Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Solmecke Streaming
Die Solmecke Strömungde users ask - Christian Solmecke antwortet von der Kanzlei WBS vom Desktop oder Ihrem mobilen Gerät aus. Himmel und Medienanwalt Christian Solmecke.
Das Streaming auf Portale wie kinox.to ist eine Copyright-Verletzung.
Ein 10-minütiges Videofilm über das Ergebnis ist eingebettet: Bislang war es immer eine juristische Gratwanderung, ob der bloße Verzehr von kopiergeschützten Spielfilmen, Bundesliga-Streams etc. gefährdet ist. Jetzt hat der EuGH im April 2017 eine Rechtsprechung erlassen, die auch alle Passivnutzer von Streaming-Portalen wie kinox.to oder von rechtswidrigen Streaming-Diensten der Bundesliga betrifft: Da es sich um eine Copyright-Verletzung handele, sei der Verbrauch von eindeutig rechtswidrig gekennzeichneten Streaming-Portalangeboten mahnbar.
Laut Medienrechtler Christian Solmecke kostet die Abmahnung in der Privatwirtschaft rund 150 EUR. Weil die hier gemeint ist, dass die illegal betriebenen Streaming-Plattformen so funktionieren, dass sie nicht aufgedeckt werden, ist es jedoch sehr schwierig, die Verbraucher derselben zu erkennen - dafür müssen die IP-Adressen verfügbar sein.
Die Entscheidung betraf auch, dass der Kunde von außen strafrechtlich belangt werden könnte, was die Benutzung der Services erleichtert. Dies ist kein Problem, da die Betreiber der Kisten über Kontaktinformationen verfügen müssen, um den Einkauf abzuwickeln.
"kinox.to und Bundesliga-Stream-Nutzer aufpassen! Der EuGH sagt heute, dass Streaming verboten ist: https://t.co/CNL1VHU1He...".
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EuGH: Illegales Streaming verstößt gegen das Urheberrecht
Die Übertragung unrechtmäßig angebotener Inhalte ist eine Verletzung des Urheberrechts. Zwar haben in Deutschland bereits vermehrt Maßnahmen von Seiten der Bundespolizei und der Bundesanwaltschaft gegen Betreiber von Raubkopien von Streaminginhalten ergriffen, doch der Benutzer dieser Ströme befindet sich bisher in einer juristischen Schieflage. Eine Entscheidung des EuGH hat dies geändert. Ein Benutzer verhält sich nach Ansicht der Jury unrechtmäßig, wenn er weiss - oder wissen sollte -, dass ein Datenstrom unrechtmässig zur Verfuegung steht.
Im Einzelnen betraf der EuGH die holländische Streaming-Box "Filmspeler". Es bietet Zugriff auf illegale Filme, Serien und Livestreams ab Fabrik. Auch auf der Ebay-Handelsplattform hatte der Produzent ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der "Filmspieler" die aktuellen Fußballspiele abspielen kann. Der EuGH kam deshalb auch zu dem Ergebnis, dass "der Erwerb eines solchen Mediaplayers in voller Sachkenntnis und auf freiwilliger Basis den Zugriff auf ein kostenloses und unbefugtes Anbieten von geschützten Werken ermöglicht".
"In der Sache ging es zunächst nur um einen fremden Streaming-Player, aber wenn man sich die Gründe für das Gericht ansieht, kann die Wahl auch auf den Aufruf von Sites wie kinox.to verlagert werden", sagt Anwalt Christian Solmecke über das Urteils. Der Anwalt rechnet jedoch nicht mit einer neuen Welle von Warnungen, da die Benutzer nur über ihre IP-Adresse identifiziert werden können.
Dies ist jedoch in der Regel nur dem Betreiber der rechtswidrigen Seiten bekannt. Auch wenn die Strafverfolgungsbehörde Zugriff auf die IP-Adresse eines Benutzers hatte, sollte die Warnsumme beherrschbar sein. Begründung: Obwohl der Europäische Gerichtshof die Speicherung des Datenstroms auf seinem eigenen Computer als eine Verletzung des Urheberrechts betrachtet, wird der Inhalt nur verbraucht und nicht mit anderen Benutzern gemeinsam genutzt.
"Die Warnkosten sind in der Privatwirtschaft seit einiger Zeit auf rund 150 EUR begrenzt, die Vergütung pro konsumiertem Dokument sollte bei fünf bis zehn EUR liegen", so Solmecke.