Widerruf Hinsendekosten

Aufhebung der Versandkosten

Auf den Eingang eines Widerrufs kann richtig reagiert werden. Im Falle der Rücksendung und des Widerrufs trägt der Händler die Versandkosten. ((http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.

htm) EuGH: Erstattung der Versandkosten bei Widerruf. Versandkosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Reederei ist im Falle eines Widerrufs nicht verpflichtet, den Betrag zu erstatten.

EuGH: Im Falle eines Widerrufs müssen die Versandkosten vom Vertragshändler erstattet werden - Rechtsanwälte der Kanzlei Meyerlustenberger Lawyers at Law

Das Versandhaus Heine, das nun in vierter Instanz für viele Onlineunternehmer vor dem EuGH prüft, ob im Widerrufsfall die Rücksendekosten an den Konsumenten zurückerstattet werden müssen, hat den Fehlbetrag gezogen: Der Versandhandel muss nach einem heute veroeffentlichten Beschluss des Europaeischen Gerichtshofes dem Konsumenten auch die Versandkosten vom Haendler zum Konsumenten zurueckzahlen.

In seiner Schlussanträge vom 28. Januar 2010 (Rechtssache C-511/08) plädierte Generalanwältin Mengozzi ebenfalls dafür. Nach Artikel 6 Absatz 2 der Fernabsatz-Richtlinie können die durch den Widerruf entstehenden alleinigen Rücksendekosten die Warenkosten sein.

Der EuGH kommt daher zu dem Schluss, dass die Versandkosten im Widerrufsfall immer erstattet werden müssen. Nun muss der Bundesgesetzgeber überprüfen, ob eine der Richtlinie entsprechende Interpretation der Regelungen in Deutschland möglich ist oder ob eine neue Gesetzesnovelle vonnöten ist.

Wir müssen uns überlegen, den Firmen die rechtliche Option einzuräumen, dem Konsumenten immer mindestens die Kosten der Rücksendung aufzubürden. Der EuGH -Urteil bedeutet, dass schweizerische Vertragshändler, die in der EU tätig sind, nicht nur ein Rücktrittsrecht im Sinn der Fernabsatz-Richtlinie einräumen, sondern diesen auch die Versandkosten zurückerstatten müssen, wenn sie von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Der deutsche Besteller kann sich gegen den schweizerischen Vertragshändler auf das zwingende deutsche Recht berufen und dieses vor einem bundesdeutschen Richter geltend machen, ungeachtet einer Vereinbarung über den Gerichtsstand. Entsprechende Ansprüche der Verbraucher sind jedoch aufgrund der damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht in erster Linie zu erwarten, sondern Wettbewerbsklagen von Verbraucherverbänden oder Wettbewerbern.

Korrespondierende Verfahren können zu Unterlassungsklagen gegen schweizerische Vertragshändler vor schweizerischen Instanzen fuehren.

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