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Schwerbehinderung Kündigungsfrist
Kündigungsfrist für SchwerbehinderteSchwere Behinderung Kündigungsfrist des Vermieters
Guten Tag Herr, im Bereich des Mietrechts gibt es kein spezielles Kündigungsrecht, wie es im Bereich des Arbeitsrechts besteht. Allerdings hat der Pächter das Recht, sich wegen seiner schweren Behinderung auf einen "sozialen Härtefall" zu berufen. Auf eine soziale Härtefallregelung muss der Pächter frühzeitig und im Zusammenhang mit einem Einspruch gegen die Beendigung, den der Pächter dem Pächter gegenüber erhoben hat, einwirken.
Auch wenn der Mietvertrag vom Eigentümer effektiv beendet wurde, kann der Nutzer eine Fortführung des Mietvertrages fordern. Nach § 574 Abs. 1 BGB kann der Pächter der Auflösung des Pachtverhältnisses entgegenstehen und die Fortführung des Pachtverhältnisses fordern, wenn die Auflösung des Pachtverhältnisses eine auch unter Berücksichtigung der legitimen Belange des Pächters nicht vertretbare Belastung für den Pächter, seine Familienangehörigen oder ein anderes Mitglied seines Haushaltes ist.
Bei Vorliegen eines Grundes, der den Leasinggeber zur außerplanmäßigen Beendigung des Leasingverhältnisses berechtigen würde, entfällt dies. In den Fällen des 574 BGB kann der Pächter die Fortsetzung des Mietverhältnisses fordern, soweit dies unter Beachtung aller Gegebenheiten nach § 574 a Abs. 1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/574a.html) zumutbar ist.
Sollte dem Eigentümer die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den vorherigen Vertragskonditionen nicht zumutbar sein, kann der Nutzer nur die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit einer entsprechenden Konditionsänderung einfordern. Die Kündigungsfrist von drei, sechs oder neun Monaten ist abhängig von der Mietperiode des Mietvertrags. Die Kündigungsfrist für eine Mietzeit von weniger als fünf Jahren liegt bei drei Monaten.
Die Kündigungsfrist für eine Mietzeit zwischen fünf und acht Jahren ist sechs Monat. Die Kündigungsfrist für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als acht Jahren beläuft sich auf neun Monate. Eine Kündigungsfrist von drei Wochen ist daher nicht erforderlich. Sollte der Pächter jedoch aufgrund seiner schweren Behinderung nicht in der Lage sein, innerhalb der drei Monatsfrist eine Ersatz-Wohnung zu vermitteln, besteht auch ein Notfall gemäß § 574 Abs. 2 BGB.
In einem solchen Falle hat der Pächter dann gemäß 574 BGB einen schriftlichen Einspruch zu erheben und seinen gesellschaftlichen Härtefall durchzusetzen. Wenn der Leasingnehmer im Umfang seines Widerspruchs keinen Anlass gibt, muss er diesen auf Verlangen des Leasinggebers umgehend geltend machen. Die Widersprüchlichkeit sollte sehr genau sein und den Standort des Pächters im Hinblick auf seine Schwerbehinderung angeben, damit der Pächter verstehen kann, warum es z.B. für den Pächter notwendig ist.
es ist nicht möglich, innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Ferienwohnung zu suchen oder warum er weiter in dieser Ferienwohnung wohnen möchte. Das Praktische an der Ferienwohnung im Vergleich zu anderen Appartements ist, dass ein schwerbehindertes Wohnen das Wohnen leichter macht. Bei Widersprüchen ist es ratsam, dass der Pächter die Termine hält. Gemäß 574 b Abs. 2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/574b. html) hat der/die MieterIn den Einspruch gegenüber dem/der VermieterIn mindestens zwei Monaten vor Kündigung des Mietvertrages zu erteilen.
Andernfalls hat der Pächter bedauerlicherweise keine Einwände. Versäumt der Eigentümer jedoch, den Nutzer über die Einspruchsmöglichkeit und die Kündigungsfrist im Zusammenhang mit seiner Beendigung zu unterrichten, kann der Nutzer auch über die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist hinaus bis zum gerichtlichen Termin Einspruch erheben.
Abhängig davon, inwieweit die Schwerbehinderung die betroffene Personen betrifft, kann die Schwerbehinderung auch dazu beitragen, dass die betreffende Personen vorerst in der Ferienwohnung verbleiben und das Pachtverhältnis somit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden kann. Kann zwischen den Mietern keine Übereinkunft erzielt werden, muss das Landgericht die Belange des Eigentümers gegen den Sozialfall des Pächters abwägen.