Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Werbung per Email Verschicken
E-Mail-Werbung versendenB. das folgende kurze Beispiel:. Können Sie E-Mail-Adressen kaufen und dann, wie bei Postadressen, Ihre eigene Werbung per E-Mail an die gekauften E-Mail-Adressen senden? Versenden Sie kostenlose und spamfreie Newsletter per E-Mail an Ihre Kunden oder Kontakte?
Internet-Recht: Die 20 gängigsten Irrtümer im E-Mail-Marketing
Das E-Mail-Marketing von com, also die Werbung per E-Mail, ist zu einem festen Bestandteil der Online-Welt geworden. Sie ist kosteneffizient, kann auf spezifische Adressaten ausgerichtet und lässt sich leicht auswerten. Diese Benachteiligung wurde auch vom Parlament anerkannt und das E-Mail-Marketing unterliegt strikten Vorschriften. Ich mache kein E-Mail-Marketing" Wer meint, dass seine E-Mails nicht den rechtlichen Bestimmungen für E-Mail-Werbung unterstehen, kann sich leicht täuschen.
Unter Werbung versteht man alle Massnahmen zur Förderung des Verkaufs eigener Waren und Leistungen. Andere Leistungen wie z. B. elektronische Karten oder Produkt-Empfehlungen können ebenfalls Werbung sein, wenn sie Ihre eigenen Erzeugnisse repräsentieren oder wenn ihnen Werbeaussagen beigefügt werden. Lediglich die erforderliche Verständigung im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung gehört nicht zum Werbemittel.
Vielmehr wird immer wieder betont, dass gerade Existenzgründer durch das Ablesen und Sortieren ungewollter Werbung viel Kapital einbüßen. Das vorrangige Prinzip des Mail-Marketings ist, dass der Adressat der Werbung zustimmen muss.
Hierfür ist § 7 Abs. 1 maßgeblich, der auch für die "elektronische Post" gemäß Abs. 2 Nr. 3 UWG anwendbar ist. Die sicherste ist eine explizite Zustimmung des Adressaten, mit der er sich bereiterklärt eine Werbung zu erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass der Adressat mit der Werbung übereinstimmt.
Auch die anschließende Zustimmung des Abnehmers ist nicht ausreichend. Die E-Mail-Adressen des EmpfÃ?ngers werden hÃ?ufig ausgewechselt. Das allein stellt noch keine Zustimmung zur Werbung dar. Dies ist der Fall, wenn er sie in ein Newsletter-Formular eingibt oder per E-Mail Produktinformationen anfordert.
Es ist ein weit verbreiteter Fehler, dass eine Anforderung für eine Dienstleistung vom Adressaten in der Regel keine Zustimmung erfordert. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn das Empfängerinteresse an der Mitteilung akzeptiert werden kann. Die Annahme, dass der Adressat ein eigenes E-Mail hat, ist riskant.
Jeder, der bereits Waren oder Leistungen an einen Abnehmer veräußert hat, kann ihm Werbung für gleichartige Waren und Leistungen zukommen lassen (siehe nächsten Fehler). Andernfalls kann ein potentielles Eigeninteresse des Adressaten nur akzeptiert werden, wenn er es klar zum Ausdruck bringt. Diese Vermutung ist nur richtig, wenn die strikten Anforderungen des Paragraphen 8 (3) UWG eingehalten werden:
Es muss eine Geschäftsverbindung zwischen dem Unternehmen und dem Käufer existieren (z.B. Kauf im Shop). Der Verkauf von eigenen, ähnlichen Waren und Leistungen ist auf den Verkauf begrenzt. Zum Beispiel kann jeder, der ein Werk des Verfassers X erworben hat, von ihm Werbung für andere Werke erhalten. Auf sein Widerspruchsrecht zur Werbung für gleichartige Waren und Leistungen wurde der Auftraggeber bereits bei der Angabe der E-Mail-Adresse aufmerksam gemacht.
Eine effektive Zustimmung in der E-Mail-Werbung besteht nur, wenn die Zustimmung getrennt von anderen Angaben erteilt wird. Eine Passage, mit der Werbung angenommen wird, ist daher sowohl in den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) eines Online-Shops als auch in den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen einer Online-Community (sie sind auch AGB) nicht zulässig.
Um sicherzustellen, dass sich soviele Interessenten wie möglich für den Rundbrief registrieren, ist das Kontrollkästchen neben der entsprechenden Funktion bereits aktiviert. Weil das Recht ein aktives Handeln des Benutzers für eine effektive Zustimmung voraussetzt. Passive Inaktivität, d.h. nicht auf das Kontrollkästchen klicken, ist nicht ausreichend für die Zustimmung. Dies bedeutet, dass so wenig wie möglich personenbezogene Informationen zu sammeln sind und gemäß 13 Abs. 6 des TMG auch eine anonymisierte Registrierung möglich sein sollte.