Krankmeldung an den Arbeitgeber

Meldung der Krankheit an den Arbeitgeber

Wie muss der Arbeitgeber Krankheiten vorbeugen? Sie müssen Ihren Arbeitgeber am ersten Tag anrufen. Den gescannten Arztbericht sende ich dann per E-Mail. Muß der Arbeitgeber genau wissen, welche Erkrankung Sie haben?

Krankheitsmeldung aus dem Ausland: Was ist zu berücksichtigen? Recht

Die urlaubstechnischen Supergaus - neben Gepäckdiebstahl und -verlust: Wenn man im Sommer richtig erkrankt. Zusätzlich zur Suche nach einem Facharzt und den Bemühungen, Ihre Beschwerden in einer Fremdsprache zu beschreiben, sollten Sie auch den Krankheitsbericht an Ihren Arbeitgeber im Blick haben. Die urlaubstechnischen Supergaus - neben Gepäckdiebstahl und -verlust: Wenn man im Sommer richtig erkrankt.

Zusätzlich zur Suche nach einem Facharzt und den Bemühungen, Ihre Beschwerden in einer Fremdsprache zu beschreiben, sollten Sie auch den Krankheitsbericht an Ihren Arbeitgeber im Blick haben. Mitarbeiter, die im Urlaub im Ausland krank werden, müssen ein medizinisches Gutachten vorweisen. Dies ist der Fall, wenn die Erkrankung mehr als drei Tage andauert. Die Bescheinigung muss bis zum nächsten Werktag vorgelegt werden.

Bei Krankheit im Ausland muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber die Erwerbsunfähigkeit, ihre wahrscheinliche Aufenthaltsdauer und die Anschrift am Wohnort so schnell wie möglich mitteilen ( 5 Abs. 2 S. 1 EFZG). Der Arbeitgeber hat die Überweisungskosten zu übernehmen ( 5 Abs. 2 S. 2 EFZG). Durch die Kostenübernahmepflicht des Arbeitsgebers muss der Mitarbeiter die wirklich schnellstmögliche Überweisungsart auswählen, und zwar weitestgehend unabhängig von den damit verbundenen Aufwendungen.

Im Krankheitsfall innerhalb der EU steht dem Mitarbeiter ein erleichtertes Nachweisverfahren zur VerfÃ?gung. Die Beweispflicht kann er dadurch erbringen, dass er die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung einer Auslandskrankenkasse vorort vorweist statt sie an den Arbeitgeber zu schicken. Dann wird der Arbeitgeber von der Bundeskrankenkasse benachrichtigt, die ihrerseits von der Auslandskrankenkasse unterwiesen wurde.

Dadurch verzögern sich die Informationen des Arbeitsgebers gegenüber der üblichen Auskunftspflicht. Ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter ist dazu angehalten, den Arbeitgeber und die Krankenversicherung umgehend über seine Rückreise zu informieren.

Krankheitsmeldung an den Arbeitgeber und Lohnweiterzahlung

Jeder kann erkranken. Jeder Beschäftigte sollte daher auch seine Aufgaben und Rechte im Falle einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung kennen. Eine Person wird als erwerbsunfähig angesehen, wenn: die Störung sich verschlimmert, wenn sie weiterarbeitet. Wissenswertes: Ob ein Angestellter erwerbsunfähig ist, richtet sich auch nach seiner Arbeit. Abhängig von der Stelle kann die gleiche Krankheit bei einem Beschäftigten zur Erwerbsunfähigkeit und bei einem anderen zur Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers beitragen.

Nach § 5 des Lohnfortzahlungsgesetzes ist eine arbeitsunfähige Person dazu angehalten, sich sofort - vorzugsweise bis zum Arbeitsbeginn - bei ihrem Arbeitgeber zu melden und ihn über die zu erwartende Zeitdauer der Erwerbsunfähigkeit zu informieren. Ein von einem Facharzt ausgestellter Arbeitsunfähigkeitsnachweis muss in der Regel erst nach Ablauf von drei oder mehr Tagen der Erwerbsunfähigkeit vorgelegt werden.

Wenn Sie am kommenden Wochenende zu Haus erkrankt sind, benötigen Sie zusätzlich ein medizinisches Gutachten. Nach dem Gesetz über Entgeltfortzahlung kann der Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit einfordern. Er muss dies nach einem Bundesarbeitsgerichturteil weder rechtfertigen noch muss ein konkretes Verdachtsmoment einer fiktiven Erkrankung bestehen (Aktenzeichen 5 AZR 886/11).

Nach dem Gesetz über die Lohnfortzahlung haben die Mitarbeiter das Recht, im Krankheitsfall - in der Regel bis zu sechs Wochen nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit - ihr Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber weiter zu beziehen. Das bedeutet, dass auch Mitarbeiter mit geringer oder zeitlich begrenzter Beschäftigungsdauer das Recht auf Lohnfortzahlung haben. Der 6-wöchige Zeitraum fängt am Tag nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit an - auch wenn die Erwerbsunfähigkeit während der Arbeitszeiten eintritt.

Wenn ein Mitarbeiter an einem Werktag vor Arbeitsantritt erwerbsunfähig wird, wird dieser Tag bereits gezählt. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Recht auf Weiterzahlung nur gegeben ist, wenn die Abwesenheit wegen Krankheit nicht selbst verschuldet ist. Selbst verursachte Erwerbsunfähigkeit ist zum Beispiel auf Unfälle zurückzuführen: Wichtiger Hinweis: Ein Sportunfall gilt nur dann als selbst verschuldet, wenn der Mitarbeiter in einer Art und Weise sportlich aktiv ist, die seine Kraft und sein Können klar übersteigt oder eine besonders bedrohliche Tätigkeit ausübt.

Wenn ein Arbeitnehmer, der bereits krank ist, während seiner Erwerbsunfähigkeit an einer anderen Erkrankung leidet, hat er dennoch nur für die Dauer von sechs Kalenderwochen ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Die Situation ist anders, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch die erste Erkrankung bereits vorbei ist. Hinzu kommt ein weiterer 6-wöchiger Vergütungsanspruch.

Gleiches trifft zu, wenn die Arbeiten noch nicht wiederaufnahmebereit sind. Wissenswertes: Für Neueinstellungen in einem Betrieb besteht noch kein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall innerhalb der ersten vier Arbeitswochen. In der Regel bezahlt die Krankenversicherung dafür die Krankenversicherung. Falls der Angestellte nach der vierten Arbeitswoche immer noch nicht arbeitsfähig ist, bezahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bis zu sechs weitere Arbeitswochen ab der fünften Arbeitswoche.

Bei erneuter Erwerbsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung hat der Mitarbeiter unter der Voraussetzung, dass eine dieser Bedingungen gegeben ist, ein Recht auf Entgeltfortzahlung: Vor der Wiederaufnahme der Erwerbsunfähigkeit war er wegen dieser Erkrankung für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten nicht erwerbsunfähig. Wichtiger Hinweis: Der Arbeitgeber darf keine Information über die Diagnostik haben. Er kann sich auf Wunsch nur bei der Krankenversicherung erkundigen, ob die Erwerbsunfähigkeit eines Arbeitnehmers damit zusammenhängt.

Mehr zum Thema