Abmahnung Azubi Schlechte Leistung

Azubi-Warnung Schlechte Leistung

Eine schlechte Leistung oder die so genannte geringe Leistung kann eine Verwarnung oder gar eine Kündigung rechtfertigen. Abhängig von der Art und Schwere der Pflichtverletzung kann in diesen Fällen sogar auf eine Abmahnung verzichtet werden. ob der Auszubildende trotz Abmahnung geringfügige Verstöße wiederholen musste.

Der 16-jährige Junge hat im ersten Ausbildungsjahr Fliesenlegen gelernt und eine Warnung wegen mangelnder Leistung im Trainingszentrum erhalten.

Der 16-jährige Junge hat im ersten Ausbildungsjahr Fliesenlegen gelernt und eine Warnung wegen mangelnder Leistung im Trainingszentrum erhalten. In der Ausbildungsstätte (AZB) haben alle Auszubildenden schlechte Ergebnisse und der dortige Vorarbeiter sagt: "Das ist ein schlechtes Jahr". Wie mir gesagt wird, setzt sich dieser Herr den größten Teil des Arbeitstages in sein Amt und kommt nur heraus, um die Jungen zu belästigen, aber nicht, um ihnen zu helfen.

Doch statt nur zu klagen, denke ich, dass der Herr im AZB und vor allem sein Herrchen ihren Trainingsauftrag schlichtweg nicht erfüllten. Ich denke, der Boss muss ihm die gleiche Möglichkeit einräumen. Am Rande (während dieser Zeit kann der Vorgesetzte wählen, ob der Auszubildende in der AZB oder im Unternehmen ist) muss er immer zum Unternehmen gehen, obwohl er die Möglichkeit hätte, bei der AZB zu praktizieren.

Außerdem habe ich erfahren, dass der 20 köpfige Geschäftsführer gerade 5 Mitarbeiter aus Kostengründen gefeuert hat, was darauf hindeutet, dass er auch den Auszubildenden los werden möchte. Ist eine Warnung hier überhaupt berechtigt? Zwischen dem Boss und uns als Erziehungsberechtigten gab es mehrere private Vorträge.

"" Ein Warnhinweis ist hier nicht berechtigt. Fehlleistungen in der Berufsausbildung sind nicht zu beanstanden, es sei denn, der Auszubildende hat die Fehlleistung durch ungerechtfertigte Abwesenheit, nachgewiesene fehlende Kooperation etc. nachlässig herbeigeführt. Schreiben Sie gegen die Abmahnung und fordern Sie einen Widerruf der Annahme oder die Eintragung Ihres Einspruchs in die Personalien Ihres Sohns.

Nicht dass die Gesellschaft die Absicht hat, sie in (ebenfalls unbegründeten) Wiederholungsfällen ohne Vorankündigung zu beenden. Ich bin der Ansicht, dass der Kapitän im AZB und vor allem sein Vorgesetzter ihren Trainingsauftrag schlichtweg nicht erfüllten. Ich nehme es auch an............... der Herr dort sagt "das ist ein schlimmer Jahrgang".

Dies ist jedoch keine Warnung und kein Grund zur Aufhebung. "Ist es so leicht, während der Bewährungszeit zu kündigen?"

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