Impressumspflicht Schweiz

Abdruckverpflichtung Schweiz

Muss ich als Webseitenbetreiber ein Impressum veröffentlichen? Die Impressumspflicht in der Schweiz: Ohne sie geht es nicht mehr. Abdruckpflicht in Österreich und der Schweiz. Die Impressumspflicht für Websites in der Schweiz. Die Impressumspflicht in der Schweiz hat erst vor kurzem gesprochen.

Schweiz: Verpflichtung zum eidgenössischen Impressum

Ab dem 01.04.2012 besteht auch in der Schweiz eine allgemeine Impressumspflicht - bisher war es dort nur rechtlich sinnvoll, ein solches mit bestimmten Mindestangaben auf der Webseite zu präsentieren. Wenn Sie also jetzt oder in absehbarer Zeit elektronische Geschäfte mit der Schweiz tätigen wollen, sollten Sie massgeschneiderte Webseiten mit einem Aufdruck gemäss Bundesnormen anbieten.

Die Novelle 2012 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) postulierte auch die generelle Pflicht, in der Schweiz ein Abdruck zu machen. "Bisher so gut - aber welche Informationen eigentlich in einem Aufdruck stehen sollen, ist in der jeweiligen Norm nicht erwähnt. Neben den nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geforderten Mindestangaben zur eindeutigen Identifikation und Kontaktnahme sollte das Aufdrucken folgende Informationen enthalten:

Gegebenenfalls Firma/Firmenname bei Einzelunternehmen: Eigentümer; Anschrift; Telefon; E-Mail-Adresse; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nur für Firmensitz in der Schweiz und falls bereits vergeben; andere korrespondierende Informationen, z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registrierungsnummer usw.). Benennung des zuständigen Redakteurs; bei Niederlassungen in der Schweiz: Bezeichnung der Muttergesellschaft und eindeutige Bezeichnung des Sitzes; falls keine Zweigniederlassung in der Schweiz besteht:

Ernennung eines Repräsentanten in der Schweiz (empfohlen). Zum Herausgeber: Gemäss Artikel 322 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) sind "Medienunternehmen" dazu angehalten, ihren Firmensitz und die Personalien des Herausgebers jeder einzelnen auf Verlangen sofort und in schriftlicher Form bekannt zu geben; auch Druckmedien müssen ein Aufdruck ausstellen. Weil die Grenzen zwischen reinen kommerziellen und redaktionellen Veröffentlichungen auch bei der Integration von sozialen Medien (Blogs, Videos, etc.) verschwimmen, ist es unbedingt sinnvoll, ein diesen Ansprüchen entsprechendes Druckerzeugnis zu publizieren.

Folgende Fehler sollten verhindert werden, die wiederum gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen und damit die Gesetzeskonformität des Aufdrucks aufheben: Fehlinterpretationen des Firmennamens (z.B. auch in der Schweiz sollte das Aufdruck so konzipiert und eingereicht werden, dass der Konsument es ohne viel Suchen finden und ohne Probleme nachlesen kann.

Natürlich ist auch die eindeutige Kennzeichnung "Impressum" erwünscht. Der Aufdruck " Model Switzerland " sollte in allen Webseiten enthalten sein, die gewerblich orientiert sind und vor allem auf die Verkaufsmärkte in der Schweiz zielen. Diese Webseiten sind durch die TLD ". ch ", Preise in CHF (SFr. /CHF) oder Kontaktdaten mit der Landesvorwahl für die Schweiz (+41).

Ab dem 01.04.2012 besteht auch in der Schweiz eine Impressumspflicht. Zusätzlich zu den nach 3 Abs. 1 Buchstabe s Nr. 1 UWG (CH) für die eindeutige Identifikation und Kontaktierung (Identität, Kontaktanschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) erforderlichen Mindestangaben gibt es weitere obligatorische Angaben, vor allem die UID-Nummer. Im Übrigen: Ein "deutsches" Abdruck nach dem TMG entspricht den Erfordernissen des schweizerischen Rechts, solange es keinen Firmensitz oder keine Niederlassung in der Schweiz gibt.

Auch in der Schweiz ist sie angekommen: Jeder, der eine spezifisch auf die schweizerischen Verkaufsmärkte zugeschnittene Webseite unterhält, sollte hier auf jeden Fall ein den Anforderungen entsprechendes Abdrucken beifügen. Denn der Bundesverbraucher sollte wissen, mit wem er geschäftlich zu tun hat - und schliesslich gibt es auch in der Schweiz ein unlauteres Wettbewerbsgesetz, das mit sensiblen Strafen auf naive E-Traders wartete.

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