Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Filesharing was tun
Warnung vor Dateifreigabe, was zu tun istRechtsanwältin / Filesharing / Warnung - Unterstützung bei Warnungen / Filesharing in Filesharing Netzwerken durch ausgebildete Anwälte - Download / Upload
Warnungen vor Filesharing von Musiktiteln, Alben, Filmen, Audiobüchern usw. sind zu einem Massenerscheinungsbild geworden.... Allein im Jahr 2010 wurden schätzungsweise 600.000 Verwarnungen von spezialisierten Anwaltskanzleien ausgelobt. Nichtsdestotrotz ist der Empfang einer Warnung in der Regel ein großer Schock für die Beteiligten. Die Warnschreiben werden von einigen Beteiligten als reiner Raub oder gar Schwindel betrachtet und nicht weiter beachtet.
Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen zum Vorgehen bei einer Warnung: Was Sie tun sollten / Erste Hilfen im Falle einer Warnung: Die Warnung nicht missachten! Warnungen durch z.B. etc. sind ernst zu nehmen! Bitte beachten! Diese Verwarnungen werden auf rechtlicher Basis vorgenommen und Ihre Angaben wurden den Anwaltskanzleien oder Rechtsinhabern im Rahmen eines Gerichtsinformationsverfahrens übermittelt!
Es ist zu prüfen, ob die Abmahnung im konkreten Fall gerechtfertigt ist! Verpassen Sie nicht die Deadline! Der im Brief festgelegte Termin ist in der Regel sehr kurz und liegt zwischen 7 - 10 Tagen. Sie sollten diese Zeit nicht verpassen. Andernfalls besteht die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, das in der Regel mit hohen Aufwendungen einhergeht!
Wenden Sie sich nicht selbst an die mahnende Sozietät! Im Regelfall ignoriert die Anwaltskanzlei Äußerungen wie: "Ich war es nicht" oder ähnliches! Vielmehr riskieren Sie, dass Sie gegenüber der Firma Erklärungen abgeben, die gegen Sie sind und nicht mehr "out of the world".
Warnungen über die Dateifreigabe sind zu einem speziellen Feld geworden. Der Büroverband Gravel Herrmann Sari - Frankfurt am Main/Münster ist auf diesen Themenbereich fokussiert und betreut Kunden im Falle einer Verwarnung für Filesharing in Deutschland. Landesweite Repräsentation der Betroffenen: E-Mail-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Std. auch außerhalb der Werktage bearbeitet.
Warnung vor Dateifreigabe - was tun?
Wieviele Internetbenutzer haben Sie vermutlich auf dieser Webseite landen lassen, weil Sie eine Warnung erhalten haben. Sie verlangen in der Regel die Vorlage einer vorgefertigten Abmahnung sowie die Leistung von Schadenersatz und die Rückerstattung von Anwaltshonoraren - meist mit einer gehörigen Prise Wilddrohungen und viel Zettel. Der Warnhinweis wird von Anwälten im Namen der Rechtsinhaber (Interpreten, Verleger, etc.) erteilt.
Ansprüche werden immer gegen den Teilnehmer geltend gemacht, der nach dem TKG umfassend haftet - gleichgültig, ob er die Verletzung selbst verschuldet hat oder ob er überhaupt von den Ereignissen Kenntnis hatte (Stichwort Jugendliche und Mitbewohner). Die Anschuldigung richtet sich in der Praxis gegen das Angebot von Musik- und Filmen über peer-to-peer Netzwerke bzw. Filesharing über E-Mail, BärenShare, Azureus und viele andere.
Diese Warnungen sind in der Regel nicht illegal oder beleidigend - eine große Zahl von Rechtsverletzungen rechtfertigen nach Ansicht der Justiz auch eine große Zahl von Warnungen. Dabei ist es unerheblich, ob der ermahnte Teilnehmer von den Rechtsverletzungen Kenntnis hatte. Fast jede Rechtsverletzung führt zu einem einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abonnenten, der nur durch eine strafrechtliche Abmahnung behoben werden kann - insoweit ist der Anspruch gerechtfertigt.
Das Gleiche trifft auf die Rückerstattung von Abmahnungskosten (= Anwaltskosten) zu: Diese stehen im Zusammenhang mit dem Unterlassungsrecht und sind auch vom Kenntnisstand des Abonnenten abhängig. Das ist sehr fragwürdig, wenn sie sich der Rechtsverletzungen nicht bewusst sind. Es gibt jedoch unzählige Gründe gegen die Haftpflicht, die die Basis für eine erfolgreiche Streitigkeit mit den mahnenden Firmen und die Ablehnung der erhobenen Zahlungsansprüche bilden können.
Um eine optimale rechtliche Position zu erhalten, ist unter Beachtung der rechtlichen Situation in den meisten FÃ?llen bei einer Abmahnung das Folgende zu befolgen bzw. zu veranlassen: Vorsichtshalber sollte eine Abmahnung erfolgen - wenn dies ohne rechtliche Verpflichtungen geschieht, aber dennoch rechtlich bindend, ist damit kein Schuldeingeständnis verknüpft. NIEMALS sollten Sie die vorgefertigte Abmahnung unterzeichnen, sondern eine so genannte geänderte Abmahnung vornehmen - z.B. ist die Pflicht zur Leistung von Schadenersatz oder Anwaltsgebühren keine Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Anmeldung.