Abmahnung Durch Betriebsrat

Warnung durch den Betriebsrat

In der Praxis wird der Betriebsrat jedoch häufig über die Abmahnung des Arbeitgebers informiert. Warnungen sind echte Stolpersteine für Arbeitgeber. Kündigung des Arbeitsvertrages durch Abschluss eines Managementvertrages. Eine Betriebsversammlung statt der Abteilungsbesprechung in der folgenden Woche. Der Arbeitgeber warnte daraufhin den Betriebsrat.

BR-Forum: Warnung durch den Betriebsrat möglich?

Diese sind die "Top-Performer", dürfen auf keinen Fall sauer sein. Können Betriebsräte Warnungen aussprechen und welche Folgen können diese haben? Selbstverständlich kann der BR keine Warnungen aussprechen, es liegt in der Verantwortung des Betriebs. @phoeke, könnte man aber auch mal die AG in einem monatlichen Gespräch auf das rüpelhafte Benehmen der Oberen verweisen und zugleich vorschlagen, dass er seine Barrieren mal auf ein Mitarbeiter-Führungsseminar sendet.................

Mona-Lisa, das ist unser Anliegen, unsere "Dienstleister" werden unter keinen Umständen verärgert sein. Möglicherweise haben sie gerade aufgehört und das wäre nicht gewünscht. Wenn zum Beispiel eine Ordensschwester so einen falschen Umgangston hätte, wäre natürlich eine Warnung angebracht. Wenn Sie sich bei uns melden, dann ist es für Ihre AG besser, dass sehr gute Truppen das Unternehmen verlässt, denn auf lange Sicht wird sich ein solches Benehmen der Vorgesetzten wahrscheinlich nicht durchsetzen!

Mir erscheint auch der Ausdruck "positive Mitarbeitermotivation " als Fremdbegriff für die AG. Wahrscheinlich ist auch die Krankheitsquote unter Ihnen überdurchschnittlich hoch, man könnte sich dort auch einklinken........... der BR könnte auch manchmal einen Gesuch nach 104 BetrVG mit Beschreibung einiger Fälle aus der "Axt im Waldverhalten" nennen, Ihre Behauptung "Muss sich der Arbeitnehmer durchsetzen" ist nur richtig, wenn der Auftragnehmer nur nach § 84 beim Auftraggeber klagt, und der Auftraggeber nicht mitwirkt.

Die Mitarbeiter können auch eine Verwarnung aussprechen. Ich als Arbeitnehmervertreter würde es mir schlicht und ergreifend zur Aufgabe machen, diese Person im Auftrag der Mitarbeiter zu warnen. Dies wäre natürlich nicht im herkömmlichen Sinne, denn Sie sind nicht die Disziplinarvorgesetzten, aber meines Erachtens ist der Ausdruck "Warnung" im Arbeitsgesetz nirgendwo exakt festgelegt, er ist nur aus der Rechtsprechung abgeleitet.

So kann ich als BR den Terminus für mich selbst interpretieren und abgrenzen. Ich würde sie wie folgt strukturieren: I Vorstellung konkreter Vorfälle, II Hinweis auf die verletzten Absätze, III Drohung, dass man im wiederholten Fall bereit ist, einen Gesuch einzureichen, z.B. nach § 104 BetrVG.

Das bedeutet, dass man wirklich bereit sein muss, im Falle einer Wiederholung einen solchen zu beantragen. Natürlich hat das keine rechtliche Wirkung, aber sie waren sehr beunruhigt und entrüstet, dass der BR es ihnen aus den Händen nahm und sie ihren Oberen geschwärzt hat. Ist die Straftat noch nicht so schwerwiegend, dann genügt eine Verwarnung ohne Verweis auf § 104.

Außerdem hatte ich einen Sachverhalt, bei dem eine Verlegung eines Chefs wegen befürchteter Benachteiligungen der Mitarbeiter der neuen Dienststelle wegen seines bisherigen schlechten Benehmens vereitelt wurde.

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