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Das Regelwerk der §§ 675 ff. ((§ 670 BGB, kostenlos!) Hinweis: Verweise in § 675 Abs. 1 BGB (Handelsvertretung), § 681 S. 2 BGB (GoA).

Das Haftungsprivileg des Geschäftsführers gemäß §§ 664 Abs. 1 Satz 2, 675 BGB. Mittelfeststellung: Ohne Genehmigung gemäß § 675j Abs. 1 Satz 1 BGB ist die. Die Bank hat keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 675u Satz).

Entscheidungen nach § 675 Abs. 2 BGB

Verpfändet der Garantienehmer seine Forderungen aus einer Lebensversicherungspolice als Sicherung für ein Darlehen an die Hausbank, so entzieht er damit dem Berechtigten das Zeichnungsrecht für die Laufzeit der Übertragung in gleicher Höhe. b. Gleiches trifft zu, wenn die BayernLB ihre Sicherheitsinteressen nicht wahrnimmt. Da die Entschädigung Teil des Nachlasses ist, muss sie von der BayernLB zur Abdeckung der durch die Übertragung abgesicherten Forderungen herangezogen werden.

Für eine positive Verletzung des Vertrages haften wir, wenn wir unrichtige Angaben über die finanzielle Zugehörigkeit der Leistung und deren mögliche Verwendung machen. Der Treuhänder hat im Sinne eines Kundenmodells keine generelle Verpflichtung, den potenziellen Investor darauf hinzuweisen, dass diese Art der Kapitalbildung für ihn aufgrund seiner Einkommens- und Finanzlage nicht von Vorteil ist. Da die Kapitalanlagegesellschaft auch von der Kapitalanlagegesellschaft mit der Entgegennahme des Zeichnungsscheins, der Einziehung der Beteiligung des Investors durch Bankeinzug und der Vermittlung der Handelsregistereintragung durch den Investor als Kommanditist beauftragt wird, ergibt sich für sich genommen keine vertragliche Verpflichtung mit dem Investor, aus der sich die Verpflichtung zur Unterrichtung des Investors über etwaige Irrtümer in dem für den Verkauf verwendeten Emissionsprospekt erwachsen kann.

a) Zur Fragestellung, ob die am Verkauf des Eigenkapitals beteiligte Gesellschaft gegenüber dem Investor für einen Mangel des in der Maklertätigkeit verwendeten Prospektes infolge der Nichtverletzung eines Informationsvertrages haftbar ist, wenn sie nicht an der Maklertätigkeit des Investors beteiligt war. Auch bei der Fragestellung, ob der Verweis auf das Prüfungsergebnis zu Forderungen gegen einen Investmentmakler aus einem Informationsvertrag führen kann, sind die strikten Vorgaben, die der Aufsichtsrat für die Verantwortlichkeit des mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers nach 316 ff HGB (vgl. BGHZ 167, 155) gegenüber Dritten für notwendig erachtet, erheblich.

In der schriftlichen Beratung wird nicht davon ausgegangen, dass dem Interessenten über die schriftlich festgelegte Kalkulation hinaus keine weiteren Angaben gemacht wurden. b) Eine einzelne Widerklage eines Dritten gegen den Forderungsabtreter, die eine Erklärung verlangt, dass ihm keine Forderungen stehen, ist statthaft. Selbst ein Investor mit Grundkenntnissen, der eine "chancenorientierte" Investmentstrategie betreibt, kann damit rechnen, über die Gefahren einer ihm bisher unbekannten Form angemessen informiert zu sein.

Die Verpflichtung eines Investmentmaklers von Investmentfondsanteilen aus einem stillschweigenden Informationsvertrag, wenn er falsche Auskünfte über deren Sicherheiten und Rentierfähigkeit erteilt und den Investor in dem vom Makler an die Investmentgesellschaft erteilten Auftrag in alle relevanten Anlegerarten (sicherheitsorientiert, ertragsorientiert, risikobewußt, konservativ) einordnen kann. Der ( "im Einzelfall verneinten") Verpflichtung des Investmentmaklers, den potenziellen Investor über die Gefahren der Teilnahme an einem geschlossenem und in der rechtlichen Gestalt einer zivilrechtlichen Kapitalgesellschaft geführten Immobiliensondervermögen zu informieren, wenn der Makler dem potenziellen Investor fristgerecht einen Verkaufsprospekt über die Vermögensanlage übergeben hat, der in formaler und inhaltlicher Hinsicht zur wahrheitsgemäßen und verständlichen Vermittlung der erforderlichen Information dient (nach BGH, Urteilsbegründung vom 22. 03. 2005 - II ZR 140/03 = WM 2005, 833).

Die Verpflichtung des Investmentmaklers zur Offenlegung einer für den Ausschüttungsvorgang gezahlten internen Provision, die nicht im Verkaufsprospekt für den Eintritt in einen Investmentfonds enthalten war. Ein Informationsvertrag mit Haftungsfolge wird im Zuge einer Investmentvermittlung mindestens implizit zwischen dem potenziellen Anleger und dem Makler abgeschlossen, wenn der potenzielle Anleger klarstellt, dass er die speziellen Erkenntnisse und Zusammenhänge des Maklers in Bezug auf eine konkrete Investitionsentscheidung nutzen will und der Investmentmakler die angestrebte Aktivität aufnimmt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

Gleiches trifft zu, wenn der Intermediär bei den Verhandlungen auch als unabhängiger "Vertreter" einer Hausbank mitwirkt. Die Verpflichtung eines Investmentmaklers von Investmentfondsanteilen aufgrund eines stillschweigenden Informationsvertrages, wenn er diese gegenüber dem Investor als "sicher" beschreibt, obwohl sie nach Zuteilung durch die Investmentgesellschaft dem Risiko-Profil "gewinnorientiert" und "risikobewusst" unterliegen.

c ) Informationen über Pass- und Visumspflichten sind in der Regel nicht Bestandteil der eventuell vom Reiseunternehmen zu leistenden Auswahlkonsultation, sondern alleinige Aufgabe des Veranstalters bei den Vertragsverhandlungen über den ausgewählten Reiseantrag (§§ 4 Abs. 1 Nr. 6, 5 Nr. 1 BGB-InfoV). Nimmt der Veranstalter zur Einhaltung dieser Verpflichtung das Reiseunternehmen in Anspruch, haften wir für sein eigenes Verschulden nach § 278 BGB.

Die Beweispflicht in Bezug auf die Ursachen, wenn der Makler einer potenziellen Investition die ihm für den Verkauf gezahlten "internen Kommissionen" unter Verletzung seiner Pflichten unzureichend offengelegt oder andere Ungenauigkeiten im Verkaufsprospekt nicht korrigiert hat. Um einen Informationsvertrag abzuschließen, kann es ausreichen, dass der Investor einen Termin beim Investmentmakler beantragt und der Investmentmakler Informationen über die betreffende Investition erteilt.

Über die Pflicht des Brokers eines Prospekts zur Veröffentlichung von "internen Kommissionen", die er zur Verteilung erhält. Wenn ein Anlagemakler Informationen über die Sicherheiten der Anlage zur Verfügung stellt, indem er sich uneingeschränkt auf die Informationen des Kapitalgebers bezieht, übernimmt er seine Auskünfte. Wenn er in einem solchen Falle die Investitionssicherheit nicht überprüft hat, muss er dies auch dem Auftraggeber unaufgefordert mitteilen.

Informationspflichten einer Hausbank nach Ende der Optionslaufzeit.

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