Download Abmahnung

Vorsicht beim Herunterladen

Wie kann ich bei Warnungen nach dem Filesharing vorgehen? Der Warnhinweis für Urheberrechtsverletzungen kam nur per Post. Ihr Walddorf ist ein illegaler Download. Anwaltskanzlei Anwalt Urheberrecht: Warnung vor Urheberrechtsverletzungen, Filesharing-Download in Tauschbörsen. Wie verfahren Sie, wenn Sie eine Warnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten (z.

B. Upload oder Download)?

Warnungen zum Download - "Verbraucher stehen unter großem Druck" (Archiv)

Wenn Sie sich über das Web herunterladen, merken Sie oft nicht, dass Sie die Daten teilweise selbst im Intranet bereitstellen. Jeder, der eine Verwarnung von einer Anwaltskanzlei bekommt, sollte sich umgehend Rat holen, berät Netzwerkpolitik-Spezialist Martin Madej im DLF. Georg Ehring: Das Medium des Internets macht es möglich. Fachkanzleien versenden Abmahnschreiben; mehrere hundert Euro oder mehr werden rasch eingezogen.

Vor diesem Programm habe ich seinen Netzwerkpolitiker Martin Madej befragt, um welche Urheberrechtsverstöße es sich handelt. Martín Madej: Das sind in der Regel so genannte Filesharing-Fälle. Dies sind Verstöße, die beispielsweise dadurch verursacht werden, dass Konsumenten über so genannte bitTorrent Netze Videos oder Musiktitel im Netz abspielen.

Bei diesen Netzen besteht das Dilemma darin, dass die Konsumenten nicht zwangsläufig bemerken, dass sie nicht nur etwas downloaden, sondern auch bereitstellen. Genau dieses Angebot dürfen die Konsumenten nicht machen, und das führt auch zu diesen großen Anforderungen an die Konsumenten. "Seit 2014 haben sechs Prozente der Bundesbürger eine solche Warnung bekommen.

"Ehring: Wie oft kommt das vor? Madej: Im Jahr 2012, vor diesem neuen Gesetzentwurf, der im Jahr 2013 erlassen wurde, hatten wir bereits eine Repräsentativbefragung durchgeführt und fragten, wie oft Sie dieses Phänomen haben. Wir haben damals schon herausgefunden, dass sechs Prozente der Bundesbürger bereits eine solche Warnung haben.

Noch immer sind es sechs Prozente der Bundesbürger, die seit 2014 eine solche Warnung haben. Ehring: Und wie viel müssen sie bezahlen? Madej: Es ist so, dass man das nicht klar aussprechen kann, denn das Recht gibt der Warnung viel Freiraum. Auf der einen Seite steht die Anzahl der Warnungen, die sehr hoch ist.

Früher waren es über 2000 EUR, heute liegen wir im Schnitt bei 1.200 bis 1.300 EUR. In der Vergangenheit lag dieser Wert bei 760 EUR, 757 EUR, wie wir im Schnitt errechneten. Bedauerlicherweise haben wir jetzt jedoch herausgefunden, dass diese Durchschnittswerte nicht zurückgegangen sind.

Diese haben sich um 15 Prozentpunkte erhöht und belaufen sich nun bedauerlicherweise auf rund 872 EUR. Ehr: Ist die Behauptung an sich gerechtfertigt? Madej: Das kommt darauf an. Immer wird vorgetäuscht, dass diese Anforderungen dieser Warnfirmen in dieser Art immer so gerechtfertigt sind. Aber das ist normalerweise nicht der Fall.

Ist er beispielsweise kein Verursacher, dann kommen ganz andere Bedingungen zur Anwendung und gewisse Beträge - das wird in der Untersuchung beschrieben; da geht es vor allem auch um den Schadensersatzanspruch, wo die Warner sehr viel Spielraum haben - dürfen so überhaupt nicht behauptet werden. Sie und ich wissen aber beide, dass gerade in der Familie oder in einer Wohngemeinschaft heute meist mehrere Personen Internetzugang haben, so dass es keineswegs klar ist, dass der Verbindungsinhaber auch derjenige ist, der diese unrechtmäßigen Übertragungen zeitgleich durchführt.

Ehring: Was muss geschehen, um Mißbrauch zu vermeiden, den Sie dort mitbekommen? Madej: Es ist so, dass wir damals schon auf einige Gesetzeslücken hingewiesen haben. Vor allem haben wir festgestellt, dass es einen Handlungsspielraum gab, wann dieser strittige Wertverlust - die Absicht des Parlaments war, den strittigen Wert auf tausend Euros zu begrenzen.

Problematisch ist, dass diese Ungerechtigkeit nicht vom Parlament festgelegt wurde, und in dieser Hinsicht haben wir bemerkt, dass diese Abweichung zu einem großen Teil genutzt wurde. Etwa 35 % der Ausnahmefälle, in denen diese Ausnahme angewendet wurde, so dass wir nicht mehr von einer herkömmlichen Ausnahme reden können.

Für den Mahner haben wir zu viel Freiraum und so haben die Mahner die "bequeme" Haltung, dass sie den Konsumenten oder den Mahner mit einem sehr kostenintensiven Szenarium sehr deutlich unter Druck setzten können, und dementsprechend eine Bereitwilligkeit mit dem Mahner, sich auf diesen Gegenüber einlassen. "Ehring: Wenn ich jetzt mit einer Warnung konfrontiert werde, was soll ich tun?

Madj: Unter keinen Umständen sollten Sie die Abmahnung unterzeichnen, die in der Regel beigefügt ist. Auf der anderen Seite kann es sich auch lohnen, Ihren vertrauten Rechtsanwalt zu besuchen und sich von ihm helfen zu lassen. 2. Ehring: Bisher Martin Madesch vom Verbraucherschutz.

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