Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ido Unterlassungserklärung
UnterlassungsverpflichtungDie IDO verlangt zunehmend vertragliche Sanktionen aus Abmahnungen.
Die IDO verlangt für einen angeblichen Verstoß gegen eine früher abgegebenen Unterlassungserklärung regelmässig EUR 3.000,00 und mehr. Erfahrungsgemäß sind die Verfahren oft so, dass die betreffenden Internet-Händler die von IDO vorgefertigte Unterlassungserklärung nach Eingang der Verwarnung ohne weiteres und ohne Rechtsberatung unterzeichnet haben. Die ermahnten Personen waren sich nicht bewusst, welche weit reichenden Konsequenzen die Unterlassungserklärung an die IDO haben könnte und wie bedeutsam es ist, eine Unterlassungserklärung ohne Wenn und Aber durchzusetzen.
Eine Verwarnung mit Warnkosten von knapp über 230,00 EUR, die die IDO im Zuge der Verwarnung verlangt, wird für die betreffenden Gewerbetreibenden zu einem erheblichen finanziellen Nachteil. Eine Unterlassungserklärung ist ein Auftrag, der die Beteiligten dazu verpflichten soll, künftig von bestimmten Maßnahmen - also von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht - abzusehen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung wird die mit der Unterlassungserklärung verabredete Konventionalstrafe andernfalls fälligkeit. Nach der Unterlassungserklärung treffen viele Vertragshändler keine weiteren Massnahmen zur Pflege ihrer Online-Angebote, sondern sind der Meinung, dass die Sache mit der Unterlassungserklärung und der Erledigung der Zahlungsansprüche beigelegt ist. Es wird versäumt, dass die in der Verwarnung beanstandete Verletzung des Wettbewerbsrechts zu beseitigen ist, d.h. die Gesetzestexte in der Regel anzupassen sind!
Die IDO ist dafür bekannt, die in der Unterlassungserklärung vereinbarte Übereinstimmung mit den Punkten zu prüfen. Wenn IDO einen Verstoss gegen die Unterlassungserklärung feststellt, weil z.B. eine Sperranweisung nicht geändert wurde, wird die Konventionalstrafe geschuldet. Mit der Unterlassungserklärung von IDO sind Sie durch? Wenn Sie eine von IDO unterschriebene Unterlassungserklärung abgeben, sind Sie an diese vertragsgemäß gebunden. 2.
Bei Verstößen kann IDO die vereinbarten Vertragsstrafen verlangen und Sie müssen bezahlen. Es ist nicht ausschlaggebend, ob die vorhergehende Mahnung gerechtfertigt war oder ob die vertraglich vorgesehene Konventionalstrafe angebracht war. Die übereilte Signatur kann weit reichende Folgen haben. Deshalb: Keine Unterlassungserklärung ohne Vorabprüfung! Bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung ist der Vertragsstrafenanspruch gegeben.
Die Verletzung der Unterlassungserklärung führt nicht nur zu einem Vertragsstrafenanspruch, sondern auch zu einem weiteren Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Dies hat zur Folge, dass eine weitere Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um weitere - möglicherweise rechtliche - Maßnahmen zu unterlassen. Wenn Sie auch mit einer Verwarnung zu tun haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.