Mietrecht Lärmbelästigung durch Nachbarn

Pachtrecht Lärmbelästigung durch Nachbarn

Lärmbelastung durch den Nachbarn - Mietreduzierung möglich? Sie können sich Ihre Nachbarn nicht auswählen - ob Sie mit ihnen zurechtkommen, ist also eine Frage des Glücks. Allerdings ist der Krach aus der Nachbarwohnung oft die Ursache für Auseinandersetzungen. Ob es nun lauter Gesang, Trampeln, Schreien oder gar Basteln am Morgen oder am späten Abend ist - eines Tages verliert auch der friedlichste Mensch seine Geduld.

Im Prinzip müssen sich die Nachbarn gegenseitig berücksichtigen. Keiner will in den eigenen vier Himmelsrichtungen stören - also sollten Sie sich zusammennehmen und auch Ihre Nachbarn in Frieden ruhenlassen. Dabei wird immer wieder auf Ruhepausen verwiesen. Es gibt jedoch keine bundeseinheitliche Vorschrift, ob und welche Ruhepausen es gibt.

In den Mietverträgen und der Hausordnung sind auch regelmässig Informationen über die zu beachtenden Pausenzeiten zu finden. Lärmintensive Hausreinigung, Bastelarbeiten - wie z. B. Bohrungen oder Hammerschläge -, Feste oder z. B. Rasenmäher sind daher in der Ruhezeit verboten oder auf Raumvolumen zu beschränken. Das Gleiche trifft auf lauteres zu - und das nicht nur, wenn es von der Anlage kommt.

Deshalb sollten Musikanten ihre Trainingszeiten außerhalb der Ruhepausen festlegen und die erlaubte Trainingsdauer nicht übersteigen. Beim Klavierspiel beispielsweise liegt die erlaubte Trainingsdauer zwischen eineinhalb und drei Stunden an Montagen bis Samstagen. Allerdings dürfen Hauswirte das Musikmachen nicht vollständig untersagen, sondern können den Ausübungszeitraum im Rahmen des Mietvertrages einzeln begrenzen. Im Übrigen: Auch kurzfristige Lärmbelästigung - also möglicherweise nur wenige Gehminuten - kann je nach Stärke zu einer Beeinträchtigung der häuslichen Ruhe und vor allem nach einer Verwarnung zur fristlosen Beendigung des Mietvertrages beitragen (AG Spandau, Urteile vom 07.03.2014, Az.: 3 C 122/13).

Die Lautstärke darf die erlaubte Raumlautstärke nicht übersteigen. Dies trifft insbesondere während der Ruhepausen zu. Doch auch in der Übergangszeit dürfen die Bewohner nicht laut werden und ihre Landsleute mißbrauchen. Das Gesetz regelt jedoch nicht, wann das Raumvolumen noch angenommen werden kann und wird daher inkonsistent beurteil. Zum einen ist keine präzise Information in dB erforderlich - die Raumlautstärke ist bereits jetzt übertroffen, wenn der Schall auch in der benachbarten Wohnung zu hören ist.

Zum anderen ist die Wahrnehmung von Geräuschen sehr subjektiv und je nach Gestaltung und Standort der Wohnungen verstärkt hörbar - daher sind klar messbare Grenzen notwendig. Deshalb werden oft TA-Lärmwerte verwendet - in einem rein em Wohnbereich sollte der Geräuschpegel z. B. 50 dB am Tag und 35 dB in der Nacht nicht übersteigen.

Das bedeutet, dass Lärm bei Raumlautstärke immer toleriert werden muss. Besonders Berufstätige, die am Tag oder am Abend tätig sind, müssen die Gelegenheit haben, ihre Kleidung und natürlich sich selbst zu reinigen. Selbst bei anderen alltäglichen Geräuschen - wie Toilettenspülungen, Türklopfen oder Laufgeräusche - müssen die Bewohner in der Regel auch während der Ruhepausen wohnen, sofern sie ein vernünftiges Niveau nicht übersteigen.

Selbst gegen Kindergeräusche, die das Raumvolumen teilweise erheblich übersteigen, kann der gestörte Bewohner prinzipiell nichts tun. Geräusche sind Teil der natürlichen Entfaltung von Kinder und Ausdruck ihres Spiel- und Kommunikationsbedürfnisses. Wenn Sie Lärmprobleme mit Ihrem Nachbarn haben, sollten Sie natürlich zuerst mit ihm sprechen - vielleicht wußte er nicht, daß seine Lieblingsmusik oder sein TV auch in der Wohnung seines Nachbarn zu finden ist.

Sollte das auch nicht helfen, sollte man zunächst ein sogenanntes Geräuschprotokoll einhalten und den Hausherrn über die Fakten unterrichten. Das Geräusch kann einen Fehler darstellen, der den Mieter zu einer Minderung der Mietpreise ermächtigt. Allerdings muss der Mieter über den Fehler informiert und aufgefordert werden, ihn zu beheben. Nur wenn der Mieter dadurch inaktiv wird, kann die Pacht reduziert werden.

Der Grad der Reduzierung ist unter anderem abhängig von der Intensität der Lärmbelästigung. Übrigens kann es auch dann zu einem Defekt kommen, wenn der Bewohner den lauten Nachbarn erfährt. Schlussfolgerung: Lärmende Nachbarn belasten oft die Mieterschaft. Sie sollten daher nachweisen, wann und wie lange sie von ihren Nachbarn belästigt wurden und den Hausherrn unterrichten.

Aber bevor es angeschaltet wird, sollten Sie sich mit Ihrem Nachbarn in Ruhe einigen - denn auch in Zukunft müssen Sie mit ihm unter einem gemeinsamen Haus sein.

Mehr zum Thema