Wann kann ich einen Mieter Kündigen

Wie kann ich einen Mieter kündigen?

Bitte entnehmen Sie dem Kündigungskalender, bis wann Mieter einer Wohnung kündigen müssen, damit das Mietverhältnis zum gewünschten Termin endet. Bei der Kündigung einer Garage muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden: dem Umzug in die erste Etage und der vorzeitigen Kündigung. Kündigungs- und Kündigungsschutz: Wissenswertes Will der Mieter kündigen, muss er - anders als der Mieter - einen Grund zur Kündigung haben. Darüber hinaus hat der Mieter je nach Aufenthaltsdauer des Mietinteressenten zeitlich gestaffelt zu kündigen. Der Kündigungszeitraum von 3 bis 6 Wochen nach einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren und 9 Wochen nach einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren wird auf 6 Wochen verlänger.

Der Mieter kann die Sozialversicherungsklausel in Bezug auf die Kündigung des Vermieters geltend machen. Es handelt sich um den Fall, dass die beendeten Mieter keine neue Mietwohnung zu vernünftigen Konditionen vorfinden. Andere Gründe sind z. B. Alterung, Behinderung, Schwäche, Schwangersein, Kinder, Probleme beim Schul- oder Kinderschulwechsel, bevorstehende Prüfungen, niedriges Lohnniveau, schwerwiegende Erkrankungen oder lange Mietzeiten.

Oftmals werden mehrere dieser Gründe für die Härte angegeben. Dadurch erhöhen sich die Erfolgschancen einer Kündigungsbeschwerde. Kündigungsrecht: Ein Mieter, der in eine Oma-Wohnung einzieht oder in einem Mehrfamilienhaus mit dem Eigentümer unter einem gemeinsamen Haus lebt, hat so gut wie keinen Entlassungsschutz. Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, wie z.B. persönlicher Voraussetzungen, kündigen.

In diesen Faellen wird die Kuerzungsfrist fuer den Mieter jedoch um drei weitere Moeglichkeiten verlaengert. Umzug eines Partners: Der Mieter kann weder mit fristloser Kündigung noch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist kündigen, wenn er seinen Partner in der gemieteten Wohnung ohne vorherige Zustimmung des Vermieters übernimmt oder dem Mieter die Zulassung seines Partners mitteilt (LG Berlin 67 S. 119/17).

Kündigungen können nur erfolgen, wenn ein nachweislich rechtlich zulässiger Anlass, z.B. persönliche Bedürfnisse, vorliegt. Stellt sich der Mieter jedoch nur als Verursacher der Beendigung heraus, haftet er für Schäden. Die Veräußerung der Mietwohnung ist kein Anlass zur Aufhebung. Er darf keinen neuen Pachtvertrag einfordern. Im Falle der Konversion in eine Eigentumswohnung kann der neue Besitzer den Vertrag nicht vor Ablauf von drei Jahren nach dem Kauf zum persönlichen Gebrauch kündigen.

Der Käufer muss unter Umständen auch eine Wartefrist (Kündigungssperrfrist) von fünf bis zehn Jahren beachten. Im Falle von umgebauten sozialen Wohnungen kann diese Sperrzeit bis zu acht Jahre sein. Teilweise KündigungEine teilweise Beendigung, d.h. die teilweise Beendigung von einzelnen Teilen des Mietgegenstandes, ist rechtlich nicht zulässig. D. h., wenn eine Werkstatt zusammen mit der Ferienwohnung gemietet wurde, ist eine gesonderte Beendigung der Werkstatt nicht möglich.

Die Kündigung von Appartement und Werkstatt ist nur gemeinschaftlich möglich; es gilt der Kündigungsschutz für Wohngebäude. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Möchte der Hausherr Zimmer oder Teile der Immobilie zur Schaffung neuer Wohnungen verwenden, kann er "nicht zum Leben vorgesehene Räume" auflösen. Es ist nicht alles im Pachtvertrag legal. Achtung ist angebracht, wenn der Mieter auf dem Pachtvertrag besteht und z.B. für die Reparatur oder für administrative Kosten aufkommt.

Mehr zum Thema