Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung wegen Kassendifferenz
Vorsicht wegen KassendifferenzGuten Tag Ich wollte wissen, ob Bargelddifferenzen ein Grund zur Kündigung sein können?
Achtung: Als Unternehmer können Sie eine Verwarnung für Bargelddifferenzen von ? 10 oder mehr aussprechen.
Egal ob im Markt oder in der Sparkasse: Bargeldunterschiede sind immer schlecht. Sie müssen jedes Mal nicht nur den Ausfall ausgleichen, sondern auch Ihre Angestellten warnen, mehr aufzupassen. Gerade bei kleinen Summen müssen Sie als Unternehmer oder Personalleiter oft mit dem richtigen Arbeitnehmer auseinandersetzen. Allerdings sollten Sie sich als Unternehmer gar nicht erst in solche Gespräche einmischen und auch kleine Defizite warnen.
So vermeiden Sie, dass Ihr Arbeitnehmer den Anschein erweckt, er müsste das Cash Management nicht ganz so ernst meinen. Wenn einer Ihrer für das Cash Management zuständigen Angestellten das Thema Zählung nicht sehr ernst genommen hat, müssen Sie als Unternehmer dies nicht akzeptieren. Sorgfältiges Cash-Management ist eine der Hauptaufgaben eines Kassierers.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können Sie als Unternehmer zunächst eine Abmahnung und - wenn sich der Beschäftigte nicht verbessert - gar eine Kündigungserklärung aus Verhaltensgründen abgeben. Wenn die Warnung jedoch nicht wirksam ist, kann der Angestellte die Löschung aus der Personendatei anordnen. Das hat für Sie als Unternehmer tödliche Folgen: Die Warnung kann ab jetzt nicht mehr für einen späteren Abbruch verwendet werden.
Es stellt sich immer die gleiche Frage: Wie hoch muss der Rückstand sein, damit Mahnungen ausgestellt werden können? Außerdem kann der Kassier, wenn kleinere Unterschiede toleriert werden, davon ausgehen, dass dies nicht so schlecht ist. Bisher gab es nur geringe Ausfälle in der Pensionskasse des betreffenden Mitarbeiters.
Der Unterschied betrug in der Regel weniger als 1 EUR. An einem Abend, als die Arbeitnehmerin knapp 10 EUR in ihrer Stiftung hatte, empfand der Arbeitgeber dies als zu viel, um den Mangel zu akzeptieren. Der Kassierer warnte die Bank und bedrohte sie, wenn es weitere Unterschiede in dieser Summe gäbe.
Jedenfalls nicht, wenn der Auftraggeber regelmässig Abweichungen von rund 1 EUR akzeptiert hat. Deshalb forderte sie vor Gericht, die entsprechenden Warnungen aus ihrer Akte zu entfernen.
Dies hat das Berliner Arbeitsgericht in einer neuen Rechtsprechung anders gesehen: Die Hauptstadtrichter stellten fest, dass ein Defizit von 10 EUR ausreichend sei, um eine effektive Verwarnung auszusprechen. Für die Effektivität der Warnung war die Tolerierung kleinerer Ausfälle in der Vergangenheit irrelevant. Diese Verwarnung durfte daher in der Personalkartei des betreffenden Kassierers verbleiben.