltskanzlei der gemahnten Partei betrachtet den Anspruch als unberechtigt. Fotolia's Allgemeine Bedingungen erlauben ausdrücklich die Nennung des Autors im Impressum einer Webseite. Würde jedoch ein Richter den Sachverhalt prüfen und der Begründung des Unternehmens Folge leisten, hätte dies gravierende Konsequenzen für alle Fotolia-Nutzer, die Urheberrechtsvermerke für die nur im Impressum ihrer Site verwendeten Fotos zur Kenntnis genommen haben.
Der Urheberrechtsnachweis müsste dann unmittelbar unter das Foto gelegt werden. Die Fotolia selbst konnten wir noch nicht zu einer Aussage gelangen. Aber wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, werden Sie wahrscheinlich nicht in der Lage sein, einen Copyright-Vermerk unmittelbar auf dem Foto zu umgehen, bis eine rechtliche Klarstellung erfolgt ist. Aktualisierung vom 27. März 2015: Wie die Anwaltskanzlei plutte in einem aktualisierten Blogeintrag bekannt gibt, hat ihr Klient inzwischen die verlangten Anwalts- und Entschädigungsbeträge auf die andere Seite übertragen.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung nur erfolgt ist, weil Fotolia die Gesamtkosten erstattet hat. Die Sozietät hätte ohne die Übernahme von Gebühren über das Stockfoto-Portal nach eigenen Aussagen empfohlen, weiter auf Zahlungen zu verzichten.