Abmahnung Tauschbörse

Warnaustausch

Du hast eine Waldorf-Frommer-Warnung erhalten? Weil Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor allem von der Unterhaltungsindustrie konsequent verfolgt werden. Aber was genau ist das Illegale in einem Austausch? Warnung vor Downloads beim Austausch. Unter Filesharing versteht man den Austausch von Daten über bestimmte Internetplattformen.

Aktuelle Vermutungen für den Täter des Gewerkschaftsinhabers

Nach unrechtmäßiger Benutzung einer Tauschbörse raten wir Ihnen zu ständigen Warnungen. Die Kanzleien der Kanzlei zählen zu den Kanzleien, bei denen wir unseren Kunden behilflich waren: Bei den meisten Filesharing-Verfahren wurde mit dem am 10. September 2013 in Kraft tretenden Recht gegen zweifelhafte Geschäfte der sogenannte "Gerichtsstand" aufgehoben.

Zuvor konnte der Mahner in urheberrechtlichen Streitigkeiten entscheiden, bei welchem Gerichtshof er eine Beschwerde gegen einen Abonnenten einreichen wollte. Aus diesem Grund wurden die Rechtsstreitigkeiten und damit auch die Zuständigkeit auf einige wenige Gerichtshöfe, vor allem die Landgerichte in Hamburg, Köln und München, konzentriert, wohl auch weil dort große Kanzleien ansässig sind, die viele Verwarnungen aussprechen.

Die Anwaltskanzlei Waldorf frommer rechtanwälte in Munich and the law firm rosch Rechtsanwältein are Hamburg. Diese Fluggerichtsbarkeit ergibt sich auch für Verwarnungen an private Personen aus § 32 ZPO. Das neue 104a Umsatzsteuergesetz, in dem die Zuständigkeit des Gerichts nunmehr reglementiert ist, findet sowohl auf das Ausgangsverfahren als auch auf das Unterlassungsverfahren Anwendung (OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2013, Ref. 5 W 121/13).

Einerseits wollten die Gerichten die neue Verordnung auf Tauschbörsenklagen noch vor der Streichung des Flugplatzes anwendbar machen, z.B. AG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2013, Rechtssache 5 C 171/13, AG Köln, Entscheidung vom 1. August, andererseits haben sowohl das LG Hamburg als auch das OLG Hamburg klargestellt, dass die neue Verordnung keine rückwirkende Wirkung hat.

So können "Altfälle", die somit Warnungen betreffend File Sharing vor dem 1. Januar 2013 betrafen, von allen Instanzen weiterverfolgt werden ( "LG Hamburg", Urteile vom 13.12.2013, Rs. 308 S 25/13; Urteil vom 03.01.2013, Rs. 5 W 93/13). Inwiefern ist die Dateifreigabe über einen File-Sharing-Dienst möglich? Die Dateifreigabe im Internet ermöglicht es Benutzern, die eine solche Anwendung wie z. B. bittoRent installieren, Daten von einander zu übernehmen.

Weil die Daten dupliziert und dupliziert werden, wäre der korrekte Ausdruck "copy exchange" statt "exchange exchange". Alternativ wäre eine Server-Client-Lösung, wie sie in der Anfangszeit des File-Sharing, z.B. über Napster, verwendet wurde. Darf man keine Daten teilen? Im Grunde ist File-Sharing nichts Unerlaubtes. Allerdings besteht die Gefahr einer Warnung, wenn die Daten urheberrechtlich geschÃ?tzt sind.

Gesetzlich ist die Weitergabe von Dateien durch Herunterladen eine Verdoppelung, 16 Urheberrechtsgesetz, und das im Netz angebotene ist ein Verstoß gegen das Recht auf öffentlichen Zugang, § 19. a Urheberrechtsgesetz. Sind Sie als Abonnent für Familienmitglieder und Mitbewohner haftbar? Gemäß der BGH-Fallrechtsprechung (Urteil vom 12.05. 2010 - I ZR 121/08, Summer of our lives) wird davon ausgegangen, dass der Abonnent die Zuwiderhandlung durch Tauschbörsen begeht.

Es muss festgestellt werden, dass eine andere Person den Verstoß begehen konnte. Der Urheberrechtsverstoß geschah offensichtlich über ein unzureichend abgesichertes W-LAN. Diese Annahme wurde im Landgericht Bielefeld (6. März 2014 - 42 C 368/13) zurückgewiesen: "Die Alltagserfahrung in einer zunehmend wichtigeren und nicht mehr wegzudenkenden Welt, in der das Medium des Internets eine immer größere Rolle spielt, beweist das Gegenteilige.

Liegt der Internetzugang in einem mehrköpfigen Haushalt, ist es eher üblich, dass jeder Bewohner das Netz selbstständig nutzt, ohne dass der Verbindungsinhaber Art und Ausmaß der Benutzung kennt. Der Teilnehmer muss die Haushaltsmitglieder nicht überwachen oder steuern. Der Nachweis der verantwortlichen Stelle ist vom Mahner im Rahmen des Verfahrens zu erbringen.

Hat der Abonnent gegen angemessene Überwachungs- und Unterweisungspflichten verstoßen, ist er als Unterbrecher haftbar. Minderjährigen Kindern muss aufgetragen werden, dass die unrechtmäßige Nutzung des Devisenmarktes untersagt ist (BGH-Urteil vom 14. Dezember 2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus-Urteil"). Ansonsten bist du ein Unruhestifter. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 8. Jänner 2014 - I ZR 169/12 - BärAktie festgestellt, dass der Inhaber des Anschlusses erwachsene Familienangehörige nicht über die unrechtmäßige Beteiligung an Filesharing-Diensten aufklären muss.

Vorsicht: Um wirklich von den guten Beurteilungen zu gewinnen, muss man vorsichtig sein, wenn man auf eine Warnung reagiert. Durch die knappe Erwiderung, dass das Kinde es war, wird nach der Rechtsprechung des BGH die Störungshaftung des Verbindungsinhabers vermieden, das Kinde ist aber als Urheber der Verletzung haftbar! Der Warnhinweis für das Baby wird nicht lange auf sich warten lassen. Nein.

Wie können Elternvertreter den Austausch von Dateien verhindern? Die Minderjährigen sollten über das Nutzungsverbot des Devisenmarktes unterwiesen werden. Diese Anweisung ist zum einen eine Grundvoraussetzung, um als Verbindungsinhaber nicht haftbar zu sein und bringt - vielleicht noch viel bedeutender - die Hoffnung mit sich, dass die Schüler keine Dateien teilen und überhaupt keine Warnung erhalten.

Es bestehen auch keine Überwachungsverpflichtungen unter Ehepaaren hinsichtlich der Nutzung des Devisenmarktes. Muss der Abonnent nicht mit einer Verletzung von Rechten durch seinen Ehegatten gerechnet werden, ist es unangemessen, von ihm Mitteilungs-, Aufklärungs- und Prüfungspflichten zu erwarten. Die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts vom 16.05.2012 6 U 239/11 hält dies ebenfalls für richtig und weist eine allgemeine Störungshaftung von Ehepaaren bezüglich des Internetzugangs zurück.

Der BGH hat mit Beschluss vom 18. Jänner 2014 - I ZR 169/12 - BärAktie "zur Haftpflicht für ein erwachsenes Kindgut beschlossen, dass der Abonnent nicht für erwachsene Familienangehörige haftbar ist. Hinweis: Wenn keine weiteren Menschen im Haus wohnen, macht es wenig Sinn, sich gegen eine Warnung mit der Behauptung zu wehren, dass dies nicht der Fall war.

Er wird gewarnt. Die Frage der Haftung ergibt sich auch in Wohngemeinschaften, wenn ein Zimmergenosse unrechtmäßig Musiktitel oder Videos runterlädt und der Verbindungsinhaber eine Verwarnung erfährt. Der Abonnent ist wie bei Familienangehörigen nicht als Urheber haftbar, wenn er nachweist, dass eine andere Partei die Verletzung des Urheberrechts begeht. Grundsätzlich ist auch die Störungshaftung des Anschlusseigentümers für Urheberrechtsverletzungen durch Zimmergenossen wegen fehlender Kontrollverpflichtungen ausgeschlossen.

Das Landgericht Köln, Urteile vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12, weist darauf hin, dass ein Generalmieter nicht für Untervermieter haftbar ist. Andernfalls sollte der Teilnehmer die Zimmergenossen über die rechtmäßige Benutzung des Internet informieren und dies aufzeichnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Warnung ungültig wird, ist dann groß. Das Hauptziel der Instruktion ist, dass die Bewohner auf die Benutzung des Transfermarktes durch die Instruktion verzichtet.

Sie müssen sich dann nicht um eine Warnung und die Abwehr kümmern. Sollte es dennoch zu einer Abmahnung kommen, müssen mindestens alle Mitbenutzer gefragt werden, ob sie die Copyright-Verletzung begehen. Im Jahr 2016 hat sich das LG Leipzig in einem von Waldorf frommer rechtanwälte angestrengten Rechtsstreit sehr ausführlich mit den Wirkungen der BGH-Entscheidungen auf die AG-Konstellation befasst.

Der Verbindungseigentümer war in dem Rechtsstreit nicht haftbar. Stand 16. 05. 2016: Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs ist zu erwarten, dass andere Personen angewiesen werden, den Devisenmarkt nicht zu nutzen, solange es keine konkreten Hinweise auf eine unrechtmäßige Benutzung des Internetzugangs durch den Mitbenutzer gibt: keine Verpflichtung zur Unterweisung oder Überwachung ohne Grund. "Die Gründe für das Gerichtsurteil warten noch, aber das könnte dazu führen, dass der Eigentümer des Anschlusses, der den Internetzugang allen innerhalb der Wohngemeinde zur Verfugung gestellt hat, nicht als Unruhestifter auftritt.

Aufgrund der eventuellen Haftung des Täters (über den Verdacht des Täters) sollte es aber dennoch gelehrt werden, um Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Netzwerke von Anfang an zu vermeiden. Bereits vor dem EuGH-Urteil wurde das TMG umgestellt. Es wird noch erörtert, was das EuGH-Urteil für die gesamte D&O-Haftung ausmacht. Woher hat die Mahnwache Zugriff auf die Teilnehmerdaten?

Wenn Sie File-Sharing-Software verwenden, ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie von Firmen identifiziert werden, die darauf spezialisiere. Nach BGH-Urteil vom 19.04.2012, Az. 1 BZ 80/11 - muss der Anbieter auch bei reinen Privatrechtsverletzungen Auskünfte erteilen. Bei unseren Konsultationen nach Warnungen über File-Sharing wird die Untersuchung der IP-Adresse immer wieder in Frage gestellt.

Im Rechtsstreit von Herrn Dr. med. Rasch Anwälte vor dem Landgericht Köln hat das Landgericht Köln die Anfechtungsklage abgewiesen (Urteil des Landgerichts Köln vom 01.09.2016, Rdnr. 137 C 65/16). Es wurde argumentiert, dass vor der Warnung nur eine Verletzung erkannt wurde und der File-Sharing-Prozess nur einmal mit der IP-Adresse verbunden war.

Das Tauschbörsenverfahren wurde daher in erster Linie deshalb abgelehnt, weil die Mahner nicht nachgewiesen hatten, dass auch ihre IP-Untersuchung korrekt war. Bei der Argumentation der falschen Bestimmung der IP-Adresse kann man jedoch nur dann als abgewiesene Partei auftreten, wenn man die Copyright-Verletzung nicht selbst vorgenommen hat und auch nicht weiss, wer sie war.

Zudem ist es - vor allem nach der ständigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Rechtssachen I-III - sehr risikoreich, sich nur auf die falsche Bestimmung der IP-Adresse zu berufen, siehe Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2015, I ZR 19/14 Exchange I - Richtlinie 2 - IP-Adressermittlung. Weil der Anbieter nur die von ihm gespeicherten Informationen freigeben kann, war es nach unserer bisherigen Praxis immer eine Frage, welcher Anbieter einen File-Sharing-Service nutzt.

Bisher durfte ein Anbieter gemäß 100 I TKG sieben Tage lang IP-Adressen dynamisch hinterlegen (BGH, Entscheidung vom 13.01.2011, Rechtssache III ZR 146/10, vom BGH best., Entscheidung vom 03.07.2014, Rechtssache III ZR 391/13). Es wurde im Oktobermonat 2015 erlassen und trat am 17. November 2015 in Kraft. 2.

Das könnte dazu führen, dass es wieder mehr Warnungen gibt, weil die Verbindungsinhaber später bestimmt werden können. Das Verbot der Verwertung von Beweismitteln im Verfahren gegen den Verbindungsinhaber aufgrund von File-Sharing hat dann zur Folge, dass die Informationsauflösung nicht als Beweis dafür herangezogen werden darf, dass File-Sharing über diese Verbindung erfolgt ist. Frankenthal, Beschluss vom 11. August 2015, Rs. 6 O 55/15; Das Gerichtsurteil des Landgerichts Leipzig ist jedoch wahrscheinlich veraltet, da das LG Leipzig in der Anhörung am 8. April 2016 - so der zuständige Rechtsanwalt von BFlaw aus Leipzig - erklärt hat, dass es die Rechtsansicht des Landgerichts nicht mitträgt.

Eine weitere Meinung ist auch das Landesgericht Berlin, Urteile vom 03.11.2015, Az. 15 S 5/15, das ein Beweissicherungsverbot ebenso nicht akzeptiert, wenn die Auskunftspflicht gegen den Nettoanbieter und nicht gegen den Wiederverkäufer durchgesetzt wurde. Dies hatte das Bezirksgericht Berlin-Charlottenburg im Urteilsurteil 17.12. 2014, Az. 231 C 331/14, noch anders beurteilt.

Daher muss gesagt werden, dass man sich in Leipzig und Berlin nicht auf ein etwaiges Verbot der Beweisaufnahme berufen kann. Aufgrund der großen Zahl solcher Informationen werden sie automatisch und in die Warnung einbezogen und an den entsprechenden Teilnehmer gesendet. Wozu eine Warnung und was steht da?

Die Abmahnung dient dazu, auf eine außergerichtliche Verletzung des Urheberrechts aufmerksam zu machen und eine spätere Nichtverletzung zu verhindern. Gemäß des Urheberrechtsgesetzes sollte der Rechteinhaber den Rechtsverletzer vor der Klageerhebung auf Unterlassungsansprüche hinweisen und ihn in die Lage versetzen, den Rechtsstreit durch eine einstweilige Verfügung zu umfahren. Diese Warnung schildert das mutmaßliche illegale Vorgehen.

In den Warnhinweisen zur Dateifreigabe sind daher Informationen darüber zu finden, wessen Rechte zu verletzen sind. Müssen Sie eine schriftliche Mahnung beifügen? In der Vergangenheit wurde die Verwarnung dadurch begründet, dass der Verwarnung weder eine ursprüngliche noch eine Kopie einer Bevollmächtigung beigefügt wurde, da es sich um ein unilaterales rechtsgeschäftliches Geschäft handelt, für das 174 BGB anwendbar ist. Wird eine Abmahnung mangels Vollmachtserteilung sofort abgelehnt, ist die Abmahnung ineffizient.

Die Abwehrstrategie ist jedoch abgeschlossen: Der BGH hat deutlich gemacht, dass in jedem Fall keine Vollmachten mit der Abmahnung versandt werden müssen, wenn die Abmahnung ein Unterlassungsangebot beinhaltet (BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010, Rechtssache I ZR 140/08). Weil Unterlassungserklärungen zum File-Sharing in der Regel von einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtung begleitet werden, ist die Bevollmächtigung gegenstandslos.

Das Vollmachtsformular muss in Deutsch oder in Übersetzung eingereicht werden (AG Köln, Urteile vom 4.2. 2015, Ref. 125 C 630/14). Mit der Gesetzesnovelle vom 10. September 2013 zur Senkung der Abmahnungskosten enthält viele Mahnschreiben dieses vergleichbare Angebot nicht mehr, das unter den einzelnen Forderungen liegt. Gemäß der neuen Verordnung über die Rückerstattung von Anwaltsgebühren in 97 a III 2 des Gesetzes ergeben sich folgende Berechnungen: Der Betrag der Auslassung ist auf 1000 EUR beschränkt, zu denen z. B. die in der Abmahnung verlangten 600 EUR Schadenersatz hinzukommen.

Hieraus resultieren Mahngebühren von 195 EUR und eine Kostenpauschale von 20 EUR, also 215 EUR für Mahngebühren. Die Unterlassungsklage ist die gefahrvollste Forderung in der Abmahnung - auch wenn man sich über die verlangte Vergütung sicherlich mehr stört -: Wird der einstweilige Rechtsschutz nicht aussergerichtlich aufgehoben (dies ist nur durch eine Verfügung möglich), kann der Rechtsinhaber verklagen.

Was ist der strittige Betrag bei Urheberrechtsverstößen durch den Filesharing-Dienst? Die Unterlassungsansprüche sind nicht auf Geldbeträge ausgerichtet (anders als im Schadensfall, wo jemand einen bestimmten Betrag beansprucht), so dass es keinen eindeutigen Gegenwert gibt. Früher haben die Gerichtshöfe sehr große Beträge für die gemeinsame Nutzung von Dateien festgelegt. Streitigkeiten zwischen zehntausend und fünfzigtausend Euros waren eine Selbstverständlichkeit.

Ein Gesetzentwurf wurde im Mai 2013 erarbeitet, um den Streitwert für solche Urheberrechtsverstöße auf EUR1000. Diese Wertbegrenzung bezieht sich dann nur auf die Rückerstattung außergerichtlicher Mahngebühren. Nein, hier ist zu differenzieren, ob der Teilnehmer, der die Warnung erhielt, die Copyright-Verletzung selbst begeht oder nicht.

Bei Urheberrechtsverletzungen gibt es ein Unterlassungsrecht. Das Verlangen nach einer Abmahnung für ein Musikstück des betreffenden Rechtsinhabers ist nicht zulässig und hat die Nichtigkeit der Abmahnung zur Folge. Haben Sie die Copyright-Verletzung nicht selbst als Abonnent vorgenommen, können Sie als "Unruhestifter" haften. Was ist die Berechnung der Vergütung? Der Warnhinweis beinhaltet immer einen hohen Schadenersatzanspruch.

Ob und in welcher Höhe Schadenersatz zu leisten ist, ist zweifelhaft. Wenn Sie die Rechte Dritter verletzen, müssen Sie Schadenersatz leisten. Wenn Sie nur der Eigentümer der Verbindung sind, haben Sie die Verbindung möglicherweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert und haften als Störenfried. Sie haben jedoch selbst keine Urheberrechtsverletzungen vorgenommen und müssen daher keinen Schadenersatz leisten.

Wenn man sich als Verbindungseigentümer darüber streiten will, besteht jedoch die Annahme, dass der Verbindungseigentümer die Schädigung auch verursacht hat. Sie müssen dann das zuständige Oberlandesgericht davon überzeugt werden, dass Sie nicht der Urheberrechtsverletzer sind. Inwieweit ist die Vergütung angemessen? Das Besondere am File-Sharing ist, dass eine solche nicht nur runtergeladen, sondern auch wieder im Netz zur Verfügung gestellt wird.

Die Entschädigung wird festgelegt, wenn ein Austauschfall von einem Richter entschieden werden soll, nach einer Art, die als Lizenzvergleich bezeichnet wird. Dieser Lizenzvertrag ist dann auch als angemessene Entschädigung (ohne Vertragsstrafe) zu erstatten. Sie müssen es als Entschädigung auszahlen. In der Regel kann man von einer Scheinlizenz zwischen 150 und 600 EUR je nach Arbeit ausgegangen werden.

Beim Landgericht Düsseldorf wurde ein Gegenwert von 0,92 EUR pro Download angenommen. In diesem speziellen Falle wurde ein Entschädigungsbetrag von 20,24 EUR berechnet. Das ist ein beinahe revolutionärer geringer Preis im Vergleich zu den sonst üblicherweise 150-300 Euros pro Stück. Diese benutzerfreundliche Herangehensweise wird durch die Beschlüsse der BGH-Börse I-III, in denen 200 EUR pro Musiktitel vom BGH genehmigt wurden, wahrscheinlich veraltet sein.

Das Landgericht Hamburg hat als Entschädigung für die gemeinsame Nutzung eines Filmes 1.000,00 EUR zuerkannt ( "Landgericht Hamburg", Entscheidung vom 18. März 2011, Ref. 310 O 367/10). Der Landgericht München hat in mehreren Prozessen von Waldorf Frommer 600 EUR pro Kinofilm bewilligt. Beim File-Sharing eines Hörbuches hat das Landgericht Köln Schadenersatz in Hoehe von 450,00 EUR geleistet (LG Koeln, Entscheidung vom 06.08.2015, Az. 14 S 2/15).

Wie viel darf die Abschreckungsstelle für die Abschreckung aufwenden? Das Mahnbüro kann eine Erstattung der Kosten für die Abmahnung einfordern. In der Vergangenheit basierten die Kosten der Abmahnung auf den höheren Unterlassungsklagen. Eine erste Kappung der Warngebühren scheiterte. Das 2008 beschlossene Limit der Warnkosten auf 100 EUR war - weil das Recht nicht klar war - ein Mißerfolg.

Früher haben die Rechtsanwälte daher für eine Abmahnung 500 EUR oder mehr berechnet. Die Mahngebühren sind seit September 2013 durch die Begrenzung der Kostenerstattung für Unterlassungsansprüche auf EUR 1000 beschränkt. Die Höhe des Unterlassungsanspruchs beträgt 1000 EUR zzgl. Schadenersatz, z.B. 350 EUR, ergibt einen Gesamtwert der Sache von 1.350 EUR.

Hierfür kann ein Rechtsanwalt 149,50 EUR und 20 EUR Pauschalspesen fordern, also zusammen 169,50 EUR bei normaler Ausgabe. Bei unwirksamer Abmahnung dürfen keine Anwaltsgebühren erhoben werden. Ein Unterlassungsschreiben kann wirkungslos sein, wenn beispielsweise ein Unterlassungsschreiben ein vorformuliertes Unterlassungsschreiben enthält, das mehr fordert, als derjenige, der das Unterlassungsschreiben ausstellt, rechtmäßig schuldig ist, und derjenige, der das Unterlassungsschreiben ausstellt, nicht darüber informiert wird.

Eine vereinzelte Erhebung von Abmahnungskosten in der Strafsache ist nicht zulässig, wenn der Abmahnnde im Falle einer erfolglosen Abmahnung sein Unterlassungsrecht nicht weiter ausübt - d.h. wenn keine Abmahnung mit Strafklausel erfolgt - ohne Angabe eines verständlichen Grundes für die spätere Ablehnung. Dies macht die Abmahnung nachträglich zu einer ungerechtfertigten Abmahnung, da sie für ein entsprechendes Gerichtsverfahren nicht erforderlich ist, vgl. LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2011 - 23 S 359/09 und LG Bielefeld, Entscheidung vom 18. März 2015 - Ref. 20 S 65/14 Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben nur zur Kenntnisnahme sind.

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