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Krankmeldung zum Arbeitgeber
Meldung der Krankheit an den ArbeitgeberDas MDK wird von den gesetzlichen Krankenkassen eingeschaltet, wenn Arbeitgeber Zweifel an der Krankheitsmeldung ihrer Mitarbeiter haben. Wie und wann sollte ich meinen Arbeitgeber/Krankenversicherung informieren?
? Fehlerhafte Krankheitsmeldung an den Arbeitgeber - arbeitsrechtlich
Hallo, Nehmen wir an, jemand hat eine Krankheit (z.B. Alkoholismus) und möchte den Arbeitgeber nicht informieren. Ein neutraler Krankheitsbericht (Stempel, kein Grund) wird an den Arbeitgeber geschickt und ein Beleg über den Klinikaufenthalt für die Krankenversicherung ausgestellt (Diagnose verschlüsselt). Wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber den für ihn bestimmten Krankenschein und den für die Krankenversicherung bestimmten Krankenschein erhält?
Kann der Arbeitgeber den Kode näher betrachten und dekodieren (gibt genügend Internetportale) oder wird diese Krankheitsmeldung an den Arbeitnehmer zurückgesendet? Was geschieht, wenn der Arbeitgeber den für ihn bestimmten medizinischen Bericht und den für die Krankenversicherung bestimmten medizinischen Bericht erhält? Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen.
Er wird sich dann sicher etwas näher ansehen, wenn er eine solche Chance hat. In diesem Fall kann der Auftraggeber den ärztlichen Service in Anspruch nehmen und den Auftragnehmer näher befragen. Doch ehrlich gesagt ist das Hauptproblem bei Alkoholikern, dass sie in der Regel nicht erkennen, dass sie selbst erkrankt sind.
Kostenvoranschlag von Aspirinho: Klicke in dieses Eingabefeld, um es in voller Grösse zu sehen. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Auch ich bin nicht der Ansicht, dass der Mitarbeiter in die Angriffe gehen sollte! erstens hat er dem Auftraggeber kein falsches Krankheitszeugnis zugesandt! es ist IMMER ausreichend, wenn ein Doktor die Erwerbsunfähigkeit attestiert - der Auftragnehmer muss nur in wenigen Ausnahmen offenlegen, worauf dies zurückzuführen ist.
Einem alkoholkranken Arbeitnehmer sollte jedoch bekannt sein, dass der Arbeitgeber aus persönlichen Erwägungen stornieren kann, wenn sich die Erkrankung auf das Beschäftigungsverhältnis auswirkt. Wenn sich dann herausstellt, dass es sich um eine Alkoholkrankheit handelt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zum Austritt einräumen. Wenn der Arbeitnehmer diese Möglichkeit nutzt und danach (für einen längeren Zeitraum) austrocknet, gibt es für den Arbeitgeber keinen Anlass, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. bspw. ist es jedoch wichtig: Hat die Erkrankung einen Einfluss auf das Beschäftigungsverhältnis?
L. WebMla Zitat: Hallo, Nehmen wir an, jemand hat eine Krankheit (z.B. Alkoholismus) und möchte den Arbeitgeber nicht informieren. Ein neutraler Krankheitsbericht (Stempel, kein Grund) wird an den Arbeitgeber geschickt und ein Beleg über den Klinikaufenthalt für die Krankenversicherung ausgestellt (Diagnose verschlüsselt). Wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber den für ihn bestimmten Krankenschein und den für die Krankenversicherung bestimmten Krankenschein erhält?
Kann der Arbeitgeber den Kode näher betrachten und dekodieren (gibt genügend Internetportale) oder wird diese Krankheitsmeldung an den Arbeitnehmer zurückgesendet? Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Dem Arbeitgeber wurde (zufällig) mitgeteilt, welche Krankheit er tatsächlich nicht bekommen darf.
Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Erkrankung ( "Krankheit") beenden (z.B. wegen einer häufigen Kurzzeit- oder Langzeitkrankheit), kann er auf diese Kennzahlen verzichten. Die erfolgreiche Klage gegen diese Beendigung ist abhängig von einer gesundheitlichen Prognose für die weitere Entwicklung, insbesondere bei Langzeitkrankheiten (oder bei einer krankheitsbedingten Leistungsminderung). Zur Widerlegung muss der Mitarbeiter seinen behandelnden Arzt von der Geheimhaltungspflicht befreien, so dass der Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt wird.
Es hängt dann von der ärztlichen Einschätzung ab, ob eine Entlassung wegen Krankheit legal war. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Je nach Tätigkeitsbereich muss der Arbeitgeber darauf eingehen, um Schäden von Dritten abzuwehren (z.B. bei einem Unfall mit einem Busfahrer), hier betrachte ich eine eventuelle Verletzung des Datenschutzes als minderwertig.
Das hängt ganz vom Arbeitsgebiet ab: Bitte das AG-Büro, die Kopie der Krankenversicherung umgehend an die Krankenkasse oder an eine von ihnen zurückzusenden. Besonders, wenn die Abwesenheiten bisher nicht lang waren, oder auch die Leistung einwandfrei war! Fgordon: Hmm je nach Tätigkeitsbereich muss der Arbeitgeber darauf eingehen, um Schäden von Dritten abzuwehren (z.B. einen Busfahrerfall vorstellen), hier betrachte ich eine eventuelle Verletzung des Datenschutzes als geringfügig unter Berücksichtigung der möglichen Folge.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. In einer solchen Lage sollte der Auftraggeber also ein Beratungsgespräch mit dem Auftragnehmer führen und ihn gegebenenfalls um ein ärztliches Eignungszertifikat fragen. .....vor allem keine eigenen Schlussfolgerungen daraus ableiten, AG´s sind nicht auf Symptome festgelegt, sondern auf Abwesenheit, Fehler usw..............
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Pünktlichkeit, Fehlerrate in der entsprechenden Aufgabe, abhängige Arbeit,......... Bei den vorgebrachten Argumenten handelt es sich nicht um Fehler, sondern um eine Verhaltensverletzung der Vertragspflichten des Auftragnehmers.