Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Versandkostenerstattung bei Widerruf
Erstattung der Versandkosten im Falle eines WiderrufsWiderruf der Bestellung bei Bestellung von Produkten der Firma Sarkozy S. A. - keine Rückerstattung der Transportkosten.
Für das Hotel habe ich einen Kostüm für das Hotel erworben (Warenwert: 135,00?). Ich habe 135 + 5,90? Versandspesen bezahlt. Jetzt haben sie meine Rückkehr bekräftigt und mir versichert, 135? auf mein Paypal-Konto zurückzuzahlen. Bekomme ich nicht die volle Rückerstattung von ihm? Müssen Sie als Online-Anbieter dem Konsumenten die Kosten für den Versand der Waren nach einem Widerruf wiedererstatten?
das war kein teilabzug! der briefwechsel mit uns ist sicherlich spannend und informativ. die gesetzgebung wird sich demnächst auf eu-ebene umstellen. Die Rücksendegebühr von 135,00 wird Ihrem PayPal-Konto erstattet. Ich werde an die Adresse von Herrn Salando schreiben....... Amazone'oft vergessen', die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen. Weisen Sie darauf hin und das Guthaben wird später angerechnet. Ich glaube, daß es dasselbe macht und hoffe, daß der Kunde den Geldbetrag nicht wieder einfordert.
Mit Amazon hat immer eine korrespondierende Email geholfen. Warten Sie, bis etwas an uns geschickt wird, wenn nicht, schreiben Sie an den Kundendienst. Ich hatte ein kleines Probleme mit einer Gutscheinabrechnung wegen MBW und sie konnten es für mich sehr gut und rasch beheben. amazon'vergaß' damals auch oft die Rückerstattungsgebühren. a.... amazon'vergaß' dann auch oft die Rückerstattungsgebühren.
BGH: Keine Transportkosten bei Widerruf der Waren
Mit einem kürzlich ergangenen Beschluss hat der BGH eine europaweite Regelung umgesetzt. Nach Rücksendung der Waren werden die Kosten für den Versand erstattet. Erfolge für die Konsumentenschützer am Bundesgerichtshof: Das Widerrufs- und Rückkehrrecht für Konsumenten wurde verstärkt. Der BGH hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass ein Versandhaus die Kosten für die Rücksendung von Waren nicht berechnen kann, wenn es von seinem Widerrufs- oder Rücksendungsrecht Gebrauch macht (Urteil vom 17. Juni 2010 - VIII ZR 268/07).
Es wurde bereits eine Kaufentscheidung zugunsten der Konsumenten getroffen. Der EuGH hatte bereits im Vorfeld, nach der VIII. Der zivile Senat des Bundesgerichtshofs hatte das Berufungsverfahren zu dieser Fragestellung eingestellt und sich zur Abklärung der rechtlichen Situation an das EU-Gremium gewendet. Trotz Rückgabe der bestellten Ware wies der EuGH Ansprüche auf Übernahme der Versandkosten zurück (Urteil vom 16. Mai 2010 - Rechtssache C-511/08).
Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften würden der Richtlinie 07/7/EG des Europaparlaments und des Rats vom 20. Mai 1997 über den Fernabsatz zuwiderlaufen. Das Urteil des EuGH ist für die einzelstaatlichen Gerichtshöfe verbindlich. Nach dem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH war der Rechtsweg für den von einem Verbraucherverein verklagten Versandhändler nicht erfolgreich.
Der Antragsgegner hatte seinen Abnehmern eine Versandkostenpauschale von 4,95 EUR pro Auftrag in Rechnung gestellt. 2. Der Verbraucherschuetzer hatte verlangt, dass der Gewerbetreibende seinen Abnehmern diese Ausgaben im Falle eines Widerrufs erstattet. Den korrespondierenden 346 Abs. 1 BGB in Zusammenhang mit den Abs. 312 d und 354 hat der BGH nun dahingehend ausgelegt, dass der Konsument nach Rückgabe der Waren Anspruch auf Rückerstattung der Versandkosten hat.
Das Bundesgericht hat damit die rechtliche Situation entsprechend der EU-Fallrechtsprechung durchgesetzt.