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323 Bgb
D-323 BcSonderfall, § 323 IV BGB vertraglich/rechtlich, § 437 Nr. 2 BGB. Der Rücktritt wird nur wegen bestimmter Verletzungen von Verpflichtungen aus einem gegenseitigen Vertrag geregelt. Ein wichtiger (und damit für den BGHZ vorgesehener) Beschluss über das Widerrufsrecht nach § 323 BGB: Widerrufsrecht gemäß §§ 634 Nr. 3, 323 I BGB.
323 Widerruf wegen Nicht- oder Nichtbeachtung
vertragsgemäße Ausführung
Versäumt der Zahlungspflichtige bei einem gemeinsamen Auftrag eine geschuldete oder nicht vertragsgemäße Erfüllung, so kann der Zahlungsempfänger vom Auftrag zurücktreten, wenn er dem Zahlungspflichtigen eine ihm gesetzte Nachfrist zur Erfüllung bzw. erfolglosen Erfüllung gesetzt hat.
Ein Rücktritt des Gläubigers vor Ablauf der Zahlungsfrist ist zulässig, wenn erkennbar ist, dass die Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. 1 Hat der Zahlungspflichtige eine Teilerfüllung vorgenommen, so kann der Zahlungsempfänger nur dann vom gesamten Auftrag zurücktreten, wenn er kein Mitspracherecht hat. 2 Hat der Zahlungspflichtige die vertragsgemäße Leistungserbringung nicht erbracht, kann der Zahlungsempfänger nicht vom Vertrage zurücktreten, sofern die Verletzung der Pflicht unwesentlich ist.
Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Kreditgeber für den zum Widerruf berechtigenden Sachverhalt allein oder weitestgehend haftet oder wenn der unverschuldete Sachverhalt zu einem Zeitpunkt des Annahmeverzuges des Kreditgebers auftritt.
Prüfungen/Wegen/Weinreich, BGB-Stellungnahme, BGB 323 - Widerruf wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vertrages à Dt.
Wird bei einem gemeinsamen Auftrag eine Zahlung nicht oder nicht vertragsgemäss geleistet, so kann der Zahlungsempfänger vom Auftrag zurücktreten, wenn er dem Zahlungspflichtigen vergeblich eine ihm gesetzte Nacherfüllungsfrist gesetzt hat. bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vertrages liegen spezielle Gründe vor, die einen unverzüglichen Widerruf unter Berücksichtigung der beidseitigen Belange gerechtfertigt erscheinen lassen.
Ein Rücktritt des Gläubigers vor Ablauf der Zahlungsfrist ist zulässig, wenn erkennbar ist, dass die Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. 1 Hat der Zahlungspflichtige eine Teilerfüllung vorgenommen, so kann der Zahlungsempfänger nur dann vom gesamten Auftrag zurücktreten, wenn er kein Mitspracherecht hat. 2 Hat der Zahlungspflichtige die vertragsgemäße Leistungserbringung nicht erbracht, kann der Zahlungsempfänger nicht vom Vertrage zurücktreten, sofern die Verletzung der Pflicht unwesentlich ist.
Der Widerruf ist dann ausgeschlossen, wenn der Kreditgeber für den zum Widerruf berechtigenden Sachverhalt allein oder weitestgehend haftet oder wenn der vom Kreditnehmer nicht zu vertretende Sachverhalt zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem sich der Kreditgeber im Annahmeverzug befindet. In den §§ 320, 322 wird der Kreditgeber bei einem gemeinsamen Kontrakt nur provisorisch geschützt: Der Kreditgeber kann die Leistung bei Nichterfüllung durch den Kreditnehmer ablehnen, ist aber vertraglich verpflichtet.
Und er kann sich auch nicht anders versichern, denn er muss damit rechnen, dass der Schuldner die Zahlung erhält. Diese Spannung kann den Kreditgeber oft stark anstrengen. Ich. Gemeinsamer Auftrag. Der Verstoß muss auf einem gemeinsamen Vertragsverhältnis beruhen (vor § 320 Abs. 3 ff.). Der Verstoß gegen eine bloße Nebenpflicht, die nicht im Zusammenhang mit der Insolvenz steht (die Schuld war in der Regel die Abnahmeverpflichtung des Bestellers nach 433 II; vgl. BGH NJW 72, 99[BGH 30.09. 1971 - VII ZR 20/70]), sollte dem Zahlungsempfänger daher kein Widerrufsrecht einräumen.
Nebenverpflichtungen sind Verpflichtungen, um deren Einhaltung der Kreditgeber weniger besorgt war. In V 1 wird nun eine Parallelität gefunden: Der Zahlungsempfänger kann nur dann vom gesamten Auftrag zurücktreten, wenn er an der Teillieferung nicht interessiert ist, wenn nur ein Teil der Leistungen fehlt. Im Falle einer außervertraglichen Leistungserbringung ist der Austritt wegen einer nur geringfügigen Vertragsverletzung grundsätzlich ausgeschlossen, wobei die eine oder andere im Falle der früheren sogenannten Nebenverpflichtungen vorliegt.
Fälligkeitsdatum der Dienstleistung. In der Regel fehlen diese vorzeitig (§ 271), siehe BGH ZIP 12, 1463[BGH 14.06. 2012 - VII ZR 148/10] Anmerkung 16 mwN. Gemäß Artikel 72 CISG (gemäß Artikel 7.3. 3 UNIDROIT-Prinzipien und Artikel 9:304 EGV und Artikel III. -3:504 DCFR) sieht IV (auf die verzichtet werden kann) jedoch eine Ausnahmeregelung für das Fälligkeitsgebot vor: Der Kreditgeber sollte in der Lage sein, "wenn es offenkundig ist, dass die Bedingungen für den Rücktritt eintreten" (sog. erwarteter oder erwarteter Rücktritt vom Vertrag, einschließlich Weidt Anticipated breach of contract, 08).
Ein Widerrufsrecht nach IV kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Leistungen fälliger geworden sind; die Wirkung eines Widerrufs wird ab diesem Datum nach I und II festgestellt (BGH ZIP 12, 1463[BGH 14.06. 2012 - VII ZR 148/10]). Die Verweigerung der Erfüllung oder Vertragsaufhebung von II Nr. 1, und zwar dann, wenn der Zahlungspflichtige seriös und abschließend versichert, dass er....