Kündigungsgründe in der Ausbildung

Gründe für die Beendigung der Ausbildung

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit. Das Berufsausbildungsverhältnis kann erst nach der Probezeit beendet werden. ist ansonsten berechtigt, nach der Ausbildung eine Beschäftigung aufzunehmen. Wenn man eine Ausbildung abbricht, gibt es viel zu beachten: Kündigt der Auszubildende?

Aviso

Anstelle einer Beendigung kann Ihnen ein Kündigungsvertrag vorgeschlagen werden, der jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen gilt. Dies heißt: Ihr Auftraggeber und auch Sie müssen in schriftlicher Form vereinbaren, dass Sie separate Schritte gehen wollen. Das ist eine von beiden Parteien unterschriebene vertragliche Lösung - dies ist eine gegenseitige Beendigung und kann daher zu einer Sperre für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld führen! 2.

Da es keine Deadlines gibt, liegt es an Ihnen und Ihrem Auftraggeber, wann der Arbeitsvertrag in Kraft tritt. Nur unterzeichnen: Nach der Unterzeichnung können Sie nur Einspruch erheben, wenn Sie unter Zeitdruck stehen.

Entlassung von Praktikanten - Industrie- und Handelskammer Oldenburg

Auszubildende können auch nach wiederholten Verfehlungen nicht abtreten. Das Gericht nahm eine Beschwerde eines Mechatronikers gegen eine Kfz-Werkstatt an und erklärte die Beendigung des Lehrverhältnisses fristlos für ungültig. Sein Auftritt in der Berufsfachschule ließ viel zu wünschen übrig, und die Kundschaft bemerkte ihn als böse. Er wurde entlassen, nachdem er zweimal gegen das interne Führerscheinverbot verstossen und kleine Kollisionen und Sachbeschädigungen mit einem Lkw und einem Omnibus erlitten hatte.

Danach darf ein Ausbildungsvertrag erst nach schwerwiegenden Verletzungen beendet werden. Das Präsidium (LAG Frankfurt am Main, Stand 27.08.2007, Aktenzeichen: 17 Sa 518/07) sagte, die schlechte Schulnote sei nur dann ein Entlassungsgrund, wenn dies einen positiven Ausgang der Schlussprüfung verunmöglicht habe.

Für die Entlassung von Praktikanten gilt ein besonderes Gesetz: das Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Der § 22 reguliert dort alles andere.

Für die Entlassung von Praktikanten gilt ein besonderes Gesetz: das Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Das Ausbildungsverhältnis kann während der Bewährungszeit ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Der Auszubildende hat aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist eine Frist von vier Wochen zu setzen, wenn er aus der Berufsausbildung ausscheiden oder sich für eine andere berufliche Tätigkeit qualifizieren möchte.

In den in Absatz 2 genannten Faellen muss die Kuerzung in schriftlicher Form und unter Nennung der Gruende gekuendigt werden. Der Kündigungsberechtigte ist ausgeschlossen, wenn er den ihm zugrundeliegenden Sachverhalt mehr als zwei Wochen hat. Wird ein beabsichtigtes Schlichtungsverfahren vor einer aussergerichtlichen Instanz eröffnet, so wird der Verlauf dieser Zeit bis zu ihrer Einstellung ausgesetzt.

Die Ausbildung startet mit der Bewährungszeit. Beendigung während der Bewährungszeit? Eine fristlose und grundlose Beendigung innerhalb der Testphase von bis zu vier Monaten ist jederzeit möglich. Dies bedeutet, dass nach § 22 Abs. 1 BGB eine fristlose Beendigung möglich ist; es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden, die vor dem Kündigungstermin abläuft.

Ein Rücktritt innerhalb der Bewährungsfrist muss nicht gerechtfertigt sein. Die Entlassung des Praktikanten ist nicht zulässig, weil der Praktikant die ihm eingeräumten Rechte wahrnimmt, z.B. auf die Sonderregelungen des Gesetzes zu verweisen, siehe auch unseren Beitrag zum Rechtsanwalt. Beendigung nach der Bewährungszeit?

  • Nur wenn es einen triftigen Anlass gibt. Nach Ablauf der Bewährungsfrist kann eine Ausbildung nur aus triftigem Anlass beendet werden ( 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) - dies trifft auf beide zu. Möchte der Kursleiter den Kursteilnehmer nach der Bewährungszeit beenden, kann er dies nur bei Vorlage eines triftigen Vorbringens.

Dazu muss die Weiterführung des Lehrverhältnisses für den Auszubildenden unangemessen sein. Das geschieht bei schwerwiegendem Fehlverhalten, wie z.B. Raub des Auszubildenden oder Körperverletzung des Trainers. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des speziellen Charakters des Lehrverhältnisses eine außerordentliche Beendigung nur bei geringfügigen Pflichtverletzungen und aus Leistungs- und Verhaltensgründen - auch bei schlechter Benotung - möglich ist, wenn nicht alle Bildungsmaßnahmen zuvor etwas bewirkt haben.

Die Warnungen müssen die möglichen Folgen einer Beendigung bedroht haben. Bei einer fristlosen Beendigung aus wichtigem Grunde ist zu beachten, dass die Ursachen ebenfalls nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus wurde für den Auszubildenden die Option eröffnet, seinen Ausbildungsvertrag nach dem Ende der Berufspraxis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu beenden, wenn er seine Ausbildung abbrechen oder seinen Ausbildungsberuf wechseln möchte ( 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG) - der Anlass hierfür muss im Beendigungsschreiben angegeben werden.

Ein Rücktritt ist auch dann ungültig, wenn der Grund der Beendigung mehr als zwei Monate bekannt ist.

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