Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Krankmeldung zu Spät Muster
Kündigungsschreiben für verspätete ProbenMusterwarnung bei verspätetem Arbeitsunfähigkeitszeugnis
Weil Krankheitsmeldungen in der Regel mit einer Lohnfortzahlung verbunden sind, sollten Sie als Mitarbeiter darauf drängen, dass der Fall der Krankheit ordnungsgemäß und wie im Anstellungsvertrag festgelegt behandelt wird. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter sofort über seine Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Dauer zu berichten hat. Wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als 3 Tage andauert, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum folgenden Werktag vorgewiesen werden.
Im Falle einer Erkrankung - und das kann durch keine andere Vertragsform verhindert werden - hat der Mitarbeiter das Recht, bis zu sechs weitere Woche eine Vergütung zu erhalten. Diese Vergütung ist so hoch wie der Gehalt, den der Mitarbeiter für seine jeweilige Arbeitsleistung verdient hätte. Dauert die Erkrankung des Mitarbeiters mehr als 6 Monate, kann der Unternehmer Krankengeld von seiner Krankenversicherung als Lohnausgleich verlangen.
Bei medizinisch anerkannten Erkrankungen und gleichzeitig bestehender Erwerbsunfähigkeit tritt der Fall der Erkrankung ein. Diese Erkrankung muss nach wie vor die einzige Arbeitsunfähigkeitsursache sein.
Betriebsratsverhandlung - ein Muss vor jeder Entlassung
Bei Unternehmen mit Betriebsräten kann man nicht ohne weiteres als Unternehmer zurücktreten. In einem Unternehmen ohne Konzernbetriebsrat können Sie Kündigungen vornehmen, sobald Sie eine Kündigungsentscheidung getroffen haben und ein Grund zur Ankündigung vorlag. Widerspricht Ihr Arbeitnehmer der Wirkung der Kündigung, überprüft das Gericht, ob die von Ihnen eingereichten Entlassungsgründe ausreichend sind. Das ist für Sie als Unternehmer von Nachteil, da es Zeit in Anspruch nimmt, in der das Beschäftigungsverhältnis weiterläuft und Irrtümer im Beratungsverfahren zur Ungültigkeit der Entlassung beitragen können.
Das ist kostspielig, weil Sie zum Rücktritt aufgefordert werden, um das Anstellungsverhältnis aufzulösen. Eine fristlose Aufhebung ist ohne angemessene Konsultation des Betriebsrates nicht möglich ( 102 Abs. 1 BetrVG). Die besten Gründe für eine Entlassung sind daher für Sie nutzlos, wenn Sie den Konzernbetriebsrat nicht vor der Kündigungsfrist konsultiert haben.
Das Betriebsratsgespräch muss vor der Kündigungsfrist stattfinden und beendet sein. Hinweis: Wenn Sie den Gesamtbetriebsrat vor der Beendigung nicht konsultiert haben, sollten Sie wie nachfolgend beschrieben vorgehen: Anhörung des Betriebsrats über die beabsichtigte Erklärung der - neuen - Entlassung. Nach Beendigung der Anhörung ist eine weitere fristlose Beendigung erforderlich.
Natürlich müssen Sie bei einer wiederholten Beendigung des Vertrages die entsprechende Frist (im Falle einer regulären Kündigung) einhalten. In vielen Faellen bedeutet dies, dass das Arbeitsverhaeltnis erst spaeter als urspruenglich geplant gekuendigt werden kann. Bei den Kündigungsgründen können Sie sich auf die gleichen Ursachen wie bei Ihrer ersten Beendigung verlassen!
Alle Formen der ordentliche Beendigung sind daher ebenfalls abgedeckt. Daher muss die Verhandlung vor jeder Entlassung aus persönlichen, betrieblichen oder Verhaltensgründen stattfinden. Hinweis: Achten Sie immer auf den schriftlichen Hinweis Ihres Betriebsrats. Erinnern Sie sich, dass Sie im Kündigungsprozess nur das, was Sie dem Konzernbetriebsrat mitgeteilt haben, mit Sicherheit nachweisen können.
Lasse deinen Arbeitsrat den Erhalt des Anhörungsbriefes durchgeben. Das ist für eine spätere Beendigung von Bedeutung. In diesem Falle müssen sie dem Gesamtbetriebsrat die gleichen Informationen zur Verfügung stellen wie bei einer Klausur. Sie müssen dem Konzernbetriebsrat im Anhörungsbrief sagen, dass Sie entlassen werden möchten. Alle personenbezogenen Informationen des zu entlassenden Arbeitnehmers müssen Sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
Denken Sie daran, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer nicht bekannt sein muss, um entlassen zu werden. Die Auflösung durch den Verein ist als Ausdruck einer ausserordentlichen und zugleich alternativ gewöhnlichen Auflösung - in der Regel aus dem gleichen Grund - zu sehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nur dann kündigen können, wenn Sie auch Mitglied des Betriebsrats sind.
Wenn Sie nur einer ausserordentlichen Beendigung angehören, können Sie nicht ordnungsgemäß auflösen. Im Prinzip müssen Sie auch die entsprechende Frist und das Datum der Benachrichtigung vorgeben. Nicht an den Konzernbetriebsrat übermittelte Begründungen können prinzipiell nicht nachträglich verschoben werden. Deshalb können Kündigungsschutzgründe, die Sie dem Konzernbetriebsrat vorenthalten haben, nicht berücksichtigt werden.
Folgendes gilt: Informieren Sie den Gesamtbetriebsrat über alles, was Sie in subjektiver und objektiver Weise zur Entlassungsentscheidung geführt hat. Es besteht keine Verpflichtung, dem Gesamtbetriebsrat alle Beweismittel zur Kenntnis zu bringen (BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1995, Aktenzeichen: 2 AZR 386/94; in: Sobald das Konsultationsverfahren beendet ist, können Sie kündigen.
Erklärt sich der Konzernbetriebsrat nicht, können Sie nach Verstreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsfristen eine Kündigungsfrist einhalten. Auch wenn der Konzernbetriebsrat in seiner Erklärung Besorgnis zum Ausdruck bringt, können Sie dennoch zurücktreten. In der mündlichen Verhandlung über eine beabsichtigte außerordentliche Beendigung hat Ihr Konzernbetriebsrat 3 Tage Zeit, um Sie über eventuelle Beanstandungen zu unterrichten. Sie können die Verhandlung nach 3 Tagen ab Beginn der Verhandlung auflösen.
In der mündlichen Verhandlung über die geplante ordentliche Beendigung hat Ihr Konzernbetriebsrat mehr Zeit, d. h. 1 Kalenderwoche, um Sie über etwaige Einwände gegen die geplante Beendigung zu informieren. Falls die Frist verstrichen ist und Sie nichts vom Konzernbetriebsrat erfahren haben, können Sie ohne weiteres abmelden. Er kann den Konzernbetriebsrat nicht auffordern, zu der geplanten Entlassung Stellung zu nehmen.
Weil nach dem Ende der entsprechenden Periode die Einwilligung des Betriebsrates zur vorgesehenen Kündigungsfrist als gegeben erachtet wird. Bei fristloser Beendigung muss die Beendigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes stattfinden (§ 626 Abs. 2 BGB). Wenn Sie vor der außerordentlichen Beendigung Ihren Betriebsrat konsultieren, müssen Sie beachten, dass das Konsultationsverfahren innerhalb dieser 2 wöchigen Periode abläuft!
Sie müssen daher das Konsultationsverfahren innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes anstoßen. Tag nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgt und Ihr Betrieb die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Tagen einhält, können Sie die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten.
Unter gewissen Bedingungen kann Ihr Konzernbetriebsrat einer Entlassung förmlich ablehnen. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitnehmer Ihrem Arbeitnehmer eine Kopie der Erklärung des Betriebsrates mit der Mitteilung zukommen lassen (§ 102 Abs. 4 BetrVG). Andernfalls wird die Beendigung nicht ungültig.