Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Schweiz
Warnung SchweizDSGVO: Gibt es Warnhinweise für Webseitenbetreiber in der Schweiz?
Netzwerkwoche fragte mich, ob Webseitenbetreiber in der Schweiz aufgrund der neuen DSGVO mit Warnungen konfrontiert sind. Ich erläutere in meinem Gast-Beitrag, dass Warnungen tatsächlich aussagekräftig sind, unter welchen Bedingungen es zu Massenwarnungen kommen kann, wie Warnungen vermieden werden können und wie man im Einzelnen auf eine Warnung reagiert: Vgl. auch: Kommen jetzt Massenwarnungen aus Deutschland?
Neue Urheberrechtsverordnung: Internetnutzer in der Schweiz bedrohen Warnschreiben
Martin Steiger, Jurist und Digitalexperte, sagt, was die Internetnutzer in der Schweiz erwarten können, wenn das Urheberrecht umgestellt wird. In der Schweiz gilt das Urheberrecht seit 1993, einer Zeit, in der das Internet für die meisten Menschen unbekannt war. Martin Steiger, Fachanwalt für Digitales Recht, kommentiert die geplante Revision*.
Der Tages-Anzeiger meint, dass sich für den Verbraucher nichts ändert. Ist das wahr? Steiger: Es ist zwar wahr, was den "illegalen", aber ungestraften Download betrifft, aber meiner Meinung nach ist das ohnehin eine selbstverständliche Sache wegen der privaten Nutzung. Außerdem: File-Sharing und Downloads sind die Norm von heute, Streaming beherrscht heute, ein Beispiel mit schweizerischem Verweis ist Vavoo (stammt von Deniz Cetindag, wie schon Uploaded.net).
Die Datenverarbeitung zur Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen" ist nun erlaubt. So wird es möglich sein, das Netz auf vermutete Urheberrechtsverstöße, z.B. in "Tauschbörsen", zu durchleuchten. Es sei "ein Trauertag für die Öffentlichkeit", sagten sie auf Zwitschern. Der Lichtschutz schützt alle Aufnahmen, wenn auch "nur" für 50 Jahre nach der Produktion oder Publikation.
Dadurch wird eine große Anzahl von Arbeiten privatisieren, die nun der Öffentlichkeit als Teil des öffentlichen Bereichs und für das Allgemeinwohl zugänglich sind. Hiervon sind auch die Verbraucher und die kleinen und mittleren Unternehmen betroffen, da es möglich sein wird, viel mehr Warnungen vor der illegalen Nutzung von Bildmaterial auszusprechen. Die meisten Warnungen beziehen sich heute auf in der Schweiz nicht geschützte Fotos, z.B. Lebensmittelbilder und Warenbilder.
Die etablierten schweizerischen Provider leisten keine Hilfe bei der Urheberrechtsverletzung, die wenigen kleinen dunklen Tiere könnten schon heute gelähmt sein, was - aus welchen Gründen auch immer - nicht der Fall ist.