Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung 2 Gründe
Vorsicht 2 Gründe3 UWG droht.
2 Warnungen auf einmal, zweifelhafte Gründe - Arbeitsgesetz
Nehmen wir an, Max Mustermann erhält 2 Warnungen an einem Tag, die Gründe dafür sind sehr fraglich und Herr Mustermann war schon immer ein "guter" Mitarbeiter. Vorausgesetzt, das Unternehmen, in dem Max Mustermann arbeitet, erhält nur wenige AuftrÃ?ge. Es erscheint mir sehr merkwürdig, dass Max Mustermann plötzlich zwei Warnungen erhält.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Zeiten betrügen, für die die Warnungen gesprochen wurden, damit man sich ein eigenes Foto davon machen kann. Warnung wurde ausgegeben, weil ein Befehl fehlerhaft durchgeführt wurde und das Produkt nicht mehr verwendbar war (z.B. Metallteil). Das passiert allen Angestellten, und niemand wurde dafür zurechtgewiesen.
Hinsichtlich des ersten Grundes der Abmahnung kann man sich nicht auf ein "Gewohnheitsrecht" oder Ähnliches berufen. 2. Allein weil mögliche Irrtümer bisher nicht getadelt wurden, kann ein Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Die zweite Begründung für eine Verwarnung scheint unverständlich. Der Auftraggeber verzichtet auf die Kündigung mit einer Abmahnung (sofern überhaupt eine effektive Abmahnung erfolgte), so dass der Auftragnehmer die Beanstandungen zur Kenntnis nimmt und in Zukunft anders handelt.
Es ist nicht überraschend, dass die Arbeitsgruppe zwei Warnungen verteilte. Wenn er sowohl "Fehlverhalten" in einer Verwarnung als auch eine Beendigung zu einem früheren Termin getadelt hätte und ein Arbeitsgericht einen Verwarnungsgrund als unbegründet bezeichnet hätte, wäre die vollständige Verwarnung sofort unwirksam. Die Auftragnehmerin sollte unverzüglich eigene Aufzeichnungen über diese Vorkommnisse machen, um die Warnungen in einem eventuellen Kü´schutzprozess anzufechten.
Warnung wurde ausgegeben, weil ein Befehl fehlerhaft durchgeführt wurde und das Produkt nicht mehr verwendbar war (z.B. Metallteil). Das passiert allen Angestellten, und niemand wurde dafür zurechtgewiesen. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Klingt für mich nach zwei unberechtigten Warnungen.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Zum ersten Grund der Warnung möchte ich nicht nur sagen, dass sie unberechtigt ist. Geploeg zitiert: "Ich weiß nicht, ob ich nicht etwas unternehmen würde und wollte wenigstens, dass die zweite Warnung aus der Datei gelöscht wird. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen.
Generell sind die Richter auch der Ansicht, dass ein Tätigwerden gegen eine Abmahnung mehr eine Belastung für das Beschäftigungsverhältnis ist als für den Auftragnehmer. Kommt es wirklich zu einem Kü´schutzprozess, hat ein AN keine Rechte verloren, weil er sich nicht sofort gegen eine möglicherweise unberechtigte Abmahnung verteidigt hat. Es gibt noch einen zweiten Punkt, der meines Erachtens nicht dafür sprechen würde, gegen eine Warnung einzuschreiten.
Viele oder sehr viele Warnungen sind nicht "rechtsverbindlich". Weshalb sollte ein Mitarbeiter seinem Kunden die Gelegenheit bieten, im Voraus zu erfahren, wie man eine Warnung formuliert? Im öffentlichen Sektor können andere Regeln für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Anwendung finden, da eine Warnung in der Mitarbeiterakte negative Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung haben kann.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Mit" unwirksam" meine ich, dass diese Warnung keine Warnung ist. Bedeutet das, dass der CO nun ganz normal weitermachen kann, weil die Warnung keine Warnung ist?
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Ein weiterer Ausdruck, der mir im Hinblick auf Warnungen nichts sagt. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Ein weiterer Ausdruck, der mir im Hinblick auf Warnungen nichts sagt. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen.
Die Bezeichnung "Wirksamkeit (Voraussetzung)" wird zwar im Rahmen von Warnungen verwendet, darf aber nur im Sinn von "ordnungsgemäßer Abmahnung als Voraussetzung für die Wirksamkeit vor einer regulären oder ausserordentlichen Kündigung" verwendet werden. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Humungus, ich meine, Sie gehen oft genug als erstes durch´s und auch als "Zweiter" steht man auf der kleinen Stufe. bis hin zu eins. Wenn noch niemand eine Warnung dafür erhalten hat, bezeugt dies reine Beliebigkeit und ist daher nicht wesentlich. bis zwei.
Hoffentlich hat der Bauunternehmer die Warnungen nicht unterzeichnet....... aber nur das "für Wissen" unterzeichnet, außerdem würde ich mich umgehend mit den Warnungen an einen Rechtsanwalt wenden und sie vorbringen.