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Schwerbehinderung Vorteile Arbeitnehmer
Vorteile für Behinderte MitarbeiterEin Behindertenausweis ist in manchen Situationen nicht nur von Vorteil. Beispielsweise für behinderte Arbeitssuchende.
Ein Behindertenausweis ist in manchen Situationen nicht nur von Vorteil. Beispielsweise für behinderte Arbeitssuchende. Behinderte Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, sollten sorgfältig über die Zeit nachdenken, um eine schwere Arbeitsunfähigkeit zu erkennen und einen Behindertenausweis auszustellen. In Personalformularen wird oft die Frage aufgeworfen, ob "Ansprüche oder Rechte aufgrund von Arbeitsschutzbestimmungen durchgesetzt werden können oder ob ein solcher Gesuch vorgebracht wurde.
Haben Sie einen Gesuch eingereicht oder haben Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis, sind Sie dazu angehalten, diese Anfrage mit "Ja" zu bestätigen. Dies entmutigt manche Unternehmer immer noch.
Invaliditätsentschädigung für schwer behinderte Menschen am Arbeitsplatz
Schwerstbehinderte Menschen (ab einem Alter von 50 Jahren) stehen im Beruf vor speziellen Anforderungen. Verschiedene spezielle Regelungen versuchen, die durch die Invalidität verursachten Benachteiligungen aufzufangen. Schwere Körperbehinderte oder Menschen mit Behinderungen, die von der Arbeitsagentur den Menschen mit schweren Behinderungen gegenübergestellt wurden, geniessen einen Sonderschutz. Eine Kündigung durch den Mitarbeiter ist nur mit Zustimmung des zuständigen Integrationsbüros möglich.
Will sich der Arbeitnehmer auf seinen speziellen Entlassungsschutz berufen, muss er den Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen auf den Status der Schwerbehinderten hinweisen, sofern dies nicht bereits früher erfolgt ist. Die Integrationsstelle nimmt den Arbeitnehmer wahr, lässt sich vom Betriebsrat, dem Betriebsrat und den Schwerbehindertenvertretern beraten und setzt sich für eine einvernehmliche Regelung ein.
Die Kündigungsschutzregelung bezieht sich nur auf Beschäftigungsverhältnisse, die seit mind. 6 Monate sozialversicherungspflichtig sind. Außerdem wird sie nur gültig, wenn die Beendigung im Rahmen der Invalidität erfolgt. Der Entlassungsschutz heißt jedoch nicht, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht entlassen werden können. Sollten Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder 40 aufgrund ihrer Invalidität keinen angemessenen Job erhalten oder erhalten, kann die Arbeitsagentur sie auf Anfrage mit Schwerstbehinderten aufstellen.
Die Gleichberechtigung kann informell (mündlich, fernmündlich oder schriftlich) bei der verantwortlichen Arbeitsagentur beantragt werden. Schwerstbehinderte Menschen bekommen einen weiteren Feiertag von 1 Woche pro Jahr. Zum Beispiel, wenn eine Woche 4 Werktage dauert, hat der schwer behinderte Arbeitnehmer Anspruch auf 4 Tage Mehrarbeit. Der zusätzliche Anspruch wird für das Jahr, in dem der Schwerbehindertenstatus bestimmt wird, pro rata temporis errechnet.
Stark benachteiligte Mitarbeiter und gleichwertige Mitarbeiter können von Überstunden befreit werden. Überstunden werden geleistet, wenn sie den gesetzlichen Arbeitstag von 8 Arbeitsstunden nicht einhalten. Die Begrenzung auf 8 Std. ist auch für Menschen mit Behinderungen, die in Teilzeit arbeiten, gültig. Ausnahmen: Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ist Teilzeitbeschäftigung erforderlich (siehe auch: "Recht auf Teilzeitarbeit") und der Betreffende kann aufgrund der Natur und des Schweregrades seiner Arbeitsunfähigkeit nicht mehr als die normale Arbeitsleistung arbeiten.
Der Urlaub ist kein allgemeines Überstundenverbot. Die Schwerbehinderten können selbst bestimmen, ob sie Überstunden machen oder Urlaub nehmen wollen. Die Schwerbehinderten müssen frühzeitig und vorzugsweise in schriftlicher Form vom Dienstgeber eine Beurlaubung von Überstunden beantragen. Bei gerechtfertigtem Freistellungsanspruch braucht der Unternehmer keine gesonderte Freigabeerklärung abzugeben.
Bei Schwerbehinderten besteht das Recht auf Teilzeitarbeit, wenn die kürzeren Arbeitszeiten aufgrund der Natur und des Schweregrades ihrer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind. Schwerbehinderten und gleichwertigen Arbeitnehmern sowie deren Arbeitgebern bietet das zuständige Integrationsbüro Unterstützung bei der Begleitung im Berufsleben. Die Integrationsbüros sind für Massnahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schwerbehinderung und Arbeit verantwortlich.
Darüber hinaus können sich Menschen mit Behinderung und Unternehmer bei der Arbeitsaufnahme, -durchführung und Arbeitsplatzsicherung vom jeweiligen Integrationsdienst ausführlich beraten und unterstützen lassen.