Trotz Krankschreibung Arbeiten gehen

Arbeiten trotz Krankheit

Wenn du krank bist, gehörst du ins Bett und nicht zur Arbeit. Wichtige Fragen, wenn es um die Arbeit trotz Krankheit geht. Der Mitarbeiter kann frei entscheiden, ob er zur Arbeit geht oder nicht. Aber Sie beurteilen am besten, ob Sie wieder arbeitsfähig sind - mehr noch: Wenn Sie fit sind, sind Sie sogar verpflichtet, ins Büro zu gehen.

Ist es erlaubt, trotz Krankheit zu arbeiten?

Die GKV schreibt: "Aus rechtlicher Sicht entspricht das im Krankenstand genannte Endedatum nur einer ärztlichen Einschätzung, wann er eine Erwerbsunfähigkeit für vertretbar hält". Das bedeutet, dass die Versicherten "auch früher wieder arbeiten können, weil dann nur die Vorhersage nicht gilt".

Wenn Sie sich gesund fühlen, können Sie problemlos wieder an die Arbeit gehen. Einige Bereiche sollten jedoch besonders sorgfältig sein, meint der Leipzigische Arbeitsrechtsanwalt Igor Münter: "Vor allem, wenn ich Maschine betreibe, wenn ich mit Fahrzeugen arbeite, die andere Menschen in Gefahr bringen, wäre ich sehr sorgfältig mit meiner eigenen Einschätzung." In solchen Situationen empfiehlt es sich, den behandelnden Arzt zu konsultieren.

Allerdings empfiehlt Ronald Hecke vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unternehmer darüber zu informieren, dass sie früher zurueckkehren. Tritt auf dem Weg zur Arbeitsstätte ein Verkehrsunfall auf, ist klar, dass es sich um einen Betriebsunfall handelt. Wer sich arbeitsfähig fühlen kann, ist ebenfalls versichert und eigentlich gar nicht mehr arbeitsfähig.

In diesem Sinne "erlischt" der Krankenstand, sobald Sie wieder arbeiten. Wenn Sie einen Rückfall haben oder sich immer noch nicht so gut anfühlen, dann müssen Sie wieder zum Doktor gehen und sich krank machen lässt, erläutert Arbeitsanwalt Mülnter. Man kann ja nicht wissen, ob es sich um dieselbe Infektionsrate handelt.

Er hat eine so genannte "Sorgfaltspflicht" für seine Mitarbeitenden und muss dafür sorgen, dass sie wirklich arbeitsfähig sind. Ansonsten haftet er bei einem Unglücksfall, so Münter. Stellt der kranke Angestellte ein Gefährdungspotential für andere Angestellte dar, muss der Vorgesetzte hier eingreifen und ihn nach Haus zurückschicken.

Zudem sollte man bedenken, dass es - aus rechtlicher Sicht - keine Kronzeugenregelung geben wird. Ein Mitarbeiter, der früh zurückkehrt, sagt Münter: "Er ist in der Position, die ihm zustehenden Arbeiten vertragsgemäß auszuführen. Doch ich war unfähig zu arbeiten oder krank."

Arbeitsrechtsanwalt Müller rät daher, den Krankenstand des behandelnden Arztes grundsätzlich vollständig zu beachten und wiederherzustellen.

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