Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnverfahren Internet
Mahnverfahren InternetDer Warnhinweis im Internet: Wie man reagiert | Vorsicht
Sei es wegen Dateifreigabe, Bilder, eines Fehlens eines Impressums oder einer unzulässigen AGB. Zahlreiche Internet-Nutzer, Website- und Shop-Betreiber wurden bereits gewarnt. Mahnungen können zwar oft zu einer raschen außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten und zur Vermeidung kostspieliger Gerichtsverfahren führen, sie können aber auch als Grundlage für die Beilegung von Streitigkeiten dienen. In vielen Fällen werden jedoch Verwarnungen ausgesprochen, um Wettbewerber aus dem Wettbewerb zu verdrängen oder den Verwarnern eine Einkommensquelle durch Anwaltsgebühren und Schadenersatz zu bieten.
Insbesondere für Existenzgründer können die anfallenden Mahnkosten zu finanziellem Schaden anrichten. Aber auch für etablierte Firmen sind Abmahnschreiben aufgrund des starken Wettbewerbsdrucks ein großes Hindernis. Den besten Warnschutz bietet die gesetzeskonforme Erstellung eigener Web-Projekte. An dieser Stelle findet der Betreiber und Betreiber einer Seite einen nachvollziehbaren, praxisnahen Hinweis für die rechtliche Ausgestaltung des eigenen Internetauftritts, um Warnungen weitestgehend zu unterdrücken.
Darüber hinaus sollte bei der Realisierung eines Shop- oder Internetprojekts so weit wie möglich in die rechtliche Sicherung eines Internetprojekts im Voraus geflossen sein. Wenn Sie von einer Warnung getroffen werden, ist eine schnelle und kompetente Beratung erforderlich. Der größte Schaden entsteht oft nicht durch die Warnung selbst, sondern durch eine fehlerhafte oder gar keine Antwort des Mahners.
Sören Siebertist ist auf die Verteidigung von Verwarnungen spezialisier.
Vorsicht bringt Internet-Shops in existenzielle Not - Ökonomie
Im Jahr 2017 erhielten 28% aller Online-Shops zumindest ein Mahnschreiben, oft wegen Kleinigkeiten. Anwälte und Warnvereine haben dies zu einem lukrativen Unternehmen gemacht. Ein einzelnes Wort kostete Antonio Ligato mehrere hundert EUR. Wenn der Online-Händler ein Skalpell auf Ibay im letzten Jahr, schreibt er "Japanisch" in die Schlagzeile, weil es von seiner Gestalt her an ein solches Gerät erinnert.
Ein paar Woche später kam die Warnung. Ligato bezahlt die Kosten, eine von über 50 in den letzten Jahren. Eine Belästigung, könnte man jetzt vielleicht behaupten, aber Ligato ist sauer. Weil sich hinter den Warnungen ein eigenes Sicherheitssystem verbirgt. Die Warnungen kommen in den meisten FÃ?llen von AnwÃ?lten und Warnverbänden, die aus kleinen IrrtÃ?mern von Online-HÃ?ndlern ein gewinnbringendes GeschÃ?ft gemacht haben.
Für vermeintliche Konkurrenten, die oft nur zur Warnung begründet sind, stellen sie kleine formale Fehler auf den Internetseiten der Verkäufer fest. Danach überrennen sie die Handwerker mit Warnungen und sammeln das Geld ein. Im Jahr 2017 erhielten 28% aller Online-Shops zumindest ein Mahnschreiben, im Jahr 2015 war es bereits jeder fünfte. Warnungen werden am meisten verschickt, weil die Vertragshändler gegen das Kartellrecht verstoßen haben.
Natürlich sind einige Warnungen gerechtfertigt, sagt Yvonne Bachmann, Anwältin beim Händlerverband in Leipzig. Aber die Warnungen von Rechtsanwälten oder Verbänden kommen in der Regel wegen Kleinigkeiten. Der Warnprofi nutzt jeden Irrtum schonungslos aus. Das ist eine große Last für die Anbieter von kleinen Online-Shops. Schon eine einzelne Warnung kann 500 bis 1000 EUR betragen, oft kommen mehrere gleichzeitig.
Laut einer Untersuchung von "Trusted Shops" fühlen sich daher mehr als die Haelfte der Handwerker in ihrer Existenzbedrohung durchgesetzt. Wenn die Warnvereine oder Rechtsanwälte einmal einen Irrtum feststellen, läuft alles andere nach dem selben Vorbild ab. Die Rechtsanwälte berechnen in einer Verwarnung bis zu 1000 EUR für den ersten Verstoss und fordern zudem einen hohen fünfstelligen Streitwert.
Es gibt nur einen Punkt: die Kaufleute einschüchtern. Danach darf der Bediener den selben Irrtum nicht noch einmal machen, sonst gibt es eine Konventionalstrafe von mehreren tausend Euros. Im Falle eines weiteren Regelverstoßes kann der Dissuader den Betrag ohne gerichtliche Schritte zurückfordern - pro Schaden. Ligato, der Online-Einzelhändler in Köln, unterzeichnet grundsätzlich keine Unterlassungserklärung.
"Ich konnte nie gewährleisten, dass ich den selben Irrtum nicht noch einmal auf einer anderen Website gemacht habe", sagt Ligato. "Die Alternative zur Unterlassungsanordnung ist eine Klage." Der Kündiger kann auch wählen, bei welchem Gerichtshof er den Rechtsstreit anhören möchte.
Weil die dort anfallenden Gebühren in die Kasse gehen und nicht an Warnvereine oder Rechtsanwälte, die so ein Geschäft machen. Sie verurteilen in einem Beitrag den Missbrauch von Warnungen und rufen zur Intervention der Regierung auf. Lediglich für die Fachhändler steht fest: Die nächsten Warnungen werden sicherlich kommen.